Ich habe eine Frage, aber ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist.
Wenn ich bei einem Gutachter war, habe ich dann das Recht, dass ich das Gutachten anfordern kann, zum Beispiel bei der Krankenkasse oder der DRV, die es in Auftrag gegeben haben? Ich bin eigentlich der Meinung ja, denn es geht doch um mich.
Vielleicht kann mir ja jemand was dazu sagen.
Liebe Grüsse Britta