Einschränkung in der jährlichen Bestrumpfung?

  • Hallo und guten Morgen! Ich habe kürzlich - zum zweiten Mal in diesem Jahr - eine Kompressionsbestrumpfung beantragt. Die Erstversorgung wurde mir genehmigt, die Zweitversorgung aus hygienischen Gründen nicht. Nach Rücksprache mit meiner KK (BKK mobil oil) wurde mir erklärt, dass "der Gesetzesgeber" die Bestimmungen geändert hat und es ab sofort nur noch 2 x Jahr je eine Bestrumpfung gibt. Bei mir wurde das Lipödem 2008 diagnostiziert, ich war zweimal in der Seeklinik Zechlin zur Reha und bislang habe ich immer 2 x 2 Bestrumpfungen pro Jahr anstandslos genehmigt bekommen. Ich werde auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen - möchte aber zuvor wissen, ob es diese Änderung tatsächlich gegeben hat und mit welcher Begründung. Danke für Antworten!


    Ich habe jetzt nochmals mit der KK telefoniert, weil ich eigentlich nur wissen wollte, wo das aktuell geändert wurde. Nun wurde mir erklärt, dass es um die sogenannte Mehrwertregelung ginge und dass seitens der Bundesversicherung die Kassen aufgefordert sind jeweils nur 2 x 1 Bestrumpfung pro Jahr zu genehmigen - dieses sei Anfang 2014 so fest gelegt worden. Dass ich die letzten 1 1/2 Jahren immer auch die Zweitversorgung aus hyg. Gründen bekommen habe, sei "Kulanz" von der Kasse gewesen.
    Die BKK mobil oil hat - im Gegensatz zu anderen Kassen - immer eine Zweitgenehmigung gewährt, dagegen hätten andere Kassen aus wettbewerbsgründen geklagt. Ich solle doch froh sein, dass ich bislang immer zwei Hosen pro Halbjahr erhalten habe...

  • Hallo,diese Erfahrung habe ich auch gerade gemacht.Erhalte seit 10 Jahren 2x2 .Begründung der AOK :ausreichende Versorgung .Werde Einspruch dagegen erheben.
    Wer hat Info ,s dazu ??

    • Offizieller Beitrag

    Bei Rundstrickversorgungen gibt es tatsächlich seit gut zwei Jahre, die Änderung, daß das dritte und vierte Paar pro Jahr nur noch nach Genehmigung und mit genauer Begründung erstattet wird.
    Also:
    Verordnung von 2 Paar (genaue Bezeichnung)...... zu Jahresanfang mit der Begründung: Wechselpaar aus hygienischen Gründen


    Nach 6-7 Monaten: Verordnug 2 Paare (genaue Bezeichnung).....Wechselpaare aus hygienischen Gründen, starke Abnutzung wegen.....
    Hier müssen jetzt realistische Gründe dargelegt werden; Beispiele aus der Praxis....

    -aktiver Lebensweise,
    -unphysiologischem Gangbild, wegen Fußdeformität/Beinachsenabweichung (genaue Diagnose)
    -Hautschweißveränderung aufgrund Medikamenteneinnahme(genaue Begründung).
    -Hyperhydrosis



    Bei Flachstrickversorgungen ist es allerdings schwierig (je nach KK) dritte und vierte Paare zu erhalten, ausführliche Photodokumentation und ausführliche Diagnosen und ggf.Therapieberichte helfen hier evtl.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich kann Isarkiesel nur beistimmen. Es bedarf für eine Doppelversorgung einen Grund der auf dem Rezept auch genannt werden muß , dann ist eine Mehrfachausstattung auch möglich .


    Die Spielregeln zur Hilfsmittelversorgung werden durch die Hilfsmittelrichtlinien vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt und sind bindend, die Richlinien sehen eine Mehrfachausstattung aus medizinischen , hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen durchaus vor. Wenn Gründe vorliegen kann diese rezeptiert werden.


    Eine starre Reglung zum Zeitraum oder Menge der Kompressionsversorgung gibt es so nicht .
    Die Gewährleistung des Herstellers auf die medizinische Wirksamkeit ,insbesondere des Kompressionsdruck , beträgt bei Kompressionsstrümpfen ein halbes Jahr. Hieran orientiert sich das Anrecht auf eine neue Bestrumpfung.


    Um eine kontinuierliche Therapie, den Erfolg der Behandlung zu sichern und eine Verschlimmerung zu vermeiden ,ist bei täglich notwendiger Wäsche , sollte die Ausstattung mit einer Wechselversorgung aus hygienischen Gründen die Regel sein.


    Nach Ablauf eines halben Jahres erlischt die Gewährleistung auf die erhaltenen Strümpfe , so daß eine weitere Versorgung und eine Wechselversorgung notwendig wird. Der Grund der Mehrfachversorgung
    auf das Rezept schreiben lassen. Bei Ablehnung bitte auch auf die drohende Verschlechterung durch den Verlust der Gewährleistung hinweisen.


    Wünsche allen viel Erfolg.

  • Muss hierzu direkt mal was fragen:
    wie sieht es aus mit der Neuverordnung von Kompressionsbestrumpfung wenn die vorhandene Bestrumpfung wegen Gewichtsabnahme nicht mehr passt??
    Wäre das ein Grund für die KK auch außerhalb der Regelverordnung von 1 mal pro halbes Jahr eine Bestrumpfung zu genehmigen und die Kosten zu übernehmen?


    Vielleicht hat ja dazu jemand schon Erfahrungen sammeln können.
    Ich trage jetzt die 2. Verordnete Garnitur, die damals eigentlich aus Hygienischen Gründen verordnet wurde, aber bei Bestellung wg. Gewichtsabbau schon enger bestellt werden musste, das heißt die 1. Garnitur ist schon zu groß. Jetzt habe ich weitere 1,5 kg Gewicht verloren und habe langsam das Gefühl dass es schon etwas anfängt zu rutschen. Wenn das Gewicht noch weiter runter geht, passt die Bestrumfpung ja bis Januar (nächster Termin bei der Ärtzin) auf keinen Fall mehr.


    Wenn die Bestrumpfung zu groß ist und nicht mehr richtig sitzt, ist ja die Wirkung auch nicht mehr gegeben.


    LG
    Sabine

  • Einer Kundin von mir ging es genauso. Immer wenn sie weiter abgenommen hatte hat der Arzt ein neues Rezept ausgestellt. Auf dem Rezept vermerkt Gewichtsreduktion und den BMI von - auf angegeben. Kostenvoranschlag an die KK und die neue Versorgung wurde genehmigt.

    Gruß wilmafeuerstein

  • Ich rate dazu, zumindest die Genehmigung noch vor den Weihnachtsferien einzuholen, innnerhalb der Ferien steigt die Ablehnungsquote erfahrungsgemäß.

    Dann hätte ich ja Anfang Januar auch schlechte Karten, denn da sind ja auch noch Ferien. Allerdings fragt man sich dann wieso das mit den Ferien zusammenhängen soll, dass mehr Anträge abgelehnt werden?
    Sollte sich das Rutschen noch verstärken, muss ich ja auf jeden Fall vorher einen Termin machen, da ich ja eine vernünftige Kompression brauche.

  • Hallo,
    also, das finde ich auch seltsam. Sind die Mitarbeiter der KK vor Weihnachten milder gestimmt?
    Und der kalte graue Januar macht sie zu "eiskalten" Ablehnern?
    Welche Zeiten sind dann im weiteren Jahresverlauf gut oder schlecht?


    Ich bin erstmal froh, diesmal eine Zweitbestrumpfung zu bekommen!


    LG
    Foxy


  • Bei Flachstrickversorgungen ist es allerdings schwierig (je nach KK) dritte und vierte Paare zu erhalten, ausführliche Photodokumentation und ausführliche Diagnosen und ggf.Therapieberichte helfen hier evtl.

    Rundstrick ist für mich gar nicht relevant - ich bekomme eh nur Flachstrick. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, mein Santitätsfachhaus ist mir insofern behilflich, als dass sie mir freundlicherweise die Messdaten von beiden Vermessungsterminen in diesem Jahr zur Verfügung stellen. So kann ich der Kasse von "offizieller Seite" auch bestätigen, dass sich meine Beine leider deutlich verschlechtert haben (ich kann zwar meine eigenen Messdaten beilegen, aber vielleicht unterstellt man mir dann ggf. zu mogeln...), mein Arzt und auch meine Physiotherapeutin werden mir die Veränderungen ebenfalls bestätigen. Da ich aus beruflichen Gründen sechsmal im Jahr zu mehrtägigen Messen fahren (inkl. Aus- und Abbau), ist eine weitere Zweitversorgung unumgänglich, allein an den Aufbautagen schwitze ich in den Hosen wie verrückt. Und wir alle wissen, dass diese Hosen (KKL 2) nicht von jetzt auf gleich wieder trocknen...


    Ganz ehrlich: Solchen Entscheidungen können nur Menschen treffen, die unsere Diagnose nicht kennen und keine Ahnung davon haben, wie ein Lipödem sich im täglichen Leben anfühlt und warum man auf die Bestrumpfung und die Therapie angewiesen ist. Ich habe mir diese Krankheit sicherlich nicht freiwillig ausgesucht und bislang hatte ich mit den Versorgungen immer Glück, aber dennoch bringt mich diese "Politik" wahrlich auf die Palme!!!

  • Auch ich mache gerade die Erfahrung, dass in diesem Jahr nur 2 Kompressionsstrumpfhosen von meiner Krankenkasse bewilligt werden.
    Die letzten Jahre kam ich mit 3 Kompressionsstrumpfhosen im Jahr gerade so aus und jetzt sollen das nur noch 2 pro Jahr sein???


    Ich schrieb meiner Krankenkasse, dass meine Strumpfhosen an Spannkraft verlieren und auch die Fußsohlen - trotz Stopfen und Nähen - wieder löchrig wurden. Ich bekam folgende MItteilung:


    "Die Hersteller garantieren eine Mindesthaltbarkeit von 6 Monaten, wobei der Kompressionsdruck, die Elastizität und Festigkeit gegeben ist. Somit halten die Kompressionsstrümpfe durch das wechselseitige Tragen einer Doppelversorgung mindestens ein Jahr."


    Man kann nur mit dem Kopf schütteln... als ob wir aus Jux und Tollerei diese schönen "Teile" tragen!!!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    die Gewährleistung des Herstellers auf die zugesicherten Leistungen ,z.B. den Kompressionsdruck beträgt ein halbes Jahr ,gleichgültig ob die Versorgung im Wechsel mit einer anderen getragen wird oder auch gar nicht.


    Das bedeutet eine Folgeversorgung und eine dazugehörige Wechselversorgung Nach einem halben Jahr, wie in den Leitlinien der Fachgesellschaften empfohlen.


    Beim Widerspruch an die Kasse sollten Sie auch auf die drohenden Verschlechterung bei unzureichender Versorgung hinweisen .