Hallo! Seit einigen Tagen habe ich die "Zusage" der Debeka und der Beihilfe...sie haben beide die medizinische Notwendigkeit anerkannt...so weit so gut...aber natürlich gibt es einen großen Haken. Den im Kostenvoranschlag aufgeführten Punkt 2454 (GOÄ) wird bei beiden pro Extremität nur einmal pro OP anerkannt (das wäre ein Betrag von ca. 125 €)...im Kostenvoranschlag ist er allerding 24x pro OP angesetzt, da es laut des behandelnden Arztes keine adäquate Nummer für Fettabsaugung gibt. Die Debeka hat sich bereit erklärt "freiwillig" ihren Anteil bis auf 1000 € zu erhöhen, die Beihilfe würde nur diesen geringen Teil bezahlen. Im Endeffekt bleibe ich pro OP auf ca. 3000 Euro sitzen (insg. 3x OP sind 3600€ angesetzt)...Jetzt bin ich etwas ratlos...der Arzt sagt, er kann den Kostenvoranschlag nicht ändern...gibt es Alternativen zu dieser Nummer der GOÄ??
Danke für eure Antworten!
Fsoko
Lipödem, Kostenzusage Debeka und der Beihilfe...
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Die Kasse handelt richtig: die Ziffer 2454 bedeutet: Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität(Sie hätten demnach 24 Extremitäten!!).
Alternativ könnte die Nummer 2404 abgerechnet werden, die kann auch deutlich mehrfacher abgerechnet werden! -
Danke! Werde das mal mit dem Arzt besprechen!
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Hier eine aktuelle Info zur Kostenübernahme bzw. Beteiligung des Finanzamtes an einer Liposuktion . ( Aussergewöhnliche Belastung)
http://www.n-tv.de/ratgeber/Fe…zbar-article11586901.html -
In jedem Fall muss der Amtsarzt sei "Ja" dazu geben, dann beteht die Möglichkeit des Absetzens
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Hallo Fsoko,
ich möchte die Debeka und Beihilfe auch um Kostenübernahme bitten, gab es vor der Zusage Komplikationen?
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Hallo...war tatsächlich lange nicht hier...leider stellt sich die Krankenkasse weiterhin quer und will nur den Anteil bezahlen. Ich habe mitlerweile einen neuen Antrag auf eine stationäre Lipo gestellt, da diese von der abzuaugenden Menge her durchaus berechtigt ist und so auch diese GOÖ Nummer nicht mehr zum tragen kommt. Den Antrag hat die Versicherung erneut abgelehnt, allerdings war die Begründung auf die Methode bezogen (die komischweise die gleich ist, wie bei der ambulanten OP) und nicht auf das "stationäre" im Antrag. Ich habe mitlerweile eine Anwältin eingeschaltet, die Akteneinsicht usw. einfordert und eine Klage angedroht hat.
Jetzt müssen wir mal weiter sehen! Die Beihilfe lassen wir erstmal außen vor...erst wenn wir mit der Krankenkasse weiter sind, werden wir uns darum kümmern...!
Dir auch viel Erfolg...hoffe bei dir sind sie einsichtiger...vielleicht lernen sie ja aus Erfahrung! Hast du stationär oder ambulant beantragt!?
LG -
Die Beihilfe hat mich zum Amtarzt geschickt...auch sie haben die medizinsiche Notwendigkeit anerkannt...allerdings würden auch sie nur die Punkte zahlen, die nicht mit der besagten NR. der GOÄ getietelt sind (gleiche Begründung wie die Debeka) und das wären gerade mal ein paar hundet Euro!
Bei welchem Arzt warst du?
LG -
Die Anwältin ist in Herne...etwas weit weg von dir, oder? Wie viel Erfahrung sie hat weiss ich nicht, aber sie ist sehr bemüht und nett...! LG
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...bemüht und nett ist ein bisschen wenig für eine Anwältin.
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...aber immerhin ein Anfang...;-)
nein, mal im Ernst...sie hat schon Lipödem Patienten vertreten, allerdings Kassenpatienten. Sie kennt sich mit dem Krankheitsbild aus und ist auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung...! Ob sie wirklich "gut" ist, kann ich schwer einschätzen...aber ich denke, so einfach ist es auch nicht, einen Anwalt zu finden, der sich in Medizinrecht auskennt, sich im Krankheitsbild auskennt und dann noch optimaler weise irgendwo in der Nähe wohnt. -
Zitat
Ob sie wirklich "gut" ist, kann ich
Das Urteil hängt vom Richter und en Gutachtern ab. War im letzten Jhar bei einem Oberlandesgericht und wir waren 3 Gutachter! Was dabei herausgekommen ist, ist mir nicht bekannt, nur so viel: eine Heilung gibt es nicht und in gut 60% der Fälle ist weiterhin die MLD und die Kompression erforderlich. Was spart also die Versicherung? -
meiner Erfahrung nach muss es sich um eine lebensbedrohliche Erkrankung handeln und das ist es sicher nicht. Versuchen kann man es trotzdem, aber die Gerichte sind in der Zwischenzeit sehr restriktiv.