Hallo,
Ersatzkassen - neue Richtlinien bei Unterbrechung MLD?
ich bekomme lt. Rezpept MLD 60 min, außerhalb des Regelfalles, LY2a, Frequenz 2 x pro Woche. Heute sprach mit meine Praxis auf eine kürzliche Änderung (vielleicht gab es die Regelung schon, aber jetzt würde sie von den Ersatzkassen genau geprüft) wie folgt an:
- Unterbrechung: Die Unterbrechung eines Rezepts darf nicht länger als 10 Tage sein. Urlaubs- oder krankheitsbedingte Unterbrechungen waren bisher durch die Praxis zu begründen. Dies sei nicht mehr zulässig. Sollte die Unterbrechung mehr als 10 Tage sein, ist das Rezept entweder sofort abzurechnen oder aber eine ärztliche Bescheinigung zu bringen, daß das Rezept weiter verwendet werden darf.
- Frequenz: Die Praxis empfiehlt den Patienten, vom Arzt künftig eine Frequenz von 1 bis (in meinem Fall) 2 eintragen zu lassen. So könnte man z. B. krankheitsbedingte Ausfälle ohne Beinträchtigung der Laufzeit des Rezeptes besser im Griff behalten.
Ich bin der der KKH Allianz gesetzlich versichert.
Obiges zur Info. Über Kommentare oder Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.