Zuzahlung beim MLD-Rezept

  • Hab mal ne Frage:


    Wonach richtet sich die Zuzahlung beim Physiotherapeuten für die MLD ?


    Ich muss wohl etwas über € 30 für 6 x MLD zuzahlen.

  • Hallo
    Es ist 10Euro Praxis Gebühr und 10% vom Rezeptanteil .
    Aber ich hab immer nur 22,20 für 6 x Ml bezahlt .Zahle ja nur knapp über 30 Euro für 10X Ml .Wieviel genau kann ich im Moment nicht sagen habe die Quittung im 'Moment nicht zur Hand .
    Gruss Stine

  • Hallo Wolke,


    ich zahle (soweit ich Rezepte habe X( ) für 6 x 60 min. MLD 28,12 € dazu.


    Aktuell bin ich der "3-Monatspause" und die Praxis kommt mir bei den selbstzahlenden Termin preislich sehr entgegen.


    VG, Nuna

  • Ups .... das sind aber doch so einige Unterschiede.


    Also ich bekomme 45 min MLD ohne Bandagierung und bin bei der DAK.


    Dürfen denn auch mehr als 6 MLD aufgeschrieben werden auf einem Rezept ?

  • Zitat

    und dran denken dass du evtl. eine befreiung beantragne kannst sofern du schon min.d 1 jahr inbehandlung bist und über 1 % deine einkommens an eigenanteil zahlst ( Achtung ehemann zählt mit ) - erkundige dich in dem fall bei deiner kasse wegen chronikerbescheinigung und befreiung

    Ich bin aber familienversichert übern GG .... kann ich dann überhaupt eine Befreiung für mich beantragen ? Bin auf 400-Euro-Basis tätig und zahle somit keine eigenen KK-Beiträge.

  • Genau die Diagnose (LY2a) hab ich auf der Verordnung stehen.


    Chronikerbescheinigung .... davon hab ich noch nichts gehört. Muss mich mal schlau machen. Mit der Befreiung siehts dann allerdings schlecht aus bei mir.


    Dankeschön für die Info Barbara !!

  • Hallo Wolke,


    bei der TK steht es gut erklärt:


    Die Grenze für Zuzahlungen in der Krankenversicherung beträgt grundsätzlich 2 Prozent der jährlichen (Familien)Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei schwerwiegend chronisch LKranken gilt eine verminderte Grenze von einem Prozent.


    Wenn mindestens ein - gesetzlich versicherter - Angehöriger des Familienhaushalts schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Belastungsgrenze für alle Angehörigen des Familienhaushalts auf ein Prozent der jährlichen (Familien-)Bruttoennahmen im Kalenderjahr. Das gilt ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Behandlung der chronischen Krankheit ein Jahr andauert.


    D.h., dein Arzt, das kann auch der Hausarzt sein, füllt dir den Vordruck deiner Krankenkasse aus (kann man sich meistens sogar runterladen als pdf) und bescheinigt, dass du schwerwiegend chronisch krank bist.


    Weche Voraussetzungen müssen vorliegen?


    Die TK schreibt hierzu:


    Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie ein Arzt ein volles Zeitjahr lang mindestens einmal pro Quartal behandelt hat. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:



    • es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II vor.
    • Es liegt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ein Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent vor, die zumindest auch durch diese Erkrankung begründet sein müssen.
    • Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärtzlicher Einschätzung eine


    • lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder
    • eine Verminderung der Lebenserwartung oder
    • eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität aufgrund dieser Erkrankung zu erwarten ist.

    Das rot Markierte ist der Fall, wenn du ein Lymphödem II. Grades hast und regelmässig ärztlich behandelt wirst, regelmässig MLD und Kompression trägst, die regelmässig verordnet werden muss. Dazu muss man noch nicht mal 60 % GdB haben. Und dies dürfte wohl für die meisten Lymphödempatienten gelten, um als "chronisch krank" im Sinne der Zuzahlungsbefreiung zu gelten.


    Ob man zuzahlen muss oder nicht, hängt aber auch allein rechnerisch damit zusammen, wieviel man verdient, und zwar in der gesamten Familie! Es zählen ja auch nur die Verordnungen, die einen gesetzlichen Eigenanteil haben. Medikamente und Hilfsmittel, die nicht über Kassenrezept verordnet werden, die man aber vielleicht trotzdem braucht, zählen leider nicht dazu. Insofern ist es - finde ich - gar nicht so einfach, überhaupt auf die Grenze zu kommen. Ich schaffe das zum Beispiel immer erst gegen Ende des Jahres, die Grenze zu erreichen. Das wird gern verschwiegen - Zuzahlungsbefreiung klingt gut, aber wer mit seinen Patientenanteilen auf die Grenze überhaupt kommt, ist in meinen Augen wirklich chronisch krank, anders "schafft" man das gar nicht. ;)


    bei einem Familienjahreseinkommen von 30.000 € zum Beispiel werden zwar Freibeträge abgezogen, aber man muss eben auch ca. 250 € an Zuzahlungen erreichen. Da relativiert sich das dann wieder, finde ich. Bei geringerem Einkommen, oder wenn nur einer verdient und eine ganze familienversicherte Familie dranhängt, geht das natürlich schneller.


    Ich hoffe, ich konnte helfen.


    LG Tine

  • Ich habe in diesem Thread einige Falschinformationen gelesen und möchte dazu als Therapeut etwas schreiben.
    Zuzahlungen:
    Patienten die Zuzahlungen leisten müssen zahlen 10 Euro Verordnungsgebühr (nicht Praxisgebühr) sowie 10% der Behandlungskosten. Die Behandlungskosten varieren je nach Krankenkasse. Mit Ausnahme der VdeK-Kassen variieren die Preise von AOK, IKK, BKK auch noch von Bundesland zu Bundesland. Da liegen teilweise Abweichungen von gut 30% dazwischen. Darum kommt es hier im Forum zu so abweichenden Zuzahlungspreisen.


    Kompressionsbandagierung:
    Die für den verordnenden Arzt und Therapeuten ausschließliche Richtlinie ist der Heilmittelkatalog. Nur im Rahmen des Heilmittelkataloges können Leistungen verordnet und erbracht werden. In den Ausführungen des Heilmittelkataloges steht ganz klar beschrieben....."......einschließlich Kompressionsbandagierung". Es ist laut dem Katalog also egal, ob der Arzt plus Kompressionsbandagierung oder einschließlich Kompressionsbandagierung steht. Aufbauend auf den Heilmittelkatalog schließen die Leistungserbringer (z.B. Physiotherapeuten) Rahmenverträge mit den Krankenkassen ab. In meinem Rahmenvertrag steht nicht, dass die Kompression zeitlich zusätzlich zu erfolgen hat. Rein theoretisch beinhaltet laut Heilmittelkatalog bei dem Posten "MLD60 einschließlich Kompressiosbandagierung" die Dauer der Behandlung einschließlich Bandagierung. Da in allen Rahmenverträgen allerdings die Posten Bandagierung (wegen erhöhten Aufwand) auch extra vergütet werden, werden diese natürlich auch abgerechnet - natürlich nur wenn Kompressionsbandagierung als Leistung erbracht wurde.


    Bei möglichen Unklarheiten, Gerüchten oder Halbwissen empfielt es sich, den Heilmittelkatalog zu lesen und sich auch mit der Thematik Rahmenverträge für Leistungserbringer zu beschäftigen. Verordnen kann ein Arzt im Rahmen des Kataloges. Die Gültigkeit einer Verordnung muss (!!!!!) seit 2009 in Deutschland vom erbringenden Praxisinhaber/Zulassungsinhaber auf Gültigkeit gemäß den Heilmittelrichtlinien geprüft werden. Verantwortlich für die verordnungsgemäße Durchführung gemäß Heilmittelkatalog/Rahmenvertrag ist also der Therapeut.


    Die Unsinnigkeit von MLD30 einschließlich Kompression möchte ich nicht diskutieren. Das ist mir vollkommen klar. Die Regeln stellen wir Therapeuten allerdings nicht selbst auf.


    MfG Tabaluga

  • Vielen Dank für die Infos ! Sie sind sehr hilfreich und informativ.


    Ihr seid klasse :thumbup:

  • @ Barbara


    Sorry Barbara - da muss ich dir noch einmal wiedersprechen.


    Fakt ist, dass ausschließlich im Rahmen des Heilmittelkataloges verordnet werden kann. Wortlaut im HMK......MLD30/45/60 einschließlich Bandagierung.


    Selbstverständlich ist korrekt, dass nur bandagiert werden darf wenn dies verordnet wurde.


    Fakt ist, dass Heilmittelerbringer (z.B. ich als Praxisinhaber) um Leistungen mit gesetzlichen Krankenversicherern abrechnen zu dürfen, sich an deren individuelle Rahmenverträge halten müssen. Ich habe meine Rahmenvertäge (aktualisiert Januar 2010) vor mir liegen. Alle Leistungen die ich erbringe sind mir genauestens vorgeschrieben. In keinem Wort meines gültigen Vertrages wird beschrieben, dass die Zeit zum Bandagieren extra zu erfolgen hat.


    Wir bandagieren auch außerhalb der MLD-Zeit, weil sich das durch unsere Zeitfenster im Plan nicht anders organisieren lässt. Eine Rechtsgrundlage dafür habe ich, laut Heilmittelkatalog und meinem Rahmenvertrag allerdings nicht.


    LG Tabaluga

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