Frage zu Fahrtkosten zu einem Lymphologen

  • Ich frag mal für jemand anderen konkret ;-)) und weil es mich wirklich auch selbst interessiert:


    Wie ist da, wenn der nächste anerkannte Lymphologe weit weg ist und man selbst kein Auto und vielleicht auch wenig Geld hat, um z.B. ein Taxi aus eigener Tasche zu bezahlen. Außerdem ist man durch seine Behinderung bedingt vielleicht nur schlecht in der Lage, lange Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel abzulegen.


    Gibt es irgendwelche Möglichkiten der Unterstützung? Mir fallen spontan (neben Freunde und Familie natürlich) an erster Stelle die Krankenkassen ein (während meiner Bestrahlungszeit wurde ich täglich mit dem Taxi in die Klinik gefahren und erhielt die Kosten erstattet). Gibt es auch Fahrtkostenerstattung, wenn man nicht dramatisch erkrankt ist und einfach anders nicht hinkommt? Oder könnte man evtl. auch HHJohanniter o.ä. ansprechen, ob die eine Fahrt sponsorn? Wie ist das rechtlich, weiss das jemand? Oder hat noch jemand einen anderen Tipp, wie man "für lau" gefahren wird, wenn man es selbst nicht kann?


    ich danke schonmal für eure Antworten.


    LG
    Tine

  • Hallo Lunatica!
    Da Sie sich in diesen Dingen gut auskennen :Ist dies dann eine " Einzelfallentscheidung " oder "Regel" Ansonsten werden Fahrtkosten regelhaft bei Fahrten zu Dialyse , Chemotherapie,Radiatio und vergleichbarem noch erstattet

  • Hallo Tine!


    Mein Sohn(11) war jetzt für drei Tage in Hinterzarten mit meiner Tante, denn er hatte am 12.10. einen Termin zur ambulanten Untersuchung! Ich habe jetzt heute bei unserer Krankenkasse angerufen und gefragt, ob sie wenigstens einen Teil zu den Zugkosten (180,00€) dazu geben. Leider wurde dies verneint, denn sie zahlen nur bei stationärem Aufenthalt, aber nicht zur ambulanten Untersuchung!


    Ich war enttäuscht, denn so "Dicke" haben wir es auch nicht, aber mein Kind war mir wichtiger.


    Aber vielleicht sind die Kassen ja auch unterschiedlich und Deine ist vielleicht kulanter.


    Liebe Grüße


    Petra

  • Hallo Tabaluga!


    Da ich selbst an einem Lip-Lymphödem leide, war ich bei einem Lymphologen in Oldenburg, einem in Munster und hatte ihn mit zur Klinik (wo ich 2008 zur Behandlung war). Bei allen habe ich gefragt, wegen meinem Sohn, da wir schon lange den Verdacht bei ihm hegen. Ich bekam immer nur zu hören:"Jungs bekommen so etwas nicht, der ist nur zu dick!"


    Da meine Tante diesen Sommer in der Földiklinik war (sie hat ein Lymphödem), hat sie dort nachgefragt, denn sie hat dort sehr viele bandagierte Jungs gesehen. Und so kamen wir nach Hinterzarten und unser Verdacht wurde ja auch bestätigt.


    Liebe Grüße und ein schönes WE allen


    Petra

  • Hallo Anja!


    Ja, da hast Du allerdings recht. Danke für den Rat. Ich werde es einfach nochmal auf dem schriftlichen Wege tun! Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal aus, warum ausnahmsweise mal nicht bei meiner Krankenkasse!


    Danke und liebe Grüße


    Petra

  • Mal der Reihe nach:


    Hallo Barbara, danke für deine ausführliche Erklärung, wie es bei dir war. Es sind gerade so kleine konkrete Beispiele, die du schilderst, wo vielleicht mancher denkt: Mensch, das hatte ich doch auch ... und es kommt auch bei deinen Beispielen heraus, dass es doch immer Ausnahmen gibt, an die man niemals dachte.


    Hallo Petra, ich kann Anja nur beipflichten - versuch es einfach! Ich weiss nicht, ob es für Kassen unterschiedliche Regelegungen gibt, glaub ich eher nicht, aber ich weiss, dass unterschiedlich entschieden wird. Nix gegen die BKK, aber ich höre immer öfter, dass die bei einigen Leistungen weniger kulant sind als andere, also scheint es AUCH eine Ermessensentscheidung zu sein. Und auch ein bisschen: Wie man in den Wald hineinruft ...


    Folgendes hab ich noch beim Googlen gefunden, ich weiss aber nicht mehr wo, hab die Quelle leider verkramt:


    Zitat

    "Fahrten zur ambulanten Behandlung können auch übernommen werden, für


    schwer in ihrer Mobilität eingeschränkte Patienten, wenn diese



    • einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BL und H besitzen, oder
    • bei denen Pflegebedürftigkeit der Stufe II oder III vorliegt, oder
    • wenn eine ärztliche Bescheinigung der vergleichbar schweren Beeinträchtigung der Mobilität vorliegt.

    Vielleicht ist der letzte Satz ja irgendwie hilfreich? Versuchen würde ich es auf jeden Fall. Vielleicht gehst du am besten zum Hausarzt oder lässt dir ein Attest aus der Klinik zuschicken, dass diese Beeinträchtigung vorliegt, wenn sie vorliegt und gehst damit dann sogar selbst zur Kasse, mit deinem Sohn, und gibst den Antrag ab?


    LG Tine

  • Hallo Rainer,


    vielen Dank für die Informationen. Es ist gut zu wissen, dass es in Berlin noch weitere Anlaufstellen gibt außer der Charite. Ich wohne im Südwesten und das Evangelische Krankenhaus Hubertus ist nicht weit weg von mir.


    Hier hatte ich aber wegen eines anderen Forenmitglieds gefragt. Trotzdem vielen Dank, denn solche Infos sind "Gold wert".


    LG Tine