Darf Sanitätshaus die Herausgabe der Messwerte von maßangefertigten Kompressionsstrümpfen verweigern?

  • Zitat

    Auch für mich ist es wichtig die Änderungen meiner Beine zu kennen.


    So geht es mir auch. Es gibt offenbar Sanitätshäuser, die nicht so ein Theater wegen der Maßblätter machen.


    Zwischenzeitlich hatte ich die Firma Juzo, von der ich bisher alle meine Kompressionsstrümpfe hatte, angemailt (unter der E-Mail-Adresse aus deren Internetseite) und nach deren Meinung gefragt. Ich bekam trotz wiederholter Erinnerung keine Antwort. Das hat mich so enttäuscht, dass ich mir geschworen habe, keine Strümpfe mehr von Juzo fertigen zu lassen. Wenn man mir schon nicht antworten will, so hätte man das wenigstens in einem Einzeiler mir mitteilen können.


    Der Chef des Sanitätshauses hat inzwischen zugestimmt, dass ich die Maße bekomme. Da die Mitarbeiterin, die Maß genommen hatte, wochenlang krank war, faxte mir eine Kollegin die Maße.


    Mir fehlten ja nur die Maße der letzten Strümpfe. Vom Sanitätshaus bekam ich aber, -wohl aufgrund eines Mißverständnisses- dann noch die Maße der vorletzten und der vorvorletzten Strümpfe, die ich eigentlich schon hatte.
    Die Maße, die man mir faxte, stimmten aber mit den Maßen, die ich bereits hatte, nicht überein! Ich habe nun für 2 Paar Strümpfe jeweils 2 unterschiedliche -handschriftliche- Maßblätter !


    Ich teilte das sofort dieser Kollegin mit. Sie meinte, ich müsse dann wohl warten, bis die Kollegin, die krank ist, wieder da ist. Sie war leider wochenlang krank und ich konnte in der Zeit die zu engen Strümpfe nicht tragen, d. h. musste meine Strümpfe aus 2012 die ganze Zeit tragen.


    Ich habe die Mitarbeiterin, die mir Maß genommen hatte, erst heute telefonisch erreichen können und ihr den Sachverhalt erklärt, vor allem, dass ich nun 2 unterschiedliche Maßblätter für insgesamt 2 Paar Strümpfe habe und ich nun gern wüßte, welche beiden Maßblätter der Bestellung meiner Strümpfe zugrunde gelegt wurden.


    Sie sagte empört: Es könne nicht sein, dass mir Ihre Kollegin falsche Maßblätter übermittelte, etc. Fakt ist aber, dass ich für 2 Paar Strümpfe 2 unterschiedliche Maßblätter habe. Ich habe sie vorliegen.


    Ich versuchte ihr das am Telefon vergeblich zu erklären. Jetzt werde ich morgen ihren Chef anrufen.




    LG


    Gitte

  • Hallo Gitte,


    warum läst du die zu kleinen Strümpfe nicht Korrigieren. Egal was auch den Maaßblättern steht.


    Das kommt schon vor das du unterschiedliche maase hast, z.b. wenn Reklamationen vorgenommen werden,
    ist es durch aus möglich das die einen Maase schon die Korrigierten sind und die anderen noch die bestellung von davor.


    Grüße Michaela

  • Hallo Michaela,




    zuerst wollte ich wissen, wie die Maße sind. Dann werde ich besser argumentieren können, wenn es um Änderungen geht.


    Denn an einzelnen Punkten gibt es auf den unterschiedlichen Maßblättern enorme Abweichungen. Wenn ich die richtigen Maße hätte, wüßte ich vermutlich gleich, wo der Fehler liegt, d. h. dass vermutlich dort, wo mir die Strümpfe zu eng sind, das Maß wohl falsch ist.


    Ärgerlich ist, dass sich die Sache so lange hinzieht. Zuerst wollte mir die Mitarbeiterin die Maße nicht geben, weil der Chef dagegen sei. Sie hätte ihn vielleicht auch mal fragen können. Dann wurde sie wochenlang krank und eine andere Mitarbeiterin fragte dann schließlich den Chef. Der stimmte zu, dass ich die Maße bekomme. Wieso nicht gleich so, frage ich mich und die Sache wäre noch im Dezember geklärt gewesen.


    Derweil liegen hier mehr als 2 Monate lang 2 Paar Strümpfe, die ich nur Probe getragen hatte.


    Ich habe die Befürchtung, dass man mir die Strümpfe nicht mehr ändern will, weil mittlerweile so viel Zeit vergangen ist, so dass ich erst Recht herausfinden muss, wieso die Strümpfe zu eng sind. Nur so verspreche ich mir, dass ich auf einer Änderung bestehen kann.




    Ich will die Maßblätter aber auch deshalb haben, weil ich die Entwicklung meines Beinumfangs damit besser beobachten kann und weil ich gegenüber dem Arzt besser argumentieren kann, wenn sich meine Maße verändern und ich ein neues Rezept brauche.




    LG


    Gitte

  • Hallo Gitte,


    Ändernlassen kannst du die Strümpfe auch ohne zu wissen ob eventuell bei der bestellung ein fehler vor lag.
    Schließlich kann der fehler auch beim Stricken der Strümpfe passieren.


    das nächste mal solltest du zeitnah nach dem Probetragen Reklamieren. Sagen sie sind an der stellen x y zu eng oder zu weit oder .....
    Ich trage meine Strümpfe min. 14 Tage Probe jenach dem die groß das Problem ist auch mal kürzer.
    Aber nach 14 tagen bis 21 Tagen kann ich recht genau an geben wo ein Problem besteht. Da ist mir das Maas an sich egal.


    Entweder wir schicken die Strümfe dann ein und bitten um überprüfung der Maase, da die einfach nicht passen.
    Oder wir senden neue abgenommene Maase mit und bitten um Korektur. Bei beiden Varianten habe ich bisher hilfe bekommen.


    Grüße Michaela


    PS: ansonsten kann ich den wunsch nach den Maasen verstehen, aber auch mein Sanitäshaus gibt sie nicht raus.

  • Hallo Michaela,


    ich habe schon zeitnah, d. h. nach max. 7 Tagen reklamiert und gesagt, dass die Strümpfe zu eng sind.


    Doch die Mitarbeiterin im Sanitätshaus versuchte, diese Reklamationen mir auszureden, weil sie davon überzeugt ist, keine Fehler gemacht zu haben. Ich vermute, dass sie vor ihrem Chef gut dastehen will und daher Reklamationen verhindern will.


    Sie ist der Meinung, dass man die flachgestrickten Strümpfe beliebig dehnen kann und daher Messfehler keine Rolle spielen können. Aber m. E. besteht ein großer Unterschied zwischen flachgestrickten Strümpfen und den Rundgestrickten. Die Rundgestrickten lassen sich wirklich sehr dehnen, nicht aber die Flachgestrickten (ich habe flachgestrickte).


    Ich habe bei der Mitarbeiterin nur eine Chance, wenn ich wirkliche Fehler finde. Ansonsten werde ich von ihr so lange bequasselt, bis ich resigniert aufgebe.


    Ich hoffe, dass ich morgen bei ihrem Chef etwas erreiche.




    LG


    Gitte

  • Hallo Gitte,


    dann solltest du über ein Sanitäshauswechsel nach denken.
    Denn du must keine Fehler finden.
    Selbst wenn die Damen keinen Messfehler gemacht und auch alle Maase Richtig übermittelt wurden.
    Können trotzdem unterschiedliche Ergebnisse heraus kommen.


    Das hatte ich selbst schon als die Identischen Maase geschickt wurde.
    Bekam ich eine versorgung welche kürzer war als die davor usw.


    Also dran bleiben kompromisse wird es immer geben, das man sagr ok das ist nicht perfekt aber es ist OK.
    Aber es kann nicht sein das du deine versorgung nicht tragen kannst.


    Grüße Michaela

  • Hallo Michaela,


    als ich nach dem Tragen der beiden letzten Versorgungen vom November und Dezember letzten Jahres jeweils sagte, dass die Strümpfe zu eng sind (immer an derselben Stelle), hatte man mir gesagt, das könne nicht am Messen liegen, mein Beinumfang hätte sich wohl verändert. Messfehler lehnt man kategorisch ab.


    Da ich aber die Strümpfe zahlen muss (als Privatversicherte muss ich erst mal selbst zahlen), wenn ich sie erhalte, habe ich ohne die Maßblätter keine Möglichkeit zu beweisen, dass sich an meinem Beinumfang nichts geändert hat, sondern dass es entweder Messfehler sind oder aber in der Herstellung etwas falsch lief.


    Ich bekomme aber nicht laufend neue Rezepte, wenn durch Mess- oder Herstellungsfehler die Strümpfe nicht passen.


    D.h. wenn das Sanitätshaus Fehler für ausgeschlossen hält, habe ich keine Chance passende Strümpfe zu bekommen, falls diese nicht passen sollten.
    Woraus kann ich denn einen Anspruch auf Nachbesserung ableiten, wenn das Sanitätshaus die Zahlung schon erhalten hat?



    Ich habe gestern mit der Hauptstelle der Sanitätshauskette telefoniert. Wenigstens hat die Dame mir zugehört und soweit ich es beurteilen kann, auch den Sachverhalt verstanden und ich hoffe, dass ich nun doch noch etwas erreiche.




    LG


    Gitte

  • Hallo Gitte,


    ok das das bei dir so Kompliziert ist ist nicht schön.


    Ich habe bisher immer nur gesagt es past etwas nicht. und es wurde neu Gemacht, bzw, korrigiert.
    Unterschrieben für die Strümpfe habe ich auch nicht beim ersten erhalten sondern erst etwas später.


    Ich bekomm auch keine neuen Rezepte wenn die Strümpfe nicht richtig passen,
    dann wird auf Grundlage des Alten Rezeptes weiter Angepast.
    Also ein Sanitäshaus wechsel - wäre zu überlegen.
    Aus welchem Bundesland Deutschlangs kommst du denn vieleicht findest du hier in der Datenbank ein anders,
    oder es fällt einem User eines ein.


    Grüße Michaela

  • Hallo Michaela,


    zunächst mal vielen Dank für Deine Bemühungen und Dein Mitdenken.

    Zitat

    Aus welchem Bundesland Deutschlangs kommst du denn vieleicht findest du hier in der Datenbank ein anders,
    oder es fällt einem User eines ein.


    Ich will versuchen, mit dem Sanitätshaus die Sache zu klären. Wenn die Sache für mich negativ ausgeht, denke ich auch über einen Wechsel nach. In der Datenbank sind soweit ich das erkennen konnte, alle Sani-Häuser enthalten, die es so gibt - auch meines. An Adressen würde es nicht mangeln.


    Vielleicht sind die Sanitätshäuser bei gesetzlich Versicherten verpflichtet nachzubessern?
    Wenn ich hier lese, dass bei gesetzlich Versicherten offenbar erst abgemessen wird, dann bei der Kasse ein Kostenvoranschlag eingereicht wird über den manche Kassen erst Wochen später entscheiden: Bis der Patient dann die Strümpfe erhält, haben sich seine Maße doch schon mehrmals geändert ! Da muss es doch am laufenden Band Nachbesserungen geben ...



    LG
    Gitte ( Nickname wurde nachträglich korrigiert)

  • Hallo Sandy,


    ich glaub da hast Du was falsch verstanden, oder es läuft nur bei meinem Sanitätshaus so.
    Die haben gemessen, das Rezept zur Genehmigung eingereicht. Als dies dann zurück kam,
    wurde nochmal gemessen und nach den aktuellen Maßen wurde dann die Bestrumpfung angefertigt.
    Nachbesserungen wird es aber immer geben, gabs auch bei mir.


    Lg. zuckerbuemmel :thumbup:

  • Hallo Zuckerbuemmel,



    ich weiß nicht mehr, wer es geschrieben hatte, dass das Verfahren bei gesetzlich Versicherten sich so lange hinziehen kann.


    Ja, wenn man nochmals nachmisst, nachdem die Kasse das Rezept genehmigt hat, dann sind die Maße sicher aktuell.


    Doch ich habe noch die Worte der Mitarbeiterin meines San.-Hauses im Ohr, die mir letzte Woche am Telefon vorwarf, ich hätte die Maße einige Male (!) kontrollieren lassen.
    Ich war lediglich ein 2. Mal bei nur einem der vielen Versorgungen zum Nachmessen eines Maßes dort. Sie kontrollierte dann alles nach, auch wenn ich ihr sagte, sie solle doch nur das oberste Maß am Oberschenkel kontrollieren, weil mir da meine Strümpfe schnell zu locker sind und weil ich in dieser Zeit an Gewicht verlor und sicher sein wollte, dass die Strümpfe nicht gleich zu weit sind.
    Am Telefon jedoch hörte sich dann das letzte Woche so an, dass ich wiederholt und viel häufiger zum Nachmessen kommen würde, was definitiv nicht stimmt.
    Mir würde dazu, selbst wenn ich es wollte, die Zeit fehlen und da diese Mitarbeiterin morgens oft nicht da ist (macht wohl auch Hausbesuche), wäre ein häufiges Nachmessen fast nicht zu terminieren.


    Wie dieses Sanitätshaus dann aber in Deinem Fall vorgehen würde, ist mir ein Rätsel.


    Das Verhalten dieser Mitarbeiterin verstehe ich immer weniger.
    Aber ich warte jetzt ab, was mein Telefonat mit der Hauptstelle der Sanitätshauskette ergibt.


    LG
    Gitte

  • Hallo Gitti,


    ich habe auch 4 Monate gebraucht, bis bei mir alles so sahs, wie es sitzen sollte. Ich denke, ich hab dabei die Nerven des Sani-Mitarbeiters auch ganz schön strapaziert....aber wenns nicht passt, dann passt es einfach nicht. War im letzten Jahr meine Erstversorgung...hatte also keinerlei Vergleich. ´Da war mal die Strumpfhose zu kurz, dann vorne der Fuß.....die Armbestrumpfung war zu kurz....oben zu weit usw. Nach jeder Änderung (bzw es wurden immer neue Angefertigt)...nahm ich dann die Sachen mit nach Hause...denn wenn ich sie auch im Sani-Haus anprobierte - durch ziehen saßs immer alles - hatte man das ganze dann nen halben Tag an....rutschte es .
    Bei den Armstrümpfen gab ich dann auf, hatte nämlich auch abgenommen und da konnte der Mitarbeiter wirklich nichts dafür.
    Beim nächsten Rezept....wird dann wieder alles genau passend gemacht - und ich bin wieder so lange lästig, bis wirklich alles sitzt!


    Ach übrigens, ich hab mir sogar die Freiheit raus genommen und beim Hersteller angerufen! Beim vorletzten Mal hatte der Mitarbeiter was los gelassen, dass ich so nicht stehen lassen wollte. Du kannst Dir vorstellen....welches Gesicht er gemacht hat, nachdem ich ihn sagte....dass der Hersteller das ganz anders rüber gebracht hat.
    Ich denke, man darf sich wirklich nicht alles gefallen lassen.


    Vielleicht wär das ja auch eine Option für Dich, denn - es soll ja alles sitzen!


    Lg. zuckerbuemmel :thumbup:


    ps. so wie sich das bei Dir liest, hätte ich schon längst das Sani Haus gewechselt....und dem Chef - würde ich unter einem 4-Augen Gespräch auch sagen, dass seine Mitarbeiterin daran schuld ist


    pps. wenn die Mitarbeiterin so oft gemessen hat bei dir, dann muss das doch auch dokumentiert sein! Und Intern, wird man da ja nach sehen können

    • Offizieller Beitrag

    Ich selbst vertrete eine ganz einfache These: wer bezahlt bestimmt. Und das bin ja ich und nicht das SH. Die sollen eine Ware liefern, im Idealfall ohne jegliche Probleme liefern. Dass das nicht immer klappt ist mir auch klar. Nur dann bitte schön auch nachbessern ohne meckern. Ich bin ja nur der Kunde, habe weder angemessen noch bestellt.

  • Hallo Gitte, hallo HR,


    HR ich stimme Dir voll zu. Wir sind die Kunden und, wie sagt man so schön, "der Kunde ist König".
    Eigentlich sollte das Ganze (Ausmessen usw.) ja auf Vertrauensbasis geschehen. Mit der Zeit entsteht ja eine gewisse Vertrautheit mit den Mitarbeitern des SH, so wie bei einem Arzt. Bei mir jedenfalls. Und wenn mal was nicht passt, ist das Sanitätshaus unser Ansprechpartner und nicht der Hersteller.
    Habe noch nie solche Probleme gehabt.
    Nach Kassengenehmigung von 2 Armstrümpfen lässt mein SH erst einen Armstrumpf fertigen. Dieser wird dann anprobiert und der 2. wird bestellt.
    Bei starker Gewichtsab- bzw. -zunahme bekomme ich von meiner Kasse auch außerhalb des Regelbedarfs neue Armstrümpfe. Das Gleiche gilt auch für die Brustprothese.
    LG an alle
    Amazone

  • Es ist doch unglaublich : na selbstverständlich müssen die die Daten rausgeben-damit könnenSie doch beweisen-oder auch nicht -ob sie gut gearbeitet , gemessen haben.
    Ich würde drin stehen bleiben, bis Sie die Masse haben. Ist ja nicht zu glauben ! Veröffentliche Sie zur Warnung die Adresse, denn da soll man nicht hingehen.
    Unsere Patienten bekommen IMMER die Masse schriftlich mit.


    Mit bleibt die Spucke weg....


    Herzliche Grüsse
    Ihr
    Ullrich Katz