Guten Abend,
grade habe ich meinen Bescheid aus dem Briefkasten geholt!
Ich bin seit Wochen arbeitsunfähig, hatte ärztliche Bescheinigungen, Bilder und Befunde beigelegt (auch aus der Lymphologie). Der MDK hat mich sogar als Eilverfahren Teilerwerbsunfähig befunden und jetzt kommt die Ablehnung, dass meine letzte Rehe keine 4 Jahre her ist und ich nicht "krank genug bin"! Frechheit! Das Schreiben sieht mir sehr nach Standart aus!
Ich formuliere einen Wiederspruch und kämpfe. Rufe am Mo. auch noch die Krankenkasse an.
Für einen Reha-Anträge bei der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG gilt § 10 im Sozialgesetzbuch VI
(1)Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
2. bei denen voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann.
Wenn das bei mir nicht zutrifft, was dann?!
Viele Grüße
Kimba