Ödeme Schwerbehinderung

  • Hallo,


    letzten Mai hatte ich einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt eingereicht. Dieser wurde mit einem GdB von 30 % auf mein Phleb-Lymphödem (lt. Dr. Jungkunz) bzw. Lip-Lymphödem (lt. Oberwaldklinik Grebenhain) für meine Beine festgelegt (Werte nach der Entstauung):


    Maße: Unterschenkel 52 cm rechts ca. 11.785 ml links ca.10.171ml
    Oberschenkel ca. 79 cm rechts ca. 12.234 ml links ca. 11.643 ml
    Stadium II-III


    Ich bin 40 Jahre alt und war erst mit 37 zum ersten Mal beim Phlebologen. Ich habe meine sehr dicken Beine immer auf mein Übergewicht attribuiert. Wie ich noch schlank war, hatte ich auch schon sehr dicke Beine, wollte mir aber nicht eingestehen, dass dies nicht normal ist. Meine Freunde und Familie hatten jahrelang auf mich eingewirkt und irgendwann habe ich mich aufgerafft, bin dann zur Oberwaldklinik nach Grebenhain, um mich untersuchen zu lassen. Dort hatte ich eine zweiwöchige Entstauung. Anschließend bin ich bei Dr. Jungkunz regelmäßig in Behandlung (Grebenhain ist einfach zu weit ). Selbstverständlich ziehe ich auch seitdem meine Kompressionsstrümpfe an und gehe zwei mal in der Woche zur Lymphdrainage.Trotzdem habe ich immer noch Schmerzen nach langem Sitzen und Stehen. Ich bin voll berufstätig und sitzte fast den ganzen Tag.


    Letztes Jahr hatte ich eine Unterleibsoperation, da ich sehr starke Schmerzen hatte - Endometriose Stadium III – Uterus ist mit Rektum verklebt (habe einige Endometrioseherde). Dies ist mein persönlich Krankheitsgeschichte und deshalb habe ich einen Antrag auf GdB gestellt .


    Da meine Endometriose mit nur 10% GdB und das Ausmaß meiner Beine nicht erfasst wurde, hatte ich Einspruch eingelegt. Dieser wurde abgelehnt. Da habe ich mich sehr geärgert und einen Anwalt eingeschaltet. Gestern habe ich die kompletten Kopien der Befunde von meinem Anwalt erhalten und bin in ein wahnsinnig großes emotionales Loch gefallen. Meine frühere Hausärtzin (Wechsel seit letztem August) hatte als persönliche Anmerkung in ihrem Befund angegeben, dass sie meinen Antrag auf Schwerbehinderung aus ihrer Seite nicht nachzuvollziehbar findet :( . Ich kann das einfach nicht verstehen. Die anderen Befunde gehen explizit auf meine Krankheitsgeschichte ein. Ich weiß nicht, ob ihre Stellungnahme jetzt groß ins Gewicht beim Sozialgericht fällt. Ich bin sehr verletzt, dass sie meine Beschwerden nie ernst genommen hat. Auch kostet der Rechtsstreit mich viel psychische Kraft.


    Wie sind eure Erfahrungen mit dem Versorgungsamt und dem Sozialgericht ? Habt ihr auch schon solche Erfahrungen mit euren Hausärtzen gemacht?


    Danke im Vorfeld für Eure Antworten.


    Viele Grüße


    Sibill

  • Hallo Sibill
    mir geht´s grad genauso. Hab schwere Arthrose in beiden Hüften, div. Wirbelsäulenprobleme und die Lipödeme. Hab heut die Absage auf meinen Widerspruch (durch den VDK) bekommen.
    Bedeutet bei mir das ich gar keinen Ausweis bekomme. War letzte Woche bei der Abschlußuntersuchung meines Irena-Programms und die Ärztin sprach von Berufsunfähigkeit und nun die Absage. Versteh die Welt nicht mehr und überleg grad ob ich Klage einreich. Ich glaub ich laß mir erst mal die Unterlagen schicken, denn ich denke mein Hausarzt unterstützt das alles auch nicht. Überlege schon länger ob ich wechsle.
    Gruß Krümel
    P.S. Ich hasse diese Kämpfe für jede Kleinigkeit

  • Leider sind die Zusammenhänge im Sozialrecht z.T. schwer verständlich oder sogar scheinbar widersürüchlich.Als Beispiel : Ein Dachdecker kann bei Schwindelerkrankung berufsunfähig sein -- hat aber keinen Schwerbehindertengrad
    Mit einer Querschnittslähmung liegt ein Grad der Behinderung von 100 % aber der die Betroffene ist in manchen Berufen bis zu Minister voll arbeitsfähig

  • Hallo Dr. Martin
    meinen sie also ich könnte trotz verweigertem Ausweis versuchen eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
    Obwohl ich ja denke das Arthrose und Verkäuferin/Einzelhandelskaufmann schon zusammenhängen
    Grübel schon seit Monaten ob ich beantrage oder nicht und dachte wenn erst mal der Behindertenausweis durch ist kann ich es wagen.
    Aber wenn der schon nicht genehmigt wird.Keine Ahnung. Also weitergrübeln obwohl dabei ganz sicher nichts raus kommt;-)
    LG

  • Wenn sie ein Phlebolipödem haben , kann man meist die Venöse Ursache ( Krampfadern ) beseitigen und der Befund bessert sich ! Liegt ein tiefer Venenschaden vor , dann geht das nicht - kann man aber gut durch kombinierte Behandlung : Ko..verbände-AIK -Ko.strümpfe behandeln...


    Ich denke hier sollte erst mal die Diagnose genauer gestellt werden !

  • Hallo,


    ich habe vor einigen Tagen den Bescheid des Landesamtes für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz erhalten. Meine Erkrankung (Lymphödeme beider Beine und Arme, Stadium II) wurde mit GdB 30 festgestellt.
    Begründung:Durch die Reha und die maßgefertigte Bestrumpfung konnte eine deutliche Reduktion der Ödeme und eine Lockerung des Bindegewebes erzielt werden. Die Reha-Ziele wurden vollständig erreicht. Frau …. ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Sie konnte bei gutem Allgemeinbefinden vollschichtig arbeitsfähig entlassen werden.
    Da die GdS-Tabelle bei Lymphödemen an einer Gliedmaße mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung 20 – 40 vorsieht, hatte ich mit GdB 40 gerechnet.


    Die Bestrumpfung beider Arme (langarmige Handschuhe bis Ellbogen) beeinträchtigt mich doch stark sowohl in meiner Arbeit als Sekretärin als auch im Alltag.


    Nun bin ich mir unsicher, ob ich Widerspruch einlegen soll, um einen höheren Grad zu erreichen oder ob es besser wäre, nach zwei Jahren einen Verschlechterungantrag zu stellen. :?:


    Viele Grüße


    Stella

  • Hallo Rene, Hallo Stella


    Das es ein Fehler ist die Klinik anzugeben kannst du so nicht sagen. Man muss ja alle Kliniken und behandelten Ärzte an geben. Wenn man den Brief selber nicht mit schickt, wird er häufig angefordert - was dadurch noch länger dauert als wenn man ihn gleich mit sendet. Klar sollte man die Sachen mit dem Hausarzt besprechen aber, geht aber auch ohne, bzw ohne nachfragen des Amtes wenn zb. die Unterlagen die nötigen Infos enthalten.


    ****************** Beispiele aus einem Antrag ********************
    Sie können selbst zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, wenn Sie vorhandene aktuelle Arztbriefe und Untersuchungsunterlagen wie z.B. Facharztbriefe und Krankenhausberichte beifügen
    .
    ********


    Sofern beigefügte Unterlagen nicht ausreichen, erkläre ich mich damit einverstanden, dass das Landratsamt die in diesem Verwaltungsverfahren und in einem evtl. sich anschließenden Vorverfahren erforderlichen Auskünfte und Unterlagen von allen angegebenen Ärzten, Psychologen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, gesetzlichen und privaten Kranken-, Renten- Unfall- und Pflegeversicherungsträgern einschließlich der medizinischen Dienste, Behörden und sonstigen Einrichtungen beizieht, auch soweit diese von anderen Ärzten oder Stellen erstellt sind. Ich entbinde Ärzte, sonstige beteiligte Personen und Stellen von ihrer Schweigepflicht und stimme der Verwertung der Auskünfte und Unterlagen ausdrücklich zu.
    *******************


    Der Gleichstellungsantrag, ist ja schon genannt worden. ob einen GdB von 30 oder 40 macht keinen Großen unterschied ( einbischen in der Steuer ) ab einem GdB von 50 gilt man als Schwerbehindert.


    Ob du 2 Jahr wartest oder kürzer, länger ist dir überlassen, wenn halt eine Verschlechterung deines Zustandes eintritt bzw. eingetreten ist. Oder noch neue Erkrankungen und Behinderungen dazu kommen. Hast du noch ander Erkrankungen, Behinderugen, welche mit aufgelistet sein sollten, und somit mit in die Berechnung einfliesen können.


    Einen niedrigeren GdB konnte man auch früher bekommen, war schwieriger, ging aber auch. Und auch gegen eine Runterstufung kann man wiederspruch einreichen.


    Alles gute Michaela

    Einmal editiert, zuletzt von Michaela ()

  • Hallo, hierzu habe ich auch eine Frage und hoffe Info zu bekommen.


    Habe Lipolymphödem, vor 2 Jahren erst festgestellt, obwohl ich seit ca. 35 Jahren die Beschwerden habe.


    Habe 30 % bekommen und die Gleichstellung auf 50 %.


    Im letzten Jahr wurde zusätzlich Hashimoto erkannt, seit dem Behandlung mit Hormonen, die Einstellung ist immer noch nicht ausreichend. Aber da bin ich , mit Hilfe des Endokrnologen, dran.


    Meine Frage : können durch die 2. Erkrankung die % steigen ? Oder wie wird es berechnet. ?


    Für Info´s bin ich sehr dankbar. Einen schönen Rest vom Osterfest und Liebe Grüße Renate

  • Danke für die Info´s


    ich bin ja auch froh wenn die Einstellung stimmt und dann keine Erhöhung erforderlich ist , weil es mir wieder besser geht.


    Werde weiter dran arbeiten und gebe nicht auf. :thumbup:


    Liebe Grüße Renate