Hallo an alle.
ich leide an lip-,lymph- und phlebödem. mein facharzt rät mir dringend zu einer rehamassnahme.
mittlerweile hab ich mich schlau gemacht, welche moeglichkeiten der kostenuebernahme es gibt, und auch bereits erfahrungen gesammelt, wie schwierig es ist mit einem REHA-antrag beim drv eine bewilligung fuer die foeldiklinik zu bekommen.
bei meinen recherchen bin ich auf die sog. antrag zur kostenuebernahme bei stationaeren behandlungen in fachkliniken gestossen.
hierzu meine frage:
ich ( als arbeitnehmer) kann also auch o.g. antrag stellen? ( es handelt sich hier nach aussagen meines facharztes um die behandlung o.g. oedeme - um weitere gesundheitliche schaeden zu vermeiden) - also nicht zwangslaeufig um die sog. wiederherstellung der arbeitskraft ( wie es beim drv genannt wird).
und wie läuft das ganze ab?
bei welchem traeger stelle ich diesen antrag ( auch an den drv? oder an die krankenkasse?)
gibt es rechtliche unterschiede bei den kostentraegern? ( handelt es sich um eine "ganz einfachen" stationaere behandlung wie sie von den akut-kliniken bekannt ist? ( diese frage deshalb, weil es bei mir hier um eine zusatzversicherung ((privatpatient, belegung im einzelzimmer, etc.)) bei stationaerer behandlung gibt.
oder ist dabei der kostentraeger unrelevant?
eine menge fragen beduerfen einer menge antworten :-). ich hoffe, hier kann mir jemand einen tipp geben.
danke und gruss
simone
ps. ich moechte mich VOR antragestellung so gut es geht informieren, damit ich mir (hoffentlich) die hier so oft genannten widersprueche fuer den antrag sparen kann. also ich drueck mir die daumen :-))