Anschließende Kompressionsbandagierung

  • Meine beiden Beine sind vom Lymphödeme Stadium 3 betroffen. Von meinem Arzt habe ich "MDL-60 + anschließender Kompressionsbandagierung" verordnet bekommen. Text steht in einer Zeile.


    In der Physiotherapie erhalte ich die Bandagierung innerhalb der Zeit für die Lymphdrainage, da diese die Bandagierung nur im Anschluss erfolgen und abgerechnet werden kann, wenn sie in einer extra Zeile steht.


    Ich bat meinen Arzt das so zu verordnen, der mir erklärte das er die betreffende Zeile nicht geändert werden könne da die Eingabe in einer Zeile im Computer so vorgegeben wäre.


    Mit der Aok habe ich schon gesprochen, die können mir da nicht helfen, da nicht ihre Zuständigkeit .


    Wer hat Erfahrungen damit und oder kann mir Tipps geben wie ich zu meiner anschließenden Bandagierung komme Danke im voraus.

  • In einem Stadium 3 eines Lymphödems wäre auch eine stat. lymphologische REHA in einer entsprechenden Fachklinik sinvoll. Schon erfolgt oder geplant ? Dort erfolgt intensive Therapie und Schulung in Selbstbehandlungsmassnahmen.

    • Offizieller Beitrag

    Können sie denn gut bandagieren? Das wäre für mich das wichtigste. Dann würde ich dort bleiben und versuchen, eine Regelung zu finden. Meine Praxis kann sehr gut bandagieren. Deshalb ist es mir weniger wichtig, wenn ausnahmsweise mal zu kurz gelympht wird.


    Dann soll der Arzt MLD 90 verordnen.


    Material für beide Beine für die Bandagierung würde verordnet?

  • Bandagen sind super. MDL 90 Gibt es nicht mehr. Das Bandagieren ist bei mir bei jeder Lymphdrainage notwendig da Strümpfe nicht ausreichen obwohl ich schon Nachtversorgung tragen muss.

  • Sehr geehrter Dr. Martin, war vor 2 Jahren zur Reha hat gut geholfen. Von dort kam auch der Vorschlag zu Hause weiterhin von der Physiotherapie bandagieren zu lassen. Auf die nächste Reha muss ich lt Krankenkasse noch mindestens 2 Jahre warten.

    • Offizieller Beitrag

    Auf die nächste Reha muss ich lt Krankenkasse noch mindestens 2 Jahre warten.

    Da würde ich sofort Widerspruch einlegen. Bei einem Stadium 3 sollst Du nur alle 4 Jahre eine stationäre Therapie bekommen? Das ist ein Witz!

    Argumentiere mit drohender Verschlechterung, daraus folgend evtl. Berufsunfähigkeit, Verschlechterung Deines Allgemeinzustandes durch mangelnde Mobilität...........

    Du kannst Dich an die Unabhängige Patientenberatung wenden, oder an das Bundesamt für Soziale Sicherung.

    Notfalls beim Sozialgericht klagen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn dein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Reha-Maßnahme bestätigt, und die Notwendigkeit auf Grund deiner Diagnose und der drohende Verschlechterung des Befundes, kannst du den Wiederspruch durchsetzen. Und die Reha kann auch jährlich wiederholt werden. In der Regel, bei den richtigen Argumenten, wird der Wiederspruchausschuss die stationäre Reha, wie in deinem Fall, genehmigen.

    viel Erfolg! Bloß nicht aufgeben!