Ersatzkassen - neue Richtlinien

  • Hallo,

    Ersatzkassen - neue Richtlinien bei Unterbrechung MLD?


    ich bekomme lt. Rezpept MLD 60 min, außerhalb des Regelfalles, LY2a, Frequenz 2 x pro Woche. Heute sprach mit meine Praxis auf eine kürzliche Änderung (vielleicht gab es die Regelung schon, aber jetzt würde sie von den Ersatzkassen genau geprüft) wie folgt an:


    - Unterbrechung: Die Unterbrechung eines Rezepts darf nicht länger als 10 Tage sein. Urlaubs- oder krankheitsbedingte Unterbrechungen waren bisher durch die Praxis zu begründen. Dies sei nicht mehr zulässig. Sollte die Unterbrechung mehr als 10 Tage sein, ist das Rezept entweder sofort abzurechnen oder aber eine ärztliche Bescheinigung zu bringen, daß das Rezept weiter verwendet werden darf.


    - Frequenz: Die Praxis empfiehlt den Patienten, vom Arzt künftig eine Frequenz von 1 bis (in meinem Fall) 2 eintragen zu lassen. So könnte man z. B. krankheitsbedingte Ausfälle ohne Beinträchtigung der Laufzeit des Rezeptes besser im Griff behalten.


    Ich bin der der KKH Allianz gesetzlich versichert.


    Obiges zur Info. Über Kommentare oder Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.

    Liebe Grüße


    Bettina

  • Hallo Krokusknospe,


    die urlaubs- oder krankheitsbegründete Unterbrechung eines Rezeptes von mehr als 10 Tagen nur mit Begründung kannte ich bisher auch, nicht aber, daß das generell nicht mehr zulässig sei.


    Meine Rezepte habe ich auf Anraten meiner Physiotherapiepraxis von einer Frequenz von 2 x auf 1-2 x pro Woche ändern lassen. Es gibt einige Kassen, die Probleme machen, wenn man ein neues Rezept am Ende einer Woche beginnt und dann dieses Rezept auch wieder nur mit 1 Termin in einer Woche endet, ohne das es sie interessiert, das es Folgerezepte gibt und man dadurch die Frequenz von 2 x wöchentlich einhalten würde.


    Allerdings betraf das nicht meine und damit auch Deine Kasse, die KKH Allianz. Aber meine Praxis läßt in so einem Fall sicherheitshalber alle Rezepte umstellen, falls eine andere Kasse ohne Vorwarnung nachzieht. Sie haben schon wegen Kleinigkeiten (z.B. Auf Anweisung der Kasse ist Urlaub mit U zu vermerken. Urlaub ausgeschrieben führte zur Nichtbezahlung...) Schwierigkeiten bekommen. Und so man kann, hilft man als Patient mit, meine Hausarztpraxis ebenfalls.


    Viele Grüße
    Andrea

  • Hallo Krokusknospe,


    habe Lipolymphödem und bekomme auch nach Rezept 2 mal die Woche MLD. Da ich am ANfang länger als 7 Tage brauchte um einen Physio zu finden der lymphen darf, wurde das ANfangsdatum, wie man hier laut von Beust sagt durch künstlerische Fähigkeiten geschönt.


    Andere Möglichkeiten bleiben oft gar nicht.

  • Hallo
    Ich hab mich schon letztes Jahr durchtelefoniert bis zum Dachverband der Krankenkassen .Mein alter Hausarzt machte immer ärger mit dem Rezept für Urlaub und schrieb mir ein PRIVATREZEPT mit begründung das es keine Therapieunterbrechung im Urlaub geben darf . Meine ,unsere Krankenkasse KKH machte mir ärger weil wenn der Arzt begründet Therapiepause nicht vertretbar warum dann Privatrezept damit ist er ja der Meinung das ich es brauche und muss mir eine Heilmittelverordnung ausstellen .Nun bin ich seit letztem Jahr bei einem neuen Hausarzt und wollte schon vorbereitet sein wie das nun geht mit dem Rezept ,leider konnte mir keiner sagen was für ein Rezept ich brauch und so landete ich zum Schluß beim Dachverband der Krankenkassen in Bonn und dort erklärte mir ein netter Herr das sowas auf Heilmittelverordnung gemacht wird auch wenn nur 3-4 Ml und das mein Rezept in meiner Praxis beendet werden sollte da sonst die KKH evtl nicht zahen würde und ich somit eine Privatrechnung meines Therapeuten bekommen würde . Hab das so weiter gegeben bei meinem Doc und sieht da es geht ohne Probleme . Ich bekomme soviele ML das es bis zum Urlaub ausgeht und dann was ich im Urlaub brauche , dann geht es wieder normal weiter .
    Gruß Stine

  • Dass bei Unterbrechung länger als 10 Tage eine Bescheinigung vorgelegt werden muss ist richtig und nicht neu, wurde aber bisher z.Teil insbesondere bei den ErsatzKK nicht streng kontrolliert. Das Vorgehen dass weniger auf Rezept verordnet wird als 6 ist auch rictig.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Dann war ja auch ein Grund da, den die Kasse in ihren Abrechnungskosten gesehen hat.

    Zitat

    Die Behandlung muss innerhalb von zehn Tage beginnen, nachdem das Rezept ausgestellt wurde, andernfalls verliert das Rezept seine Gültigkeit. Behandlungsunterbrechungen über einen längeren Zeitraum sorgen auch dafür, dass das Rezept seine Gültigkeit verliert. Ebenfalls gelten hier Unterbrechungen von zehn Tagen. Heilmittel können bei medizinischer Unabdingbarkeit auch langfristig verordnet werden.


    Also das mit den 14 Tagen kann für die Praxis ein Bummerang werden.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Hallo,


    Zur Unterbrechung: Mein HA hat mir nun bestätigt, daß mein laufendes Rezept trotz der Unterbrechung weiterlaufen soll. Da war ich dann auch zufrieden, nachdem ich erst 1 x MLD auf meinem Rezept hatte. Ansonsten hätte ich den meinen Anteil von 1 x MLD plus die EUR 10,00 Rezeptgebühr zahlen müssen.


    Zur Frequenz: Ich werde dies beim nächsten Mal anschneiden, daß die Frequenz von 2 x auf 1 - 2 x geändert werden sollte. Das müßte m. E. in Ordnung gehen.


    Zur Unterbrechungsdauer: In meiner Praxis sagten man mir mal, daß die Ersatzkassen 10 Kalendertage rechnen. Die AOKs z. B. 10 Werktage. Somit sind wir von Barbaras 14 Tage nicht weit weg.

    Liebe Grüße


    Bettina

  • Das kann ich nur bestätigen.


    Krokusknospe: Daß dein HA dir bestätigt, daß das bestehende Rezept trotz Unterbrechung weiter laufen soll ist ja schön, nur das interessiert die Kasse nicht. Die rechnet direkt mit der Physio-praxis ab und das nach ihren eigenen Vorstellungen. Dem Therapeuten hilft dann die Stellungnahme des HA nichts sondern steht ohne Begleichung des Rezeptes da.
    LG
    Biene

  • Krokusknospe: Daß dein HA dir bestätigt, daß das bestehende Rezept trotz Unterbrechung weiter laufen soll ist ja schön, nur das interessiert die Kasse nicht. Die rechnet direkt mit der Physio-praxis ab und das nach ihren eigenen Vorstellungen. Dem Therapeuten hilft dann die Stellungnahme des HA nichts sondern steht ohne Begleichung des Rezeptes da.
    LG
    Biene


    Hallo Biene,


    danke für den Hinweis. Meine Physiopraxis (die Chefin höchstpersönlich) hat mir jedoch den entsprechenden Vordruck mit der Bitte, diesen vom HA bestätigen zu lassen, mitgegeben. Daher ging ich schon davon aus, daß man dort weiß, was man tut. Mein nächster Termin MLD ist nächste Woche; dann sehen wir mal weiter. Mein HA ist allerdings jetzt 3 Wochen im Urlaub - ein neues Rezept kann ich daher erst danach wieder bekommen.

    Liebe Grüße


    Bettina

  • Ich kann den Praxen nur raten, es direkt mit den Kassen abzusprechen und sich schriftlich (!!!) von der Kasse die Akzeptanz des geänderten Rezeptes bestätigen zu lassen.
    Oder eben neu ausstellen lassen. Genaueres wird die Praxis auch erst nach der Abrechnung erfahren.
    Leider wird diese Neuausstellung wieder auf dem Rücken (Geldbeutel) des Patienten ausgetragen, denn bei jedem neuen Rezept werden €10,-- Rezeptgebühr fällig.


    Sind denn hier im Forum keine Praxisinhaber aktiv, die über diese Abrechnungs - Problematik berichten können? Wäre schon interessant!
    Ich kann nur immer wieder auf die Seite www.physio.de verweisen, dort nimmt diese Problematik unter "Abrechnung" viel Platz ein, außerdem beklagen viele Kollegen auch die unterschiedliche Handhabung - und daraus resultierender Abrechnungsunsicherheit - von Seiten der Kassen vom einen Bundesland zum anderen.


    Im übrigen finde ich es gut, daß dieses Thema angeregt wurde, denn es trägt zum Verständnis der bestehenden Probleme im Verbund Kassen-Ärzte-Therapeuten-Patienten bei!
    Gruß, Biene

  • Hallo @all
    Ich hab in der letzten Zeit im Gespräch einiges mitbekommen was und wie die Kassen es mit den Praxen treiben . Ist ja manchmal der reinste Kampf an sein Geld zu kommen .


    Bin mal gespannt ich hab nun ein Urlaubsrezept direkt mit der Krankenkasse abzurechnen ,mal sehen ob das ohne Probleme über die Bühne geht , wobei ich sagen muss hatte noch nie ärger bei meiner Kasse sei es um zahlen noch um die Zusage zu Bestrumpfung ect . ging immer innerhalb 10 Tagen .
    Gruss Stine

  • Hallo,


    habe heute in meiner Physiotherapiepraxis nachgefragt: die hatten bisher noch keine Probleme, 14 Tage Urlaub oder Kranksein als Rezeptunterbrechung bei der Abrechnung anzugeben. Neuregelungen diesbezüglich waren ihnen nicht bekannt. Eigentlich sind die immer gut informiert ...


    Viele Grüße
    Andrea

  • Dem kann ich nur voll zustimmen.Das vergessen eben viele, denn es waren z.B. auch Threads zu lesen, dass die Diagnose entsprechend hingebogen wird, dass LD verordnet werden können. So etwas gehört einfach nicht hierher.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Nochmals kurz zurück zu meinem Fall:


    Die Praxis hat mir einen Vordruck "Physiotherapie-Verordnungsblatt-Korrektur" mitgegeben. Offensichtlich ein Vordruck des Verbandes. Dieser ist an den rezeptierenden Arzt gerichtet mit dem Hinweis, daß die Verordnung nicht den gültigen Vorgaben der Heilmittel-Richtlinien entspricht. Dann sind Punkte zum Ankreuzen aufgeführt, was nicht passt wie z. B. Name der KK fehlt, Arztstempel fehlt, mit den Daten ist was inkorrekt, Art und Menge paßt nicht zur Diagnose, Diagnose bzw. vollständiger Indikationsschlüssel fehlt.


    Ganz unten kommt noch der Punkt, um den es geht: Individuelle Abstimmung: Spätester Behandlungstermin / Anzahl pro Woche / Behandlungsunterbrechung (z. B. Krankheit, Urlaub, Fortbildung, therapeutisch indiziert). Hier wird der Arzt gebeten, zuzustimmen, daß die weitere Behandlung der Patientin nach Unterbrechung durch Urlaub auf dem vorliegenden Rezept ärztlicherseits erwünscht ist.


    Dies zur Info. Wir werden sehen, ob die KK dies genehmigen mag. Die Ausführungen von den Vorschreiber-/innen habe gelesen und bin nun auf den Ausgang gespannt.

    Liebe Grüße


    Bettina