offene Fragen im MDK-Gutachten

  • Die Krankenkasse hat die Übernahme der Kosten für die Liposuktion aufgrund des MDK-Gutachtens abgelehnt.
    Gleichzeitig werden in dem MDK-Gutachten Ausführungen gemacht, die sich für mich widersprüchlich anhören.


    Das Sozialmedizinische Gutachten (Einzelfallbegutachtung) enthält u.a. folgendes:
    "Bei funktioneller Beeinträchtigung durch Fettwülste bei Lipödem Stadium III ist ggf. eine operative Intervention erforderlich, um die funktionellen Beeinträchtigungen zu beseitigen."
    Meine Frage ist nun: Wie oder was kann man denn hier unter operativer Intervention verstehen? ?( Liposuktion?? und bei einem Lipödem Stadium III sind doch immer Fettwülste an verschiedenen Stellen vorhanden
    und Fettwülste beeinträchtigen doch immer funktionell. :(


    Gleichzeitig wird im Gutachten weiter ausgeführt: " Die beantragte Methode der Liposuktion beseitigt rein kosmetische Probleme und ist nicht geeignet zur zielgerichteten Therapie von Lipödemen.
    Die Liposuktion ist nicht Therapie der Wahl bei Lipödemen (s.h. AWMF-Leitlinien), sondern dient lediglich der Lösung von kosmetischen Problemen."
    Hier wird auf die AWMF-Leitlinien Bezug genommen; wobei ich das Gegenteil davon in den AWMF-Leitlinien von 2009 lese. ?(
    ulrike

  • Hallo !
    Gemeint ist wohl eine Gehbehinderung durch lokale Fettvermehrung ggfs. in sackartiger Form die dann eher plastisch-chirurgisch als mit Liposuction entfernbar wäre.Bezüglich der Liposuction gibt es eben auch Gerichtsurteile die im Forum schon diskutiert wurden

  • Wobei eine plastische Operation auch heute zuerst in der Liposuktion und dann in anschließender Hautlappenresektion besteht. Dadurch wird der Eingriff wesentlci risikoärmer.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Bei dieser Patientin sicherlich, da e der MDK ja befürwortet hatte. Die durchgeführte Technik ist dann natürlich von weniger Interesse, denn das entscheidet der Operateur.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • vielen Dank für die Ausführung. Nun ist mir manches klarer geworden. Momentan ist Widerspruch gegen
    die KK innerhalb einer 4-Wochenfrist einzulegen.
    ulrike

  • Hallo !
    Wichtig ist natürlich erstmal die Frist einzuhalten/ zu wahren . Ggfs. kann eine weitere medizinische Begründung des Widerspruchs auch noch nachgereicht werden

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten

    Földiklinik Tel. 07652-124-0

    https://www.foeldiklinik.de/

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