Krankheitsbedingte Kosten steuerlich geltend machen?

  • Hallo im Forum,
    ich habe mal gehört, daß man krankheitsbedingte Kosten auch steuerlich absetzen kann. Mein GdB ist abgelaufen und ich habe noch keinen neuen, bzw. Erweiterungsantrag gestellt. Für 2012 habe ich also keinen GdB. Wir hatten aber innerfamiliär, also für alle Familienmitglieder zusammen Ausgaben von ca. 3-4Prozent des Nettoeinkommens. Hauptsächlich für Lymphdrainage, da zeitweise kein Rezept ausgestellt wurde (nur Privatrezept). Zur Zeit habe ich jetzt eine Langzeitverordnung, somit wird die Belastung weniger. Da unser Familieneinkommen aber stark geschrumpft ist erreichen wir die 4 Prozent, aber die Steuerberaterin meint die 1 Prozentklausel gilt nur für Zuzahlungen bei der Krankenkasse bei chronischer Erkrankung eines Familienmitgliedes?
    Ich dachte da könnte man auch Krankheitsbedingte Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen? Hat da vielleicht jemand Tipps, Ratschläge? Könnte ja auch für andere im Forum interessant sein.
    Leniloewenherz

  • Meines Wissens nach gilt die % Regel für gesundheitliche Kosten allgemein , die nicht die KK zahlt , abhängig vom Einkommen. --- da gibt es dann Zumutbarkeitsgrenze ,einkommensabhängig. --- bin aber kein Steuerberater

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Peter Martin

    Chefarzt Földiklinik i.R.
    Hinterzarten

    Földiklinik Tel. 07652-124-0

    https://www.foeldiklinik.de/

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Martin ()

  • Ja, so wie Herr Dr. Martin und Herr Dr. Schingale schreiben, hab ich das auch gehört. Die zumutbare Grenze liegt bei 6% des Nettogehaltes. Ich habe nur in Erinnerung das eben auch hier eine Staffelung je nach Anzahl der Familienmitglieder und, oder auch die Tatsache ob ein Familienmitglied chronisch erkrangt bestimmen, ab welcher Grenze die Möglichkeit besteht die Kosten als außergewöhnliche Belastung ab zu setzen. Pro Kind im Haushalt sinkt z.B. die zumutbare Grenze. Vielleicht ist ja ein Mitglied beruflich beim Finanzamt und weiß da etwas. Vielen Dank erst einmal für die Antworten!


    VG
    Leniloewenherz