Hallo und guten Morgen! Ich habe kürzlich - zum zweiten Mal in diesem Jahr - eine Kompressionsbestrumpfung beantragt. Die Erstversorgung wurde mir genehmigt, die Zweitversorgung aus hygienischen Gründen nicht. Nach Rücksprache mit meiner KK (BKK mobil oil) wurde mir erklärt, dass "der Gesetzesgeber" die Bestimmungen geändert hat und es ab sofort nur noch 2 x Jahr je eine Bestrumpfung gibt. Bei mir wurde das Lipödem 2008 diagnostiziert, ich war zweimal in der Seeklinik Zechlin zur Reha und bislang habe ich immer 2 x 2 Bestrumpfungen pro Jahr anstandslos genehmigt bekommen. Ich werde auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen - möchte aber zuvor wissen, ob es diese Änderung tatsächlich gegeben hat und mit welcher Begründung. Danke für Antworten!
Ich habe jetzt nochmals mit der KK telefoniert, weil ich eigentlich nur wissen wollte, wo das aktuell geändert wurde. Nun wurde mir erklärt, dass es um die sogenannte Mehrwertregelung ginge und dass seitens der Bundesversicherung die Kassen aufgefordert sind jeweils nur 2 x 1 Bestrumpfung pro Jahr zu genehmigen - dieses sei Anfang 2014 so fest gelegt worden. Dass ich die letzten 1 1/2 Jahren immer auch die Zweitversorgung aus hyg. Gründen bekommen habe, sei "Kulanz" von der Kasse gewesen.
Die BKK mobil oil hat - im Gegensatz zu anderen Kassen - immer eine Zweitgenehmigung gewährt, dagegen hätten andere Kassen aus wettbewerbsgründen geklagt. Ich solle doch froh sein, dass ich bislang immer zwei Hosen pro Halbjahr erhalten habe...