Hygiene, Waschen, Wechseln, Verordnung?

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben uns bei einem großen Sanitätshaus informiert "Aufzahlung Flachstrick"


    Zitat des SH Streifeneder, München: Wie Sie bereits richtig bemerken, ist die Forderung einer wirtschaftlichen Zuzahlung nur bei festbetragsgeregelten Hilfsmitteln (rundgestrickt) möglich. Flachgestrickte Strümpfe sind nicht Bestandteil der Festbetragsregelung und somit entbehrt sich die gesetzl. Grundlage einer wirtschaftlichen Aufzahlung. Eine Aufzahlung lässt sich hier somit nur mit einer höherwertigen Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, argumentieren. Dies ist aber bei flachgestrickten Strümpfen absolut unüblich. Zitat Ende


    F. G. Streifeneder KG
    Orthopädietechnik · Sanitätshäuser
    Moosfeldstraße 10
    82275 Emmering
    www.streifeneder.de

    • Offizieller Beitrag

    Das SH bestätigt nur die unübliche Zuzahlung bei Flachstrick.

    Eine Aufzahlung lässt sich hier somit nur mit einer höherwertigen Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, argumentieren. Dies ist aber bei flachgestrickten Strümpfen absolut unüblich.

  • In einem Punkt haben Sie recht , manches ist bei der Preisgestaltung intransparent .Insofern kann Ihre Frage nicht einfach beantwortet werden. So hat eine grosse KK in Hessen (und auch anderen ) bundeslandspeziefische Preisvereinbarungen mit Sanitätshäusern und möchte deshalb ,dass Ihre Versicherten nur in Hessen mit Kompressionsstrümpfen versorgt werden ( Details werden nicht mitgeteilt!). Bei Rundstrick gibt es KKen die dem Sanitätshaus Preise erstatten die unter den Herstellereinkaufspreisen des Sanitätshauses liegen. ( deshalb dann wirtschaftliche Aufzahlung). Manche KK erstatten Zusätze wie " Slipform" des Oberbeines nur nach gesonderter, ggfs. ärztlicher , Begründung. Auch die Zahl möglicher Verordnungzahlen pro Jahr auf KKen- Kosten schwankt je nach KK zwischen "Doppelversorgung alle 6 Monate bis " nach Erstverordnung nur noch 1x jährlich" . Leider wäre diese Liste noch verlängerbar.

    Vorschlag zum praktischen Vorgehen : Fragen Sie mit dem Rezept und /oder Kostenvoranschlag bei Ihrer KK nach was sie , warum , nicht bezahlt . ( möglichst mit schriftlicher Antwort;)) und dann ggfs. im Sanitätshaus warum der Preis ggfs. höher ist.

    Zu Ihrem letzen Hinweis : Im Privat- und Berufsleben ist für mich , vielleicht auch altersbedingt , noch ein Unterschied zwischen einem von beiden gewähltem" Du " oder einem formelleren " Sie".( Völlig unabhängig von Person ,Stellung ,Beruf,Titel ....!). Ja ich weiss das dies im angelsächsischen Raum anders gehandhabt wird. In Japan übrigens ist es noch viel formeller. ... darf doch jeder handhaben wie er möchte :)

    • Offizieller Beitrag

    @ rovigo wozu diese überflüssige Diskussion die doch vom Thema abweicht.

    Im Privat- und Berufsleben ist für mich , vielleicht auch altersbedingt , noch ein Unterschied zwischen einem von beiden gewähltem" Du " oder einem formelleren " Sie".( Völlig unabhängig von Person ,Stellung ,Beruf,Titel ....!). Ja ich weiss das dies im angelsächsischen Raum anders gehandhabt wird. In Japan übrigens ist es noch viel formeller. ... darf doch jeder handhaben wie er möchte

    Das sehe ich als ältere Person (bald 75) genau so. Es ist ein gewisser Respekt vor dem Alter und was jemand ist und geleistet hat. Ausserdem: wer letzlich hier geduzt wird bestimmmen allgemein gültige Regeln des Anstand (und die Foren Leitung) die auch in einem Forum gelten können. Sie kennen doch sicher den Spruch: man kann leichter sagen du kannst mich mal (am sonstwo) als Sie können mich mal am.... (das war die Foren taugliche Version)