Langzeitverordnung der MLD verweigert die Krankenkasse!

  • Seit November hat der Bundesausschuß festgelegt bei wem eine Langzeitverordnung genehmigt wird,zum Beispiel beim Hereditäres Lymphödem.
    Nun habe ich seit ich 11 Jahre bin ein Primäres Lymphödem mit Fibrosklerose im Fußrücken die Untersuchungen damals sagten das ich zu wenig Lymphgefäße in den Beinen habe wohl angeboren auch hat mein Sohn diese Erkrankung bekommen.Dr J.in Friedberg stellt seine Patienten auf Langzeitverordnung um das heißt die Patienten müssen die Anträge bei ihren KK stellen.Nun sagt die AOK ich hätte kein Erbliches L-Ödem da ja auch die Befunde der FÖldi Klinik von 1996 sagen das in meiner Familie nichts bekannt ist.Alle meine Befunde sagen das ich ein Chronisch primäres L-Ödem der Beine habe,die AOK will Befunde haben die ich aber nicht mehr habe.Da die UNI-Klinik Frankfurt die Befunde nach 30 Jahre entsorgt.
    Auch ein Attest von DR.J wo die Diagnose Q82,0 steht wird nicht anerkannt von der KK.
    Bleibt mir nun nur noch der Weg zur Klage bei Gericht?
    MFG
    Werner Schulz


  • Ich kenne das Merkblatt das nützt mir ja nix da die KK sagt Chronisch primäres oder angeborenes L-Ödem ist kein Hereditäres L-Ödem!

  • Guten Tag, Werner,


    Sie sollten Widerspruch gegen die Entscheidung der KK einlegen.


    In der erwähnten Auflistung des GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss) -Merkblatts zur Genehmigung langfristiger Heilmittelverordnungen wird zum einen das hereditäre Lymphödem aufgeführt. (Wenn auch Ihr Sohn betroffen ist, scheint eine hereditäre Form bei Ihnen allerdings nicht ausgeschlossen).


    Andererseits aber wird für den Indikationsschlüssel LY2 auch die Diagnose "Elephantiasis" I89.0 benannt. Im Übrigen sollte hier mal ein Betroffener gegen eine solche Formulierung in einem offiziellen Text klagen, denn hier werden Menschen mit Tiernamen belegt und damit diskriminiert.


    Wenn Sie aber die menschenverachtende Vokabel großzügig überlesen, bleibt der Diagnoseschlüssel I89.0 bestehen. Dieser Diagnoseschlüssel wird vom DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumenation und Information) einfach so übersetzt: Lymphödem, anders nicht klassifiziert ( d.h., z.B. nicht als hereditär beschrieben). Damit wird in der offiziellen Version auch auf kein besonderes Stadium des Lymphödems abgehoben . Selbst wenn unaufgeklärte, patientenverachtende Schreiberlinge die Elephantiasis für ein Stadium des Lymphödems halten sollten, und sich im Vorfeld keinen fachkundigen Rat geholt haben, kann das nicht ausschlaggebend sein - denn wie gesagt, das DIMDI gilt mehr als solche Leute.


    Und selbst im Analogschluss gilt: wenn die funktionelle Einschränkung der eines hereditären Lymphödems gleichzusetzen ist, kommt die Genehmigung zumindest in Betracht.


    Ich kann schon verstehen, dass die Krankenkassen alles tun, um das Risiko der Erkrankung Ihrer Versicherten den Ärzten aufzubürden - denn darum geht es hier, nähere Erläuterungen erspare ich uns allen.


    Aber: Diese Entscheidung ist sachlich nicht zu begründen und widerspricht den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss!

    Sabine Stüting


    Ärztin, Klinik Rheine

  • AOK und BKK verweigern das,so das viele Patienten nun zu Hause bleiben da sie diesen Ärger nicht mehr mit machen mit den KK,da ich es meinem Sohn vererbt habe habe ich laut Dr.Jungkunz ein Hereditäres L-Ödem was die KK nicht anerkennt.Auch die Földi Klinikwo ich 1996 war in Reha sagt im Befund nur Primäres L-Ödem was mir nun die Probleme bereitet.
    Trotzdem ist die Földi Klinik natürlich eine sehr gute Klinik und es war damals ein Erfolg mit den Beinen.
    Draußen verschlechtert sich das Ödem natürlich wieder bei weniger MLD.

  • Habe schon 8 Widersprüche gemacht sie wären laut AOK nicht rechtswirksam da es bei der Entscheidung nicht um eine Leistungsverweigerung handelt.Versicherte mit lngfristigen Behandlungsbedarf können nach §32 Abs,1a SGB v das Gehnemigen.
    Bei der dem Indikationsschlüssel LY2 verzichtet die KK auf das Genehmigungsverfahren was heißt es geht auf das Budget vom Arzt.
    Bei meinen Befunde geht nicht hervor das ich ein Hereditäres Ödem habe so die KK weiter.

  • Hallo Werner,


    wie wäre die Möglichkeit mit einem erneuten Besuch in einer Fachklinik z.b. Földiklinik.


    Und dann erneut den Antrag stellen.


    oder einen Anderen Arzt aufsuchen, der keine langzeit........ möchte.


    Grüße Michaela

  • Nun Michaela es gibt keinen Arzt in der Nähe der solche Langzeitrezepte ausstellt wie DR.Jungkunz,deswegen kommen aus ganz Deutschland die Patienten nach Friedberg7Hessen.
    Alle Ärzte sagen das sie wegen Regress solche Rezepte nicht ausstellen können und ich brauche 3 mal die Woche die MLD auch wegen der Fibrosklerose in den Füßen.
    Auch in Frankfurt findet man keinen Arzt dafür.
    Höchstens eine Lymphsinitgrafie wie damals in der UNi-Frankfurt könnte ich noch machen lassen,was ich aber nicht einsehe,da Klage ich lieber vor Gericht und helfe damit auch vielen Patienten die nun zu Hause bleiben weil die KK sich weigert.

  • Hallo Werner,


    schade das du keinen Arzt findest der dir auch so MLD auserhalb des Regelfals auf schreibt und die KK es nicht genemigen möchte ( manche verzichten darauf)
    Auch kein Hausarzt ? der das machen würde?


    Warum kann nur eine Sintigraphie das bestätigen.


    Grüße Michaela

  • Ein Hausarzt hat nicht das Budget dafür und eine Sintigrafie zeigt auf das ich wenig L-Gefäße habe im Bein habe.Ich bin ja nicht alleine mit dem Problem viele Patienten haben es auch gerade bei AOK und BKK.
    Ob es ein Hereditäres Ödem ist nun ein Gentest würde es vielleicht zeigen aber denke das Sozialgericht wird wenn ich Klage für mich entscheiden,

  • Bei der dem Indikationsschlüssel LY2 verzichtet die KK auf das Genehmigungsverfahren was heißt es geht auf das Budget vom Arzt.


    Genehmigungsverzicht heisst dass die KK ohne gesonderte Prüfung genehmigt ,die Langzeitverordnung ist dann " Budget-neutral". Wie von Frau Dr. Stüting auch sehr plastisch erklärt bedeutet die Kodierung I 89.0 die Möglichkeit einer solchen Langzeitverordnung , wie die Q87.0

  • Trotzdem wurde die Praxis Jungkunz mit einer hohen Regressvorderrung von den KK in die Pflicht genommen und ohne Langfristgenehmigung bekommt kein Patient noch die Verordnungen!
    Auch keine andere Praxis findet man dazu.

  • Der Witz dabei ist auch das ich 2012 die Langfristverordnung von der KK hatte und mir nun die Verlängerung nicht bewilligt wird.Weil halt seit November der Bundesausschuß es festgelegt hat bei was die Verordnung genehmigt wird.Alle anderen Kassen machen diese Probleme auch nicht in Hessen.
    Es ist halt System der KK die Kosten dafür zu sparen.

  • hallo Werner,


    da würde ich an deiner Stelle auch widerspruch einreichen.


    Kann das nicht auch an der KK liegen. Denn ich kenn Personen in hessen, welche problemlos MLD auserhalb des Regelfals bekommen, ohne Lanhzeit.....


    grüße michaela

  • Wie schon geschrieben 8 Widersprüche geschrieben alle abgelehnt,mir bleibt wohl nur die Klage bei Gericht übrig!
    Was mir auch meine Ärzte raten dazu.

  • Hallo Werner,


    habe das gleiche Problem, dass meine KK die Langzeitverordnung nicht genehmigt. Habe dem MDK meinen ausführlichen Rehabericht zur Verfügung gestellt, weiß jedoch nicht was der MDK der KK empfohlen hat. Ab März stelle ich bei meiner neuen KK einen Antrag, der Hinweis auf eine andere Codiermöglichkeit werde ich mit meiner Arztpraxis besprechen (habe auch primäre Lymphödeme, die auch schon meine Mutter hatte).


    Wenn das nicht klappt, bleibt nur noch die Möglichkeit mit Privatrezept die Lücken zu füllen oder Arzthopping zu machen.

    Gruß Elisa

  • Mit den Therapieberichten geht das schon über 2 Jahre in Hessen,das ist aber der KK mal egal,ich bekomme vom Arzt im Quartal 36 MLD aufgeschrieben.Da kleine Rezept wie 6,12,oder 24 bei meinen Ödemen nicht genügen auch die Fibrosklerose im Fuß ist schlimm.Auch habe ich vor 4 Jahren nach der Blutentnahme ein sekundäres Armlymphödem bekommen.