Hallo liebe Mitglieder!
Seit einiger Zeit lese ich „unregistriert“ bei Euch mit, aber jetzt habe ich mich doch dazu entschlossen mich hier anzumelden.
Da ich neu hier bin, habe ich schon die „Such“ Funktion benützt, aber nicht das gefunden was auf meine Frage passen würde (ähnlicher Fall).
Deshalb stelle ich hier nun meine Frage, und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich leide seit Jahren an einem Lipödem (derzeit Stadium II-III) welches mit einer flachgestrickte Kompressionsstrumpfhose KKL II
(welche ich auch konsequent trage) und MLD (LY2a = 30 St./Jahr) behandelt wird.
Leider habe ich jetzt seit ca. 1 Jahr Schmerzen in den Beinen die ich einfach nicht los werde!!!
Die sind zum Teil so schlimm, dass ich ohne Schmerztabletten den Tag nicht überstehe. Bei meiner letzten Vorstellung bei meinem Phlebologen hatte ich ihn nach einer höheren Verordnung von MLD gefragt ob man mich nicht auf „außerhalb des Regelfalles“ stufen
könnte. Weil ich das Gefühl habe, dass sich nach der MLD meine Beine nicht mehr „so schwer“ anfühlen.
Ich bin ehrlich, das Gefühl der „Erleichterung“ ist leider nicht von Dauer und an meinen Schmerzen ändert die MLD auch nichts, aber bei
dieser Erkrankung ist man schließlich froh über jede Erleichterung auch wenn Sie noch so klein ist.
Daraufhin erwiderte er, dass dies nicht möglich sei, da er mich als Lipödem-Patientin (lt. Gesetz) „nur“ mit max. LY2a (30 St./Jahr)
versorgen dürfe und eine Verordnung mit “außerhalb des Regelfalles“ bei mir nicht machbar ist, da die von ihm dokumentierten Befundwerte dies nicht zulassen (die Ödem-Komponente wäre minimalst) und er das unter diesen Umständen bei der Kasse niemals genehmigt bekommt (er hatte da schon einige „solcher“ Fälle die abgelehnt wurden)
Das gleiche gilt auch für ein Lympha-Press-Gerät.
Ich hätte dieses Gerät dann zumindest gerne in der 12wöchigen Behandlungspause eingesetzt, vielleicht würde mir das auch etwas
helfen. Aber auch hier sagte er mir, dass er dafür kein Rezept ausstellen könne, da
A) der Erfolg dieser Geräte bei einem reinen Lipödem gleich Null ist
und
B) ich solch ein Gerät erst in einer Lymphfachklinik testen müsste.
Wäre dieser Test erfolgreich (wovon er aber bei einem Lipödem wie meinem nicht ausgeht) würde er es mir dann verordnen. Dies würde
auch in den Verordnungsbestimmungen meiner Krankenkasse stehen (das Gerät muss erfolgreich (!) erprobt worden sein) sonst würde ich das nicht bekommen.
Aber einen Antrag auf eine Lymphologische Entstauungs-Reha (über die RV) wurde mir jedoch wiederholt abgelehnt.
Meine Frage ist nun:
Stimmt diese Aussage? Bekomme ich tatsächlich lt. Gesetz nur so wenig zugestanden?
Was soll/kann ich noch tun?
Viele Grüße
Hopeless