Reha -Ödemklinik - Gutachter ist Lungenfacharzt

  • Bea und Lunatica - vielen Dank für Eure Antworten


    @ Lunatica: die Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich an den Leiter (hier Präsidenten) der Rentenversicherung Bund geshickt.


    Liebe Grüße

  • @ Barbara
    Schade, dass du so blöde Erfahrungen gemacht hast. Ich war vor Jahren mal im VDK, da hatte ich auch weniger gute Erfahrungen - auch grottenschlechte Beratung und sehr lange Bearbeitungszeit. Das einzige, was die richtig schnell gemacht hatten, war die Abbuchung des Beitrags von meinem Konto! :D Von daher hatte ich auch erst Bedenken, mich vom Sozialverband vertreten zu lassen. Aber es war eine gute Entscheidung.


    Grundsätzlich wollte ich also damit sagen, dass diese Vertretung im Sozialversicherungsrecht sicher sinnvoll ist, die Leute haben (in der Regel) Ahnung und es ist bezahlbar. Und auch wenn Einzelne auch mal schlechte Erfahrungen machen. Das ist mit Krankenhäusern nicht anders, du hast mal eine Abteilung, die nicht gut ist, andere dagegen wieder doch. da kann man auch nicht sagen, das ganze Krankenhaus ist/alle Krankenhäuser sind schlecht. Weisst, wie ich das mein?


    Und die Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung tun mir manchmal auch leid, auch wenn ich mich auch schon mal geärgert habe, aber meistens haben die ihre Vorschriften bzw. Auflagen. ich hab sowieso generell den Verdacht, dass es manchmal gewollt ist, dass alles so kompliziert und verzögert bearbeitet wird, also dass Anstragsteller irgendwann sagen - ich hör auf! Vielleicht wird ja sogar damit gerechnet, dass die meisten erst gar nicht in Widerspruch gehen, und die, die es tun und sich wehren, dann erstmal "langzeitgetestet" werden, ob sie es wirklich ernst meinen? Das ist böse gedacht, aber manchmal könnte man den Eindruck bekommen. Ich bin noch reltiv jung und fit, aber was macht - denk ich mir manchmal - Omi Müller, die traut sich doch gar icht. Und mit solchen abschreckenden Maßnahmen spart man auch ne Menge Geld, denke ich.


    ich kann mir vorstellen, dass es bestimmte Bearbeitungsfristen gibt, die eingehalten werden (sollen), ohne dass der einzelne Sachbearbeiter vielleicht etwas dafür kann. Der muss es aber wahrscheinlich dann schon ausbaden, wenn etwa eine Dienstaufsichtsbeschwerde kommt ... von daher hätte ich diesen Weg nicht eingeschlagen, weil es da die Falschen trifft, finde ich. Bei mir in der Firma ist es auch so, dass den Mitarbeitern zuviel Arbeit aufgedrückt wird, hinzu kommen undurchdachte Bearbeitungswege, sprich: von oben herab angeordnete grottenschlechte Organisation, und der kleine Büromensch muss das dann ausbaden, was "das System" falsch geplant hat.


    @ Dahlen
    Mein Gutachter war Internist und hatte mich rein internistisch untersucht (Herz, Lunge etc.), Beinpuls hat er noch gefühlt, ansonsten hat er keine einzige Untersuchung gemacht wie Stemmer`sches Zeichen, Maßband etc., davon hatte der keine Ahnung. Das hab ich auch an seinen Fragen gemerkt. Und trotzdem war er sehr nett und wohlwollend, ich denke, der Blick auf meine Beine hat ihm schon gereicht ;) Das muss also nix zu sagen haben, dass der Gutachter eine andere Fachrichtung hat.


    - im Gegenteil: Wenn das Gutachten negativ ausfällt, hast du guten Grund mehr, nochmal zu widersprechen. Aber warte erstmal ab.


    LG
    Tine

  • Der Bescheid ist da- auf die Dienstaufsichtsbeschwerde wird nicht eingegangen (muss man da nicht trotzdem antworten??)


    Beziehen sich wieder auf die 4-Jahresfrist - dass eine vorzeitige bewilligung nur bei dringender medizinischer Notwendigkeit erfolgt.


    Hier mal ein kurzer Auszug:
    Die bei Ihnen festgestellten Gesundheitsstörungen -Schlafapnoe-Syndrom, Adipositas per magna, Chronisches Lymphodem beide Beine
    erfüllen nach erneuter ärztlicher Überprüfung diese Voraussetzungen nicht.


    Da haben wir den Salat: setzen wieder die Schlafapnoe in den Vordergrund -wie ich bereits berichtete, hat mein Arzt im Antragsformular die Schlafapnoe als erstes geschrieben (weil es sich um die neueste Diagnose handelte und unbehandelt gefährlicher ist als ein ödem)Im Widerspruch hat er aber die Ödeme in den Vordergrund gestellt und eindeutig darauf hingewiesen, dass nunmehr auch Ödeme an den Armen bestehen. Die Arme werden hier im Bescheid einfach unter den Tisch fallen gelassen (denn das wäre ja seit der letzten Reha eine Verschlechterung der Krankheit und eine Reha angezeigt.)


    Auch das zusätzlich im Widerspruchsverfahren eingeholte internistische Fachgutachten von Herrn Dr. med....... vom 11.7.2010 (Termin hatte ich am 1.7.) hat keine weiteren Gesundheitsstörungen ergeben, die die vorzeitige Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation rechtfertigen.


    Meine Anmerkung: von einem fachärztlichen Gutachten kann man hier ja wohl nicht reden, da eine lymphologische Ausbildung nicht vorliegt. Nachdem der Gutachter fast eine Stunde geredet hatte (wie ich schon geschrieben habe: das eine reha nichts bringe, da man 7 x die Woche lymphen müsse mit anschließender Bandagierung, sonst würde ich ja in 1 jahr wieder eine neue reha wollen - da ich aber nur 2 x in der Woche terapiert werde, sei die ambulante Therapie nicht ausgeschöpft, und somit eine reha sowieso nicht zu bewilligen usw.usw.) hat er sich dann kurz die beine angesehen (wenn man das angesehen überhaupt nennen kann - nicht abgetastet - Arme schon gar nicht - m,einte nur, die könne ich ja noch heben!!!) und Umfänge der Beine und Arme gemessen - dabei hat er das massband so willkürlich angesetzt, dass lt. Messung mein rechtes Bein um 1 cm mehr Umfang hat - obwohl man kein Arzt sein muss, um zu sehen dass das gesamte linke Bein wesentlich dicker ist (ganz besonders drastisch an den Knöcheln). Auch der linke Arm ist dicker als der rechte, auch das kam bei ihm nicht heraus.


    Bei Ihnen sind die Fortführung der ambulanten Therapie, eine ambulante fachärztliche Behandlung sowie eine Gewichtsreduzierung angezeigt. Es wird Ihnen empfohlen, sich den vorgeschlagenen Maßnahmen, für die die Deutsche Rentenversicherung nicht zuständig ist, zu unterziehen.


    Das empfinde ich schon als Frechheit. die ambulante Therapie reicht doch so nicht aus !!! was versteht man hier unter ambulanter fachärztlicher Behandlung? - was soll der Arzt machen? Gewic htsreduzierung: lt. Krankenhausbericht aus 11/2009 und 2/2010 (hiesiges JKrankenhaus) hält man mein Überrgewicht in Bezug auf meine Gesamterkrankungen bereits für lebensbedrohlich und schreibt, dass man hier dringend zu einer stationären Maßnahme rät (Kur-/Heilverfahren) rät. - aber jetzt wird einfach nur geschrieben: gewichtsabnahme - wie ist denen egal.


    Ich will auf jeden Fall weiter kämpfen, 4 Jahre warten kann ich nicht! Klage erheben würde ewig dauern bis dahin kann sich viel verschlechtern.
    Also etwas anderes unternehmen?


    Könnte eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde was bringen? Zum Bespiel - dass die Widerspruchsstelle schwere Fehler gemacht hat - in dem sie z.B.die Ödeme der Arme gar nicht berücksichtigt hat??


    2) keinen fachlich versierten Gutachter eingsetzt hat?


    Möchte das Gutachten schon n gerne einsehen, aber wenn ich das jetzt anfordere, glaube ich kaum, dass es - wenn überhaupt - schnell geschickt wird.


    Andere Möglichkeit:


    Erneut einen Antrag stellen - diesmal unbedingt als erstes die Ödeme angeben?


    Liebe Grüße von einer Frustierten

  • Vielen Dank Barbara für Deine Meinung und guten Wünsche.


    Eine Rechtschutzversicherung habe ich leider nicht.


    Habe heute für nächste Woche Mittwoch einen Termin bei meinem Arzt gemacht - mal sehen, was er dazu sagt.
    Der Bescheid wurde mit Datum vom 6.10. ausgestellt, also habe ich noch etwas Zeit für die Klage.


    Liebe Grüße

  • Endlich - nach 4-maliger Anmahnung erhielt ich heute das Gutachten.


    Wie ich im Vorfeld ja schon mehrmals berichtete, ging der Gutachter nur sehr unwillig an die eigentliche (recht kurze )Untersuchung heran. Im Vorfeld redete er fast 1 Stunde auf mich ein, dass es klarsei, dass sich meine Krankheit verschlechtert habe - denn ich benötige eine tägliche Therapie (7 x wöchentlich, 52 Wochen im Jahr). Dass dies ambulant nicht durchgeführt würde, sei ein Fehler im System und nicht das Problem der Rentenversicherung. und so sah dann auch das Gutachten aus.


    Es ging über 8 Seiten - darin stehen Untersuchungenm die gar nicht erfolgten. Des weiteren sah er eine Appendixrektomienarbe im rechten Unterbauch, die es nicht gibt. Der Appendix schläft noch ruhig in meinem Bauch und wird sich auch hoffentlich weiter gut benehmen.
    Desweiteren schreibt er, ich sei inkontinent. Wie kommt er nur auf so etwas???


    Diagnose: Lipödem (Lipolymphödem) bds. - also kann er sich auch nicht für eine exakte Diagnose entscheiden??


    Hier der letzte Abschnitt der zusammenfassenden Beurteilung:


    Bei einem Lipödem bzw. Lipolymphödem besteht der konservative therapeutische Ansatz wie beim Lymphödem in einer komplexen Entstauungstherapie mit dem klinischen Bild entsprechendem manuell-materiellem (manuelle Lymphdrainage einschließlich Komprressionsbandagierung) und zeitlichem (45-60 min) Einsatz nach Heilmittelkatalog der GVK unter Berücksichtigung der Regelfallbedingungen, bei Lipödem ergänzt durch eine chirurgische Therapie mittels Liposuction in moderner, die Lymphgefäße schonender Technik. Sonstige technische Therapieansätze wie pneumatisch-intermitt. Komprerssionsbehandlungen sowie mikropulsierte Unterwassertherapie bzw. Hydropresoltherapie seien erwähnt. (Anmerkung: von den beiden letzteren habe ich noch nie etwas gehört).
    Entscheidend ist jedoch die durch Heilmittelverordnung oft empfundene kurativ-medizinische Unterversorgung in Bezug auf Umfang und Häufigkeit therapeutischer Maßnahmen. Diese kann jedoch nicht durch eine überpropotionale Inanspruchnahme des Rentenversicherungsträgers unter rehabiitativen Gesichtspunkten ausgeglichen werden, so dass die vorzeitige Wiederholung eines Reha-Verfahrens unter vergleichbaren Bedingungen abzulehnen ist.


    Die Versicherte wäre in Bezug auf die erlernte und zuletzt ausgeübte oder eine vergleichbare Tätigkeit (Anmerkung: gelernte Bürokauffrau, zuletzt Buchhalterin) in quantitativer und qualitativer Hinsicht vollschichtig einsetzbar.
    Die im allgemeinem Erwerbsleben bestehenden Einschränkungen bestehen leidensentsprechend ibs. in der Vermeidung einer überwiegenden Tätigkeit in stehender oder sitzender Position.


    Über Eure (Ihre Meinungen) würde ich mich freuen.

  • Widerspruch einlegen und schreib mal Anna an, die hat Erfahrung mit Beschwerden über Gutachter und weiß an wen du dich innerhalb der RV wenden kannst. Wichtig ist zu schildern, das Diagnosen gestellt worden sind, die gar nicht vorhanden sind und der Gutachter ja selbst ausgesagt hat, dass du ambulant nicht ausreichend therapiert werden kann. Ich würde auf einen 2. Gutachter bestehen.


    Doch Anna hat da weitgehendere Erfahrungen. Eventuell auch über Suchmaschine Thread Reha-Antrag suchen. Dort hat Sie bereits mehrfach zu solchen Gebaren Stellung genommen und super Tipps gegeben.


    Nutze deinen Ärger und wandel Ihn um in Kraft zum Kämpfen.


    LG Bea

  • Vielen, vielen Dank Euch allen.


    Ich werde es nochmal versuchen und hinschreiben.
    Könnte es nicht auch sein, dass sie dann von mir verlangen, selbst einen Gutachter beizubringen? und mir dann dafür nur eine kurze Frist einräumen?
    Ich müsste dann wahrscheinlich dafür nach Bad berleburg fahren - das würde dann zeitlich kaum klappen.


    Erlebt habe ich nämlich Folgendes:


    Nach der ersten Ablehnung habe ich sofort Widerspruch eingelegt und geschrieben, dass ich eine ausführliche Begründung nachreiche.Meines Wissens wird dadurch doch die Widerspruchsfrist unterbrochen und beginnt vom Neuen? Daraufhin kam postwendend (sonst lassen sie sich ja ewig Zeit) eine Antwort, darin wurde mir eine frist von 14 tagen gesetzt, eine medizinische Begründung vorzulegen, ansonsten würde nach Aktenlage entschieden. Damit wurde so gar die ursprüngliche Widerspruchsfrist von 4 Wochen umgangen- es fehlte 1 ganze Woche.


    Auf jeden Fall werde ich Morgen mal einen brief aufsetzen. Jetzt läuft das Ganze schon seit Februar und das Jahr ist fast rum. :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich habe auch Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt. Mir wurde von der Widerspruchsstelle mitgeteilt, daß ich soviel Zeit habe wie ich benötige um die ausführliche Begründung zu schreiben und auch noch medizinische Gutachten zu bringen. Ich habe mit dem Sachbearbeiter aber einen Termin bis zum 17. Januar vereinbart.


    Hast du schon direkt mit der Widerspruchsstelle gesprochen?


    Viele Grüße aus der Südpfalz


    Dieter

  • Aufgrund des mir übersandten Gutachtens habe ich nochmals an die Rentenversicherung geschrieben und zum Ausdrucki gebracht, dass ich hiermit nicht einverstanden sei, zumal dieser Arzt über keinelymphologische Fachausbildung hat (hausärztlicher Internist) und das Gutachten total unstimmig ist..Heute kam die Antwort. Meine Einwände werden nicht berücksichtigt - ganz im Gegenteil - man beruft sich auf das "Fachgutachten" des Dr..........., der mir ein vollschichtiges Leistungsvermögen attestiert.


    Fakt aber ist, dass durch die lange Bearbeitungszeit eine weitere Verschlechterung eingetreten ist, insbesondere in den letzten Wochen har es sich plötzlich drastisch verschlimmert, wobei das Laufen und insbesondere das Treppensteigen nur noch eine Qual darstellt. Längeres Sitzen verursacht Schmerzen, Stehen gestaltet sich noch schlimmer,
    Als ich letzte Woche bei der Vertreterin meines Arztes war, um eine neue Verordnung für die Lymphdrainage zu erhalten, empfahl sie mir die Behandlung per Hausbesuch, da sie sah, wie es mir ging. Dieses habe ich aber abgelehnt- weil ich Angst habe, dass dann bald gar nichts mehr geht.
    ZUnächst geht die RV auf mein Gewicht ein und muniert, dass seit der Reha keine (wie von der Ödemklinik empfohlen) deutliche Gewichtsreduzierung eingetreten ist. Keine Zunahme sollte aber doch wohl schon ein Erfolg sein, wenn sich die Ödeme stark ausgeweitet und die Schwere der Beine und Arme weiter zugenommen haben -
    Zur Gewichtsreduzierung empfiehlt man die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe.
    Dabei muss ich sagen, dass mir Ernährungsratschläge wie viel obst und Gemüse sowie viel Bewegung da kaum weiterhelfen.
    Aufgrund einer Fructose und Histaminintoleranz ist der Verzehr von Obst und Gemüse so gut wie nicht möglich - da dieses zu Problemen führt und bewegung sieht leider wie beschrieben nicht gut aus. Ich habe mich allerdings bei meiner Therapeutin zu einem Gymnastikkurs für Senioren ab 60 (was ich noch nicht bin) angemeldet, dort finden Übungen im Sitzen statt. Mal sehen wie das läuft.


    Nachfolgend dasWichtigste des Schreibens:
    Wesentliche Frage bei der Gewährung von derzeitigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist die Frage zum Vorliegen von Erwerbsminderung bzw. drohender Erwerbsminderung in absehbarer Zeit. Ihnen wurde im "Fachgutachten" des Dr...... vom 1.7.2010 ein vollschichtiges Leistungsvermögen attestiert. Auch im nächsten halben Jahr ist anhand der vorliegenden Befunde voraussichtlich nicht mit einer Erwerbsmindeung zu rechnen.


    Anmerkung: ich sehe diese selbst bereits jetzt schon sehr deutlich.


    Daher liegen die Voraussetzungen zur Gewährung einer Leistung zur med. Rehabilitation bereits nach Ablauf von jetzt zwei Jahren nicht vor.


    "Die ambulanten Maßnahmen sollten intensiviert werden (Anmerkung: wie denn - ich erhalte bereits jetzt 3 x wöchentlich 60 Minuten Lymphdrainage mit Bandagierung).


    Der letzte Satz aber hat mich doch total geschockt<<.
    "Gegebenenfalls sollte bei Verschlechterung des Ödems auch über eine intermittierende stationäre Behandlung nachgedacht werden
    Was ist damit gemeint?".
    Wollen die mich verschaukeln? Um was geht es denn in meinem Antrag - warum habe ich den wohl gestellt?


    Wie soll man sich da verhalten?


    Liebe Grüße

  • Greifen Sie Das Argument auf : flächendeckemde akutmidizinische Abteilungen mit lymphologischer Expertise gibt es nicht -- diese Kliniken verlegen dann in die Lymphologischen Fachkliniken ( Auch Universitätskliniken)!/

  • Hallo Dahlen,


    wolltest du nicht nach Bad Berleburg gehen und dich von Fachleuten selbst einmal richtig untersuchen lassen? Mit Bescheinigung über das Ergebnis? Was ist daraus geworden?


    Und sind die 24 Monate seit der letzten Reha nicht mittlerweile abgelaufen, sodass du ganz "normal" wieder eine beantragen könntest?


    Liebe Grüße
    Tine

  • Vielen Dank Herr Dr. Martin und Tine.


    Herr Dr. Martin:
    Mir ist das Ganze total unklar.
    Ist mit intermitterende stationäre Behandlung eine Akutklinik gemeint?


    Ich verstehe das nicht - einerseits wird eine Reha abgelehnt - andererseits soll ich stationär behandelt werden?
    Die Kosten dafür wären doch sicherlich wesentlich höher - allerdings betrifft das dann einen anderen Kostenträger - und darauf kommt es ihnen wohl an?


    Tine:
    In Bad Berleburg war ich noch nicht - behalte das aber nach wie vor im Auge. Am Montag habe ich einen Termin bei meinem Arzt und werde das alles zur Sprache bringen.


    Eine reguläre Reha bekommt man nicht nach 2 sondern erst nach 4 jahren.


    Liebe Grüße

  • Ich war heute nachmittag bei meinem Internisten. Dieser hat sich fürchterlich über den Brief der RV aufgeregt. Meint auch, sie wollen nur Kosten sparen und mich an die Krankenkasse abschieben.


    Ich habe meinem Arzt geagt, dass ich nach Bad Berleburg fahren möchte, um mir ein Gutachten für einen erneuten Reha-Antrag erstellen zu lassen. Davon hielt er zunächst gar nichts. Er meinte, ich müsse jetzt sofort in eine Klinik und nicht noch wieder ewig warten. Er überlegte, ob mich eine hiesige Allgemeinklinik - in der sich eine angiologische Abteilung mit 5 Betten befindet, in diesem Fall aufnehmen würde (der dortige Chefarzt hatte seinerzeit meine Lymphödeme diagnistiziert)- Davon konnte ich ihn abbringen, denn ich glaube kaum, dass ein so kleines Allgemeinkrankenhaus über die richtige Behandlungsmöglichkeit verfügt.
    Mein Arzt ist der Überzeugnung (was ich allerdingss auch irgendwann mal gelesen bzw. gehört habe), dass bad Berleburg auch mit Krankenhauseinweisung aufnimmt. Ich solle da morgen anrufen und einen Termin zu einer vorstationären Untersuchung machen. Mitgegeben hat er mir eine Krankenhauseinweisung (lt. seinen Aussagen - mit einer einfachen Überweisung werden Sie da nichts ausrichten können).Er überlegte so gar zunächst, ob es nicht möglich sei, mich direkt ohne Voruntersuchung einzuweisen.
    Jetzt bin ich erst recht durcheinander.

  • Vielen Dank liebe Pandora.


    Ich habe jetzt zunächst übermorgen einen Telefontermin mit Dr. Schneider in Bad Berleburg. Auf Anraten der Sekretärin habe ich ihm meine vorhandenen Unterlagen zugesandt, die er sich vorab ansehen möchte. Mal sehen, was er jetzt sagt.

  • Hallo :)


    Wollte mal Bericht erstatten.
    Habe heute nachmittag mit Dr. Schneider in Bad Berleburg telefoniert. Dass die RV eine Reha ablehnt - mir aber gleichzeitig eine stationäre Behandlung empfiehlt war ihm total unverständlich. "Das dürfen sie gar nicht". "Wenn sich Ihre Erkrankung verschlechtert hat, müssen sie eine Reha bewilligen"-
    Von einer Untersuchung durch ihn rät er momentan ab - Stattdessen solle ich nochmals einen neuen Antrag stellen - dazu gab er mir einige Tipps, wie ich diesen verfassen könne. "Wenn ich Ihnen jetzt ein Gutachten erstelle und es wird im ersten Anlauf wieder abgelehnt, ist das schlecht. Die RV verlangt bei einem Widerspruch meist eine med. Begründung. es wäre also besser, erst dann ein umfangreiches lymphologisches Gutachten vorzulegen - denn sonst hätte ich keinen Joker mehr im Ärmel.
    Also werde ich morgen erst mal wieder einen Termin bei meinem Arzt machen und ihm dies verklickern - insbesondere dass er bei Antragstellung jetzt auf jeden Fall die Ödeme an die erste Stelle setzt.


    Liebe Grüße