MLD + Bandage/Abrechnung und Zuzahlung

  • Hallo Nadja,


    das habe ich auch schon gehört, wenn 60 Min. MLD + Kompressionsbandagen auf dem Rezept steht das die Behandlung selbst nur 40 Min. sind und 20 Min. zum Bandagieren sind. Was allerdings auf der Abrechnung steht weiß ich in diesem Fall nicht.


    Ich hab zum Beispiel das Problem, dass ich ein Rezept für 45 Min. MLD bekomme habe aber schon im Vorfeld gehört das nur 40 Min. behandelt werden. Daraufhin hab ich dann meine Therapeutin gefragt wie sich das verhält, schließlich macht die Praxis 5 Min. pro Behandlung gut und das ist bei 6 Terminen eine ganze halbe Stunde. Natürlich bin ich mit meiner Therapeuten super zufrieden. Sie sagte mir, dass die Praxis nur 40 Min. bezahlt bekommt d. h. also werde ich auch nur 40 Min. behandelt, obwohl 45 Min auf dem Rezept stehen. Allerdings weiß ich auch hier nicht was auf der Abrechnung steht. Ich hab also ein ähnliches Problem nur nicht ganz so schwerwiegend.


    Mich würde auch mal interessieren wie das sein kann?


    Gruß Sandra

  • Hallo Nadja,


    ich kann mir nur schwer vorstellen,daß es bei Dir wenig Auswahl gibt,wenn ich mir Deinen Wohnort anschaue. Hast Du schon mal hier geschaut http://www.med-datenbank.de


    Sicher müssen die Therapeuten klar kommen, aber das sollte doch nicht auf unsere Kosten gehen.


    Drück Dir die Daumen,daß sich eine Lösung findet :thumbup: .


    Viele Grüße


    Manuela

  • Hallo Nadja,


    du bist mit deinem Problem nicht alleine. Ich hatte das selbe Problem und habe bei der Krankenkasse nachgefragt, dort hieß es das die Therapeuten das selbst entscheiden müssten. Eigentliche heißt es 60 MLD + Bandagieren, mir wurde von der Krankenkasse aber gesagt, für das Bandagieren bekommen die Therapeuten nur 5,-- €.


    Kein Wunder das die versuchen das in den 60 Minuten abzuwickeln.


    Ich habe jetzt eine Therapeutin die 60 Minuten MLD macht und dann wickelt. Bin darüber sehr glücklich.


    Ich wünsche ein schönen Abend.


    Tschau Elke

  • Hallo Nadja,
    gut, dass Sie eine Therapeutin haben mit der Sie zufrieden sind.


    Im Fragen-/Antwortenkatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen und KBV zu den Heilmittel-Richtlinien nach
    §92 SGB V 1.Juli 2004 Stand 22.11.2005 steht folgende Frage.:
    Ist die Kompressionsbandagierung nach MLD zusätzlich zu verordnen?
    Ja. Die Kompressionsbandagierung ist im individuellen Einzelfall - sofern erforderlich - auf Muster 13 zusätzlich zur Manuellen Lymphdrainage in gleicher Zeile zu verordnen. Sie stellt kein eigenes Heilmittel dar.
    Z.B. 6xMLD-45 + Kompressionsbandage.
    In ihrem Fall : MLD - 60 Min., Kompressionsbandage pauschal ca. x EUR pro Extremität (ohne Zeitangabe).


    MfG G.Weise

  • Hallo Nadja + alle,


    mein Arzt schreibt auf die Verordnung MLD 60 Min. + LKV (Lymphologischer Kompressionsverband) 2x


    Durch dieses 2x LKV bekommt der Therapeut dann 2x 5,--€ vergütet. Vielleicht würdest du damit ja deine Therapeutin umstimmen können.


    5 € fürs Bandagieren ist zugegebenermaßen recht wenig, wenn dafür 2 Beine komplett bis zur Leiste bandagiert werden sollen.


    Meine Praxis arbeitet im 25-Minuten-Takt. Das heißt für mich, es wird tasächlich nur 50 Min. gelympht und anschließend bandagiert. Ich gebe mich damit zufrieden, weil ich mit der Qualität der Arbeit insgesamt sehr zufrieden bin.


    Gruß


    Birgit

  • Hallo Nadja,


    ich würde das in jedem Fall nochmal bei ihr ansprechen. Wenn sie dann immer noch nicht einsieht, was sie da falsch macht, solltest Du es meines Erachtens der Krankenkasse melden, denn das ist Betrug! Wärest Du ggf. bereit in Mainz zur MLD zu gehen? Ist ja nicht so weit... Könnte Dir da nämlich eine sehr gute Praxis empfehlen (da bin ich schon länger), die auch noch sehr zentral gelegen ist (am Bahnhof).


    Viele Grüße,


    Beta

  • Hallo Barbara,


    irgendwie komm ich mit deiner Rechnung nicht zurecht ?( ;


    wenn man bei einer RVO versichert ist und ein 24-er Rezept KPE 60 Min + anschl. Bandagierung 2x bekommt, dann sind das nach meiner Rechnung 30,02 + 6,31 + 6,31 = 42,64 X 24 = 1023,36 X 10 % = 102,34 + 10 = 112,34 EUR Zuzahlung;


    wenn man bei einer VdAK versichert ist und ein 24-er Rezept KPE 60 Min + anschl. Bandagierung 2x bekommt, dann sind das nach meiner Rechnung 35,67 + 5,81 + 5,81 = 47,29 x 24 = 1134,96 x 10 % = 113,50 + 10 = 123,50 EUR Zuzahlung.


    Aber ... ich habe gerade eine aktuelle Rechnung vorliegen (ist gerade mal 1 Woche alt) und es werden 45,70 + 5,80 + 5,80 = 57,30 (VdAK) abgerechnet :| .


    Werde ich nun über's Ohr gehauen? Ausgenutzt? Abgezockt?


    Ich sage mir folgendes: Ich bin froh, dass ich jetzt seit 2,5 Jahren kontinuierlich 2x wöchentlich meine Behandlung bekommen habe und hoffe, dass dies noch lange so bleibt :thumbup: . Dazu habe ich immer die notwendige Bestrumpfung bekommen und beste Beratung in der örtlichen Selbsthilfegruppe und hier im Forum. Ich kann mich wirklich nicht beklagen :) .


    Gruß


    Birgit

  • Am Anfang hatte ich mit meiner Physiotherapiepraxis auch Probleme wegen 60 Min. Drainage und DANACH bandagieren obwohl "LKV Bandagierung bd. Beine" mit der gleichen Anzahl+ Frequenz wie die Lymphdrainage rezeptiert war. Angegebener Grund: zu wenig Geld für die Leistung, in der Zeit können 3 bis 4 andere Patienten behandelt werden. Nun, mein Arzt bestand darauf und die mussten auch zugeben dass es eigentlich sinnvoll ist.


    Das Bandagieren dauert 20 MInuten und ich verstehe das Problem durchaus. Ist aber nicht meines. 8)


    Bei den Zuzahlungen blicke ich nicht ganz durch. Für die Verordnungen 6x LD+LKV (die ersten 30x wurden als 6er ausgestellt, sehr lästig weil ja ruck zuck "abgearbeitet")) musste ich 38,42 Euro zuzahlen, für 12 mal aber nicht doppelt so viel sondern weniger. Habs grad nicht genauer im Kopf weil erst 1x vorgekommen ist.


    Gruß


    Unkraut

  • Hallo Unkraut 1,


    wahrscheinlich sind in den 38,42 € die 10 € Rezeptgebühr enthalten. Die fallen 1x pro Rezept an, d.h. du müsstest wie folgt rechnen: 38,42 - 10 = 28,42 x 2 = 56,84 + 10 = 66,84 € und das ist dann eben weniger als das Doppelte :) .


    Gruß


    Birgit

  • Hallo Barbara,


    die mir in Rechnung gestellten 45,70 € sind in der Tat falsch, aber ich konnte den Irrtum inzwischen mit meinem Therapeuten klären - ohne Probleme - . Deine angegebenen Beträge gelten in Hessen genauso wie in Niedersachsen.


    Gruß


    Birgit

  • wahrscheinlich sind in den 38,42 € die 10 € Rezeptgebühr enthalten. Die fallen 1x pro Rezept an, d.h. du müsstest wie folgt rechnen: 38,42 - 10 = 28,42 x 2 = 56,84 + 10 = 66,84 € und das ist dann eben weniger als das Doppelte :) .

    Ach ja, die 10 Euro Rezeptgebühr..... . Danke, das isses! :thumbup:

  • Meine Kasse (BKK Villingen Schwenningen) hätte da besondere Abrechnungsmodalitäten. Das Bandagieren eines Beines ist in der MLD-Zeit enthalten und das zweite Bein müsste dann daran anschließend bandagiert werden. Dafür müsse auf der Verordnung 48 x Bandage stehen.
    (...) So langsam macht mich das Thema ziemlich stinkig, weil ich mich jetzt echt verarscht fühle.

    Was sagt denn die Kasse dazu, haste dort mal nachgefragt?


    Dass die Bandagierung enthalten ist (beide Beine wenn beide Beine auf dem Rezept stehen...) wurde mir von Seiten der KV-Hessen auch gesagt, steht so im Heilmittelkatalog. Das dürfte allerdings Bundeslandabhängig sein, die Verträge zwischen Physiothera und Kasse regeln die Bezahlung und ich denke da liegt das durcheinander. Außerdem hast du ja die extra Verordnung dafür. Also, ich blicke auch nicht durch und das wir dann als Patienten die Leistung(en) durchsetzen müssen erfodert Selbstbewusstsein und Information. Die Unterstützung von Seiten der Krankenkasse sollte von uns mehr eingefordert werden, es kann nicht in deren Sinn sein dass sich der Zustand des Patienten verschlechtert weil der die Leistungen nicht bekommt die für seine Erkrankung erforderlich sind.


    :cursing: Unkraut

  • Nadja:


    Das tut mir sehr leid für Dich, dass das passiert ist. Ist nicht besonders nett von dem/ der Betroffenen... Hoffe, dass Ihr Euch trotzdem wieder zusammenrauft!



    @All:


    Hab jetzt auch eine Frage. Und zwar hatte ich ein Rezept über 12x 45 Minuten MLD. Ich bin privat versichert und der Therapeut hat mir eine Rechnung über 504 Euro gegeben, die ich dann auch prompt bezahlt habe. Ich dachte mir nichts dabei, da die KK beim letzten Rezept ebenfalls widerspruchslos gezahlt hat. Leider habe ich keine Kopie der ersten Rechnung mehr um zu vergleichen.


    Nun hat die Kasse mir geschrieben, dass nur 315,36 Euro erstattet, da die "der für Heilmittel leisten, wenn die Aufwendungen angemessen sind. Wir legten der Leistung den Durchschnott der ortsüblichen Tarife zugrunde."


    Was soll ich denn jetzt machen??? Fühle mich ganz schön veräppelt, denn ich bin auch kein Krösus! (Für die private KK habe ich mich damals entschieden, da sie günstiger war als die gesetzliche KK und da ich mehrere chronische Erkrankungen habe, ist die Private meines Erachtens besser...). Wer veräppelt hier wen? Ist die Rechnung zu hoch oder spinnt die Kasse? Was kann ich tun? Wen ansprechen? Danke!

  • Hallo Beta,


    Sie sollten sich bei der gesetzlichen Krankenkasse erkundigen, wie der normale Satz für die MLD-Behandlung ist. Wenn Sie von der privaten Krankenkasse nun die Information haben, dass die nur den üblichen Satz übernehmen, müssen Sie das mit dem Therapeuten besprechen. Er sollte Ihnen dann nicht mehr berechnen. Wenn er es doch tut, hätte er Sie vorher informieren müssen.
    Auch bei der privatärztlichen Behandlung ist es so, dass man den Patienten vorher unterschreiben lässt, wenn ein höherer Gebührensatz verlangt wird.

  • Vielen Dank Frau Netopil!


    Ich rufe jetzt ersteinmal bei der Kasse an und dann bei meinem Therapeuten, denn es sind fast 200 Euro Unterschied und das ist viel Geld...