Wie bereits sicherlich einige in anderen Fäden gelesen haben, wurde mein Reha-Antrag im Widerspruchsverfahren nunmehr endgültig abgelehnt.
Meine Frage - Ist die RV haftbar zu machen, wenn aufgrund einer Ablehnung eine wesentliche Verschlimmerung eintritt ?
Ich meine nicht die Klage zur Bewilligung einer Reha - sondern Klage wegen Verschlimmerung aufgrund Ablehnung oder langer Wartezeit wegen einer Klage - also zusätzlich?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Vielen Dank für Antworten.