Ablehnung durch Krankenkasse

  • Hallo zusammen,


    ich hatte bisher 50 Lymphdrainage-Behandlungen. Das Lymphödem entstand bei mir in Folge einer Mamma-OP mit Lymphknotenentfernung. Das Lymphödem im Arm hat sich schon deutlich gebessert und ist fast weg. In der Brust ist das Lymphödem aber noch sehr stark ausgeprägt. Ich hatte 2x wöchentlich für je 1 Std. Lymphdrainage. Dann stellte ich einen Antrag auf Lymphdrainage außerhalb der Regelverordnung. Die Physiotherapiepraxis ging auch davon aus, dass dies ganz bestimmt bewilligt würde. Dem war leider nicht so. Die Krankenkasse lehnte ab und schrieb, ich könnte aber erneut eine Verordnung mit einem Verlaufsbericht einreichen.


    Jetzt sagte mir der Onkologe, dass die Krankenkassen dies immer häufiger ablehnen würden, auf die Ärzte mit Regressforderungen zukämen und die Krankenkassen wohl überlegten, Lymphdrainage ganz aus ihrem Leistungsprogramm zu streichen. Stimmt das?
    Der Onkologe stellte keine Verordnung aus und schrieb in seinem Bericht zwar von dem Lymphödem, aber ohne sich dazu zu äußern, ob er weitere Lymphdrainage empfiehlt.
    Die Gynäkologin blockt bisher auch noch ab, mir einen Bericht zu schreiben und bittet mich, damit stattdessen zum Onkologen zu gehen. So versuchen beide, es auf den jeweils anderen abzuschieben. :/


    Ich habe durch die Unterbrechung der Lymphdrainage große Probleme: Die Brust schmerzt, ist wieder erwärmt und stärker geschwollen.Da es im Liegen ein wenig besser wird, lege ich mich nun häufiger hin - was ja aber nur bedingt machtbar ist.


    Was kann ich denn noch tun, damit die Behandlung weitergehen kann? ?(


    Viele Grüße
    Finja

  • Hallo Christina, hallo Wicki,


    den Lymphofit-BH trage ich seit einigen Monaten schon. Er ist gut, aber allein bei mir nicht ausreichend.


    Die Gynäkologin will weder einen Bericht schreiben noch eine Langzeitverordnung ausstellen - beides möchte die Krankenkasse aber haben. Die Ärztin sagt, dann bekäme sie Regressforderungen. Aber bei Langzeitverordnungen kann dies doch gar nicht passieren bei entsprechender Diagnose, die bei mir ja vorliegt?
    Sie hat stattdessen noch einmal eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgestellt - aber genau dies hatte die Krankenkasse abgelehnt.
    Ich bin ratlos. Die Beschwerden durch das Lymphödem werden seit der Unterbrechung viel schlechter.


    Viele Grüße
    Finja

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  • Hallo Wicki, hallo zusammen,


    soweit ich weiß, ist die nächste Klinik sehr weit weg von meinem Wohnort.


    Am Montag werde ich in der Praxis für Lymphdrainage nachfragen, ob sie einen Tipp haben, wie es weitergehen kann. Aber letztlich brauche ich einen Arzt, der mir das verschreibt. Die Begründung der Ärzte ist ja, dass sie es wegen einer möglichen Regressforderung an sie nicht machen. Aber soweit ich weiß, besteht doch bei einer Langzeitverordnung für Lymphdrainage bei Lymphödem nach Mammacarcinom gar nicht das Risiko einer Regressforderung? Weiß jemand evtl., ob das irgendwo steht? Gut wäre eine Quelle, der die Ärzte trauen.


    Viele Grüße
    Finja

  • Hallo Uli,


    ich bin aus Braunschweig.
    Im Internet habe ich schon geschaut. Es gibt einen Hautarzt hier, bei dem auch Lymphologie steht sowie im Nachbarort ebenso Ärzte. Keine Ahnung, ob die gut sind. Und die sagen dann nicht, ich soll stattdessen zum Onkologen oder zur Gynäkologin, also dass ich dann weiter von einem zum anderen geschickt werde und keiner etwas tut?


    Viele Grüße
    Finja

  • Hallo Uli,


    danke für den Tipp! Ich habe beide SHG jetzt gleich angeschrieben. Vielleicht wissen sie ja jemanden in der Nähe hier. Rheine ist doch ziemlich weit weg, aber wenn es gar nicht anders geht, muss ich dorthin fahren.
    Danke!


    Viele Grüße
    Finja

  • Hallo Finja, ja das ist er allerdings mußte ich für meine Diagnose und das Gutachten bezahlen da er Privatarzt ist und keine Kassenzulassung hat. Die KK wollte noch ein Arztbericht( Lymphologe ), da war ich bei Dr. Dressler in Northeim steht auch hier in der Datenbank. Und Google mal Heilmittelkatalog indikationsschlüssel q82.0g das hilft dir weiter.
    Gruß Red Dragon

  • Guten Morgen!


    Info meiner Lymphtherapie-Praxis: Wartezeit beim Lymphologen hier 6 Monate... Sie gaben mir noh den Tipp, den Ärzten eine (ggf. beglaubigte) Kopie der Bewilligung der Krankenkasse anzubieten, damit diese sicher sein können, dass keine Regressforderungen auf sie zukommen. Das werde ich versuchen.


    Red Dragen, bei welchem Privatarzt warst du?
    Bei Frau Stüting in Rheine werde ich es auch probieren.


    Viele Grüße
    Finja

  • Hallo Finja,
    meine Hausärztin hat mir gesagt es gibt 3 Diagnosen die nicht das Arzt Budget belasten und Mamma op ist eine davon. Für diese Diagnose bekommt man auch die Langfristen Genehmigung. Die Langfristen Genehmigung beantragt nicht der Arzt, sondern die Physiopraxis. Das hat mir meine Hausärztin so gesagt und meine Physiopraxis hat das mit einer neuen Verordnung dann beantragt.
    Gruß Red Dragon

  • Hallo Finja,
    meine Hausärztin hat mir gesagt es gibt 3 Diagnosen die nicht das Arzt Budget belasten und Mamma op ist eine davon. Für diese Diagnose bekommt man auch die Langfristen Genehmigung. Die Langfristen Genehmigung beantragt nicht der Arzt, sondern die Physiopraxis. Das hat mir meine Hausärztin so gesagt und meine Physiopraxis hat das mit einer neuen Verordnung dann beantragt.
    Gruß Red Dragon

    Die Diagnosegruppe für diese chronischen Lymphabflussörungen bei bösartigen Erkrankungen heist "LY3" und muss auf dem Rezept stehen (Quelle: Heilmittelrichtlinie/Heilmittelkatalog 2013, gilt aber soweit mir bekannt auch aktuell).
    Viele Grüße


    Hier ist noch ein Link der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg dazu:
    https://www.kvbb.de/praxis/ans…ueller-lymphdrainage/507/

  • Das MLD/KPE Rezept des Arztes bltte der KK sicherheitshalber zur Genehmigung der " LangfristVerordnung" vorgelegt werden
    Diese ist in BW möglich bei erblichem Lymphödem ( Q 82.09) Lymphödem nach Brustkrebs oder anderen Tumore ( I 80.0/ I 97.2 -Krebsdiagnose muss verschlüsselt werden ) und drittgradigen " anderen Lymphödemen( I 89.0)

  • Hallo,


    vielen Dank für die Unterstützung hier!
    Ja, ich weiß, dass es weiter verordnet werden dürfte bei Mammacarcinom mit Lymphknotenentfernung. Onkologe und Gynäkologin glauben es trotzdem nicht.
    Ich habe heute einen Termin in der Ambulanz in Rheine ausgemacht, auch wenn das 3 Stunden Zugfahrt sind. In zwei Wochen kann ich kommen, sie haben mich eingeschoben.


    Viele Grüße
    Finja