Gutachterliche Anhaltspunkte

  • Nochmal Guten Tag! ;)


    ich bin neu hier und habe eine Frage:


    Wie ich eben schon schrieb. habe ich ein sekundäres Lymphödem II. Grades und ein Genitallymphödem, vorwiegend ist das linke Bein betroffen. Gestern war ich in der Lymphsprechstunde in der Charite in Berlin und es wurde zusätzlich ein Lipödem festgestellt, was meine Druckschmerzen und Schmerzen bei Bewegung erklärt. Nachdem ich das "geschluckt" hatte, ging es mir zwar etwas schlechter, was kommt noch alles auf mich zu?, andererseits weiss ich aber auch endlich, woher meine Schmerzen kommen und die großen Einschränkungen beim Gehen und Sitzen. Ich dahcte schon, ich bilde mir das ein und war verunsichert, weil es immer hiess: Ein Lymphödem macht keine Schmerzen, Ich habe sie aber eindeutig, und nicht zu knapp.


    Nun meine Frage: Mein GdB (80 %) ist nach 5 Jahren gerade abgelaufen und mir wurden neu 40 % in Aussicht gestellt, wobei das Lymphödem mit nur 30 % veranschlagt wurde. Ich habe dagegen Widerspriuch eingelegt und habe nun den Bescheid mit 40 % erhalten. ich werde wieder Widerspruch einlegen und es auch auf eine Klage ankommen lassen. Wenn ich jetzt weiss, dass ich auch Lipödeme habe, was ja auch den Gesamtbefund verändert und vor allem die Funktionsbeeinträchtigungen, würde ich natürlich gern mal schauen, was so ausmachen würde in Prozenten. Wie gesagt, ich weiss es erst seit gestern, war vorher nie richtig in einer lymphologischen ärztlichen Behandlung, und vielleicht dachte das auch der Versorgungsarzt und bewertete deshalb bei "nur" einem Lymphödem meine Beschwerden nicht richtig? Aufgefallen war mir, dass als Diagnose auch "Lymphstauung" da stand, und nicht "Lymphödem II. Grades.


    Kann es sein, dass dies nun insgesamt höher bewertet werden muss? Ich habe mir die Anhaltspunkte daraufhin nochmal angeschaut, finde aber keine Einstufung für ein Lipolymphödem, überhaupt nicht für ein Lipödem. Gibt es das nicht in den Anhaltspunkten/als Behinderung, die gerechnet werden muss, ober habe ich es schlicht übersehen?


    Vielleicht kann mir jemand helfen, wie das zusammen bewertet wird oder hat jemand Erfahrung mit dieser Kombination?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo Anna,
    danke für den Hinweis. Ich habe unter diesem thread "ähnliche Beiträge" ganz unten schon gelesen, dass Lipödeme nicht extra aufgeführt sind bei den Anhaltspunkten, aber dennoch war mir so, als wenn ich das in irgendeiner der vielen Listen mal gesehen habe, die ich im internet fand. Es geht ja tatsächlich aber um die Funktionseinschränkungen, die sich mit dem Lipödem nun auch besser erklären lassen bei mir, von daher hoffe ich, dass ich schon noch 10 % mehr bekomme, denn mindestens 50 % sind natürlich mein Ziel.


    Hallo


    ich hatte auf Anraten des SoVD den Widerspruch schon fristgerecht eingelegt (erstmal formlos) und gesagt, dass eine weitere Stellungnahme folgt. Mir wurde das neue Gutachten auf Anforderung in Kopie auch zugesandt, es sieht allerdings genauso aus wie das alte, so als wäre es nur noch mal neu ausgedruckt worden. Ich habe nun eine Frist bis 15.4., es heisst: "Die Entscheidung über diesen Widerspruch wird zunächst zurückgestellt, bis die von Ihnen in Aussicht gestellten Begründung/ärztlichen Unterlkagen vorliegen. Ich bitte Sie, die Begründung/ärtzlichen Unterlagen nach Möglichkeit bis zum 15.4.2010 einzureichen".


    Sie sagen nun, den Widerspruch muss ein Anwalt machen? Ich hätte das eigentlich meine Ärztin formulieren lassen... von daher: gut, dass Sie darauf hinweisen. Dann hätte ich gleich die Frage, gibt es in Berlin Spezialisten, die Sie empfehlen (dürfen), bzw. sind die Anwälte vom Sozialverband wirklich auch eine Alternative? Das soll nicht unverschämt klingen, aber ich hatte schon den Eindruck, als wenn die Mitarbeiter zwar sehr kompetent sind, aber auch zeitlich überlastet. ich wär nämlich auch rechtschutzversichert, von daher...


    Ich schaffe es nun nicht, den Befundbericht bis 15.4. abzuliefern, das sagte mir die Ärztin gestern schon, dass sie das wahrscheinlich nicht schafft. Kann ich eine Verlängerung beim Versorgungsamt beantragen? Und wenn ja, muss das denn schon der Anwalt machen, oder kann ich das noch tun?


    Es ist schwierig, denn ich hab keine Ahnung/Erfahrung, genau den richtigen Zeitpunkt zu finden, wo man nicht mehr selbst schreibt, sondern schreiben lässt... um nichts verkehrt zu machen. Ich bin für jeden Tipp hier deshalb auch sehr dankbar! Gern auch per pn, wenn es um Adressen geht.


    Vielen Dank nochmals!

  • Danke für die Antwort,


    Der Mitarbeiter im Sozialverband kannte sich mit den Anhaltspunkten eigentlich sehr gut aus. Er selbst (und seine Kollegen) beraten ja nur, das ist mir klar, aber er sagte auch, dass sie im Falle des Widerspruchs auch mit Anwälten zusammenarbeiten, die sie mir vermitteln können. Ich werde dort einfach mal anfragen. Und wenn ich dann bei der Anwaltssuche den gleichen Namen wiederfinde, umso besser.


    Bei dieser Anwaltsliste hab ich immer Bedenken, denn es kann ja theoretisch jeder schreiben, dass er Behidnertenrecht macht, sind das nicht nur Selbstauskünfte? Ob da auch genügend Fachkenntnisse da sind, weiss man auch nicht vorher. Ich war mal bei einem für Arbeitsrecht, angeblich Fachmann, der hatte eklatante Lücken, wie sich erst zu spät herausstellte ... Vielleicht hab ich aber auch nur Pech gehabt.


    Da werde ich versuchen, erstmal über den Verband einen Anwalt zu bekommen, ich denke, da kann ich sicherer sein, dass Erfahrungen vorhanden sind, oder?


    Sie haben mir sehr geholfen für die ersten Schritte, danke nochmals!

  • Hallo Herr Dr. Martin,


    ja, ich war ja in der Charite Berlin und die Ärztin, die mich untersuchte, ist sicher sehr kompetent. Dort wurden auch meine Beine vermessen, einmal mit Maßband und einmal mit einer Vorrichtung, auf die ich mich stellen musste und dann wurden links und auch rechts die Beine "abgescannt", so kam mir das vor, ging recht schnell, ich glaube, da wurde die Lymphflüssigkeit gemessen, bin mir aber nicht sicher.


    Dort kann ich jederzeit hin, wenn ich Fragen habe. Ich warte wie gesagt jetzt auf den Befundbericht.


    Ich weiss jetzt übrigens, wo ich die Lipödem-Tabelle gesehen habe, die war von Dr. U. Herpertz.


    Link wurde gelöscht, er funktioniert nicht. HR

    Einmal editiert, zuletzt von Tine K. ()

  • Hallo Herr Dr. Martin,
    benutzt man diese Messnung nur, um festzustellen, welches bein dicker ist oder gibt das noch andere Aufschlüsse? Denn der Umfang per Maßband zeigt das ja eigentlich schon an.


    Darf ich noch eine Frage stellen, denn ich vergass in der Sprechstunde, diese zu stellen: Eine andere Ärztin, bei der ich vorher war, hatte mir eine Überwiesung zum "Lymphfunktionsszintigramm unter stand. Belastung beider Beine" gegeben. Sie meinte, ich hätte eigentlich nur "pommersche Beine" und kein richtiges Lymphödem, sondern die verdickung am li. Knöchel stamme von meinem Senk-Spreizfuß. Von daher bin ich zum Termin in die Charite, um das nochmal richtig abklären zu lassen und bin froh drum, denn das hatte mich doch sehr verwirrt ;-)) Die Ärztin istübrigens lt. Branchenbuch "Lymphologin"! :(


    Sollte ich diese Untersuchung jetzt trotzdem noch machen lassen? Es ist ja nun aufgrund Messnungen und Untersuchung ein Lymphödem II. Grades festgestellt worden. Bringt diese Untersuchung noch Erkenntnisse, die nützlich sind? Denn ich würde mich ungern umsonst zwischen die Zehen stechen lassen.


    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

  • Hallo Herr Dr. Martin,
    ja, das sagten Sie schon.


    Die Frage war, ob ein Lymphszintigramm noch unbedingt nötig ist oder ob ich das (wegen des Stichs) vermeiden kann.

  • Beim reinen Lipödem ist ein Szintigramm eigentlich nicht erforderlich und würde auch keinen pathologischen Befund liefern.Bei Grenzfragen , insbesondere versicherungsrechtlicher Art( Bei Lymphödem) kann es hilfreich sein ( Unfallfolgen.. ) Für die Therapieentscheidung bringt es dem erfahrenen Lymphologen nichts

  • Ursprünglich ging es Ihnen doch um eine Erhöhung der Prozente. Dann ist die Funktionslymphszintigraphie erforderlich, um bei einem zusätzlich bestehenden Lymphödem etwas mehr Prozente zu erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Hallo Dr. Schingale,


    Sie gehen davon aus, dass es mir nur "um die Prozente" geht? Das klingt für mich jetzt doch etwas ... ich weiss nicht, wie Sie das meinen.


    Es geht mir um beides: Sicher um eine höhere Einstufung, nämlich schlicht, weil die jetzige Beurteilung falsch ist und aufgrund veralteter Diagnosen und Befunde und vom Schreibtisch aus erfolgte. Aber genauso wichtig ist etwas anderes für mich:


    Jahrelang wurde ein Lymphödem behandelt und gut war. Soweit man das sagen kann, dass das gut ist ;-). Es war aber gut auch für mich, d.h. ausreichend diagnostiziert, und ich wurde sehr gut behandelt bisher, sowohl ärztlich, als auch physiotherapeutisch. Es bestand keine Notwendigkeit, laufend irgendwelche Tests zu machen, das tägliche Messen, später das wöchentliche Messen hat ausgereicht, sowie ein kleines Tagebuch, wo ich Veränderungen notiert habe über die Jahre. Einmal jährlich ein CT wegen Metastasenkontrolle, das wars weitgehend bisher. Man arrangiert sich damit, muss man ja, und niemanden interessiert es im Alltag, was man (zu tragen) hat.


    Dann kam plötzlich eine Frist zur Überprüfung und nun wurde es nach Jahren wegen des Ablaufs des GdB zum ersten Mal überhaupt nötig, das Geschehen und die Veränderungen wieder in Worte, besser: in eine deutlichere Diagnose zu fassen und auch die Funktionsbeeinträchtigungen mit einzubeziehen und zu beschreiben. Das Ganze zu klassifizieren, in ein Raster zu packen usw. und das Ganze so zu beschreiben, dass das Versorgungsamt daraufhin in der Lage ist, diese neuen Untersuchungsergebnisse und das Grading entsprechend neu zu würdigen. Bei der bisherigen Einschätzung ist dies jedenfalls nicht gewürdigt worden, weil ich meine Behinderung noch nie richtig "belegen" musste. 80 % gibt es glaub ich automatisch bei meiner Erkrankung.


    Für mich stellte sich jetzt heraus, dass für mich der Besuch in der Charite ein Segen war und ich bin einfach nur froh, dass ich eine kompetente Stelle gefunden habe, die das, was ich sozusagen lymphödemisch fühle und leide, in Worte fasst, die auch ein Versorgungsamt versteht. Und mehr und mehr wurde das plötzlich auch für mich wieder wichtig, mich irgendwo einzuordnen, zumal neue Diagnosen dazukamen. Vielleicht klingt das jetzt blöd für einen Arzt, aber ich will ausdrücken, dass es mir doch um mehr geht als nur eine Erhöhung der Prozente, sondern eine fachlich qualifizierte Beurteilung und ein aktuelles Grading geht, was auch ich irgendwann wieder bei mir "ablegen" und damit vernünftig umgehen kann. Ich will einfach auch wissen, warum ich Schmerzen habe, kriege jetzt Erklärungen, die ich vorher eben nicht so brauchte, warum dies und jenes nicht geht, und ich kann mich auch selbst besser "einordnen". Und das passiert gerade zum ersten Mal für mich, bzw,. ist aufgrund der neuen Diagnosen zum ersten Mal wieder wichtig geworden. Ich kann es nicht besser erklären.


    Denn bisher hiess es zum Beispiel: Ein Lympödem tut nicht weh, was wiederum heisst: Du, Patientin, bildest dir das nur ein! Bisher war mir das egal, ich wusste ja, dass ich Schmerzen und Probleme habe und das war auch ausreichend erklärt, um damit umgehen zu können. Nun erklärt sich vieles für mich aber auch mit dem zusätzlichen Lipödem und den anderen Diagnosen (Bindegewebsschwäche, Venenschwäche), aber ich muss das auch immer noch verdauen, sowas kann ich auch nicht in 3 Tagen. Also zum ersten Mal ist es wichtig geworden, eine Klassifikation zu finden, eine Einordnung, ein Grading - wie auch immer, und natürlich die Funktionseinschränkungen dazu, die ja wichtig sind. Dieses Grading war bisher einfach nicht nötig, das Lymphödem war klar diagnostiziert, und wir war es im Grunde egal. ob Grad I oder II, und nun ist sowas eben wichtig.


    Natürlich geht es mir darum, die "Prozente zu erhöhen", aber das andere ist wie gesagt auch wieder wichtig geworden. Wie gesagt, kann ich es nicht besser erklären. Ich merke nur zur Zeit, dass das auch wieder etwas schwierig ist, überhaupt mit diser ganzen Begutachtung auch psychisch umzugehen, wie krank man wirklich ist und was man "nur" fühlt, denn gerade nach der Krebserkrankung hat die Fähigkeit, meinen Körper richtig einzuschätzen, doch sehr gelitten. Im Moment ist es daher auch ein bisschen "die Hand aus dem Grab", die jahrelang doch mehr verschüttet war und die jetzt wieder hoch kommt.


    Ich bin jetzt wieder verunsichert, ob ich die Untersuchung machen soll oder nicht. Ich habe in der Charite gestern nochmal nachgefragt und es hiess, sie sei nicht notwendig, denn das Lymphödem ist eindeutig diagnostiziert und für das Lipödem brauche ich die Untersuchung nicht.


    Ist alles nicht so leicht, sich richtig zu verhalten, denn ich war eben noch nie in dieser Situation, deshalb entschudligen Sie meine vielen Fragen.

  • Das ist sicher richtig, doch vom Versorgungsamt werden diese Angaben nicht so genau beurteilt, als wenn genaue uNtersuchunfgen vorliegen.
    Die Beurteilung mit 80% bestand wegen der Karzinom-Erkrankung. Dafür ist jetzt Heilungsbewährung eingetreten und es ist schwieriger mehr zu erhalten nur mit beschreibenden Befunden als mit belegten Befunden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Hallo !
    Zumindest bei meinen Gutachten bis zum Bundessozialgericht habe ich erst 2 mal eine Lymphszintigraphie benötigt.Auch würde diese Untersuchung zwar das Lymphödem " beweisen" aber über die Beurteilung einer Behinderung durch das Krankheitsbild keine Aussagen machen.

  • Guten Abend,
    jetzt will ich mich doch nochmal melden, um mitzuteilen, was der Befund ergeben hat, den ich eben erhielt:


    Vorstellungsrelevante Diagnosen:

    • Sekundäres Lymphödem der Beide und des Genitale, links>rechts, Stadium II bei Z.n. Wertheim-OP mit Chemotherapie und Radiatio 2003
    • Phlebolymphodynamische Insuffizienz
    • Bindegewebsschwäche

    Die optoelektronische Volumenmessung ergab eine Seitendifferenz zugunsten des linken Beines von 1.086 ml.


    Darf ich nochmal die Experten fragen? Ich habe eben "gegoogelt" und versucht herauszufinden, was eine phlebolymphodynamische Insuffizienz iVm dem Lyödem II. Grades wirklich bedeutet/bedeuten kann und bin nicht so fündig geworden. Die furchtbaren Bilder bei ausgeprägter Form bis hin zum ulcus cruris hab ich ehrlicherweise gleich wieder weggeklickt :(. Was ist "schlimmer"? Das Lymphödem oder die Phlebolymphodynamische Insuffizienz? Vielleicht eine blöde Frage, aber kann mich mal jemand aufklären? Und 1 Liter mehr ist doch nicht sooo viel, oder?


    Was bedeutet das?


    Vielen Dank vorab für die Mühe!

  • Es handelt sich um 2 Ursachen: einmal das Lymphödem durch Operation an den Lymphgefäßen entsprechend einerdauerhaften Schädigung.
    Bei der phlebolymphodynamischen Insuffizienz ist noch keine Schädigung der Lymphgefäße eingetreten, allerdings schaffen die Lymphgefäße es nicht mehr, das Wasser, das aus den Kapillaren durch dne erhöhten Druck in den Venen herausgepresst wird, abzutransportieren. Hier hilft einVenenkompressionsstrumpf, um die Ödeme zu verhindern.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Vielen Dank für die rasche Antwort, Herr Dr. Schingale!


    Vom Lipödem, welches ja die Schmerzen verursacht, wie mir bei der Vorstellung gesagt wurde, war im Bericht jetzt allerdings keine Rede mehr.
    Ist das in diesem Zusammenhang nicht erwähnenswert oder nicht wichtig? Und verursacht dann diese Insuffizienz die Schmerzen, die ich habe? Irgendwas muss es ja sein, weshalb es wehtut ...


    Habven Sie hierauf vielleicht noch eine Antwort? Vielen Dank.