Mit Schwerbehinderung (50 GdB) schneller zur Reha?

  • Wie an anderer Stelle schon geschrieben, war ich im letzten Jahr zur Reha in derÖdemklinikBad Nauheim.,
    Da wieder eine Verschlechterung eingetreten ist habe ich bereits im Februar einen neuen Antrag gestellt, der zunächst wegen Nichteinhaltung der Vierjahresfrist abgelehnt wurde.
    Auf meinen Widerspruch hin schickte man mich dann am 1.7. zu einem Gutachter, ein weiterer bescheid liegt mir zwar noch nicht vor - aber aufgrund seiner Äußerungen habe ich keine große Hoffnung.


    Da meine Lymphtherapeutin für eine Woche in Urlaub ist - meine Beine aufgrund der Hitze mir wahnsinnige Beschwerden bereiten (sind stark gspannt, steinhart und schmerzen sehr) , hat sie mir eine Kollegin besorgt.


    Diese erzählt mir nun, dass sie aus eigener Erfahrung weiss, dass bei Schwerbehinderung die Vierjahresfrist entfällt und man schon nach 2 jahren regulären Anspruch auf eine erneute Reha hat.


    Kann mir dazu jemand was sagen?


    Ich habe jetzt 40% bekommen, aber auch da läuft noch mein Widerspruch.

  • Der Grad der Schwerbehinderung hat keinen Einfluß auf die 4-Jahresfrist. Es heißt im Gesetzestext: bei medizinischer Begründung kann eine erneute stationäre Rehabilitation auch vor Ablauf der 4-Jahresfrist erfolgen. Wenn Sie einen Schwerbeschädigten-Ausweis haben, allein auf Grund der Lymphödeme, kann dann vielleicht dadurch eher eine erneute Reha begründet werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/