abgelehnt trotz Gutachter

  • Hallo Dr. Martin,
    ich habe eine Frage, ich leide unter Liplymphödem der Beine und Arme. Im Januar hatte ich einen Reha-Antrag gestellt, der mir aber abgelehnt wurde. Ich ging dann in den Widerspruch, und musste zu einem Gutachter, der sich mit meiner Erkrankung überhaupt nicht auskannte. Er bejahte aber trotzdem meinen Antrag. Nun ging es vor die Widerspruchstelle und heute kam nun die Ablehnung. Als Begründung gab man mir an, dass die vier Jahresfrist nicht rum sei. Ich war vom 07.Dezember 2005 bis zum 04. Januar 2006 in Bad Berleburg. Nun weiss ich nicht genau, ob ich den Klageweg gehen soll, meine Therapeutin sagte mir, dass mein Zustand sich ( trotz 3x wöchentlicher Lymphdrainage und 4x wöchentlicher Lyphomat ) extrem verschlechtert hat. Da ich aber nur Hartz IV habe, kann ich leider nicht zu Ihnen zur Untersuchung kommen. Was kann ich nun tun?????
    Vielen Dank für Ihre Hilfe im voraus

    Es ist keine Schande hinzufallen, nur wer nicht wieder Aufsteht hat verloren!!

  • Hallo !
    Ich empfehle noch eine ambulante Vorstellung in einer Lymphologischen Fachklinik Ihrer Nähe , um mit diesem Befund und ggfs. erstem anwaltlichen Rat den Kostenträger noch einmal anzugehen. Nach erneuter Ablehnung bliebe dann mE.nur noch der Klageweg
    MfG
    dr.Martin

  • Zitat von "Dr.Martin"

    Hallo !
    Ich empfehle noch eine ambulante Vorstellung in einer Lymphologischen Fachklinik Ihrer Nähe , um mit diesem Befund und ggfs. erstem anwaltlichen Rat den Kostenträger noch einmal anzugehen. Nach erneuter Ablehnung bliebe dann mE.nur noch der Klageweg
    MfG
    dr.Martin


    Hallo Herr Dr. Martin!


    Ich erhielt soeben einen Ablehnungsbescheid durch meinen Rentenversicherungsträger mit der Begründung, dass eine stationäre Reha nicht erforderlich sei.


    In dem Schreiben wurde auch nicht das erhebliche Phlebo-/Lymphödem beider Beine erwähnt, sondern "nur" das Lipödem, was mir unverständlich ist, denn der Rententräger hatte ausreichende Unterlagen auch aus einer erfolgreichen Reha-Behandlung in Ihrer Klinik 1994.


    Lt. telef. Auskunft in Ihrer Klinik riet man mir, von meinem behandelnden Arzt (FA f. Allgemeinmedizin) eine ärztl. Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass ambulante Maßnahmen erschöpft sind und somit eine stationäre Behandlung notwendig ist.


    Diese Bescheinigung sollte ich meinem Widerspruch mit dem Hinweis beifügen, dass ich bereit bin, mich von einem Facharzt für Lymphologie untersuchen zu lassen (siehe meine ausführliche Antwort im Forum "Lipödem" an Kimba von heute).


    Können Sie mir einen Rat geben, was ich tun kann, damit ich nötigen persönlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB VI "beweisen" kann? Ich hoffe, dass mir der Klageweg erspart bleibt.


    Reicht eine Begründung meines behandelnden Arztes aus?

    Gibt es Vorlagen für Widersprüche dieser Art?


    Vielen Dank und freundliche Grüße


    Lymphynchen

    Lasst die Lymhe fließen!

  • Zitat von "Dr.Martin"

    Hallo !
    Eine ambulante lymphologische kontrolluntersuchung mit Bericht ist oft noch hilfreich beim Widerspruch.
    MfG
    Dr.Martin


    Lieber Herr Dr. Martin,


    danke für die schnelle Antwort.


    Es bleibt noch zu klären, ob ich einen Termin für eine lymphologische Untersuchung rechtzeitig wahrnehmen kann, denn die Widerspruchsfrist endet am 12.04.08 (Ablehnungsbescheid vom 12.003.08, Eingang bei mir 18.03.08!).


    Lt. meiner intensiven Recherche befindet sich kein Facharzt für Lymphologie bzw. Andrologie in meiner näheren Umgebung. Ich werde mich deswegen auch an meine Krankenkasse wenden.


    Wird denn eine gutachterliche Untersuchung durch einen Facharzt für Hauterkrankungen, die Phlebologie mit einschließt, anerkannt?
    Wenn ja, wäre das vor Ort möglich.
    Oder schlägt der Rententräger einen Arzt (MDK?) nach Eingang meines Widerspruchs vor?


    Ich habe mich entschlossen, noch heute vorab WIDERSPRUCH mit der Hinweis, dass eine Begründung folgt, einzulegen und alles weitere mit meinem behandelnden Arzt am 01.04.08, wenn dieser aus dem Urlaub zurück ist, zu beraten.


    MfG
    Lymphynchen

    Lasst die Lymhe fließen!