Guten Tag,
wer kennt sich aus, ich habe ein Wiederspruchsverfahren für eine medizinische Leistung zur Rehabilitation. Nun sollte ich zum Gutachter (Internist) der aus welchen Gründen auch immer (man sagte mir evtl. Urlaub) die Unterlagen an den DRV zurück geschickt hatte. Jetzt bekomme ich also erneut eine Auswahl zu welchem Gutachter ich möchte und soll zu einem Nervenheilkunde Arzt! Meine Frage kann ich da ebenfalls wiedersprechen, welche Rechtlichengrundlagen habe ich? Ich habe Internistische Erkrankungen und möchte vermeiden, dass mich der Arzt als „bala-bala“ abtut?! Der Hintergrund wieso ich zum Nervenheilkundearzt soll ist wohl das Gutachten des MDK der Gutachter meine er befürwortet eine Psychosomatische Reha. Auch wenn ich mehrfache Befunde habe von Fachärzten, die Zweifelte er alle samt an!
Kurz noch einmal zu meinen erkrankungen. Lipödem, Asthma, Endometriose, Bluthochdruck, auton. Adenom, Bandscheibenvorfall etc.
Danke für ein Feedback und viele Grüße
Kimba