Rentenantrag abgelehnt, was nun?

  • Hallo zusammen,


    im April diesen Jahres hatte ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, aufgrund meiner Krebsdiagnose und des Lymphödems. Ich musste im Mai zum einem Frauenarzt zum Gutachten und heute kam der ablehnende Bescheid.


    Dort wird die Krebsdiagnose genannt und ein "leichtes Lymphödem im linken Bein".... und sie behaupten, dass ich mind. 6 Stunden am Tag arbeiten könnte...


    Nun will ich Einspruch einlegen weil 1. beide Beine betroffen sind und der Unterleib und 2. die Beine nur deshalb noch recht gut aussehen weil ich halt immer in Behandlung bin, Strümpfe trage, Sport mache und sie hoch lege... Na ja, das kennt Ihr ja alles...


    Meine Frage ist nun, was muss ich in den Einspruch reinschreiben. Muss ich konkret auf meine Erkrankung eingehen oder brauche ich mich erstmal nur auf die, meiner Ansicht nach, "falsche"und unzureichende Diagnose zu berufen.


    Einige von Euch habe das ja bestimmt auch schon hinter sich und es wäre sehr lieb wenn Ihr mir ein paar Tips und Ratschläge geben könntet.
    Vorab schonmal vielen Dank für Eure Hilfe!

    Liebe Grüsse
    Heike

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Heike,
    schreibe sofort folgendes an die Rentenversicherung:


    Ich lege Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid vom ......... ein, Begründung wird nachgereicht.


    Mehr brauchst du erstmal nicht zu machen, dann kannst du in Ruhe mit deinem Arzt, bzw. mit einem Anwalt eine Begründung schreiben und noch einmal die Diagnosen durchgehen und sammeln. Die Rentenversicherung wird dir eine Frist setzten, bis wann die Begründung abgegeben werden muss.


    Viele Grüße


    Dieter

  • Hallo Heike,


    bist Du vielleicht Mitglied im VDK oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann wäre es gut, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.


    Viel Glück.


    LG
    Gaby

  • Danke für Eure Antworten. Doch es erschreckt mich etwas dass Ihr mir ratet einen Anwalt einzuschalten... Ich finde das schrecklich... Kann man denn nichts mehr erreichen ohne sich einen Anwalt nehmen zu müssen...


    Aber gut, ich habe eine Rechtschutzversicherung, daran soll es also nicht scheitern. Nun werde ich erstmal den Widerspruch einlegen und Mitte September habe ich eh einen Termin beim Doc, dann werde ich mal schaun was ich machen kann...


    Klar, ich hatte nicht ernsthaft damit gerechnet dass es gleich beim ersten Mal durch geht, aber ein wenig enttäuscht bin ich schon... Nun ja... aber Kopf hoch und durch...


    +

    Liebe Grüsse
    Heike

  • hallo Heike
    Wer oder was hat dich veranlasst die Rente zu beantragen bekommst du da den keine Hilfe.
    oder will die Krankenkasse nur dich zu einem anderen Kosten träger abgeben?
    Deinen jetztigen Beruf kannst du nicht aus üben.
    Was erwartest du den wenn deine Beine gut aus sehen?.....Soll jeder der eventuell noch schlimmere Beine hat in Rente gehen
    Gruss Wicki

  • Hallo Heike,


    ich kann Dir auch nur empfehlen, Dir einen Beistand zu suchen, entweder einen Anwalt (falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast) oder dem VDK beizutreten. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, wie schwer der Weg ist, wenn man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt.


    Warst Du eigentlich bei einem Gutachter?


    LG
    Gaby

  • Hallo!


    Sorry dass ich mich erst jetzt wieder melde, aber ich war ein paar Tage weg und kein Internet mit... ;) ;)


    @ Gaby
    Ja, ich war beim Frauenarzt, was der ins Gutachten geschrieben hat weiss ich natürlich nich. Daher kann ich nicht sagen woher die Aussage kommt dass ich 6 Stunden arbeiten kann.


    @ Wicki
    Wie "schlimm" die Beine aussehen ist ja für die Arbeitsfähigkeit nicht relevant. So hatte ich das nicht gemeint. Ich wollte damit nur sagen, dass ich viel tun muss um sie so zu halten und alleine das mit Arbeiten nicht möglich ist.


    Ich kann also, trotz Bestrumpfung, MLD und viel Bewegung nicht lange stehen. Nach ca. 15 Minuten fangen die Beine an so zu schmerzen dass ich einfach nicht mehr stehen kann. Sitzen, mit Beinen unten, geht vielleicht eine halbe Stunde, dann ist auch da Schluss. Im Alltag lege ich immer beide Beine hoch... Nur in dieser Stellung kann ich keine Schreibtischtätigkeit machen, das hält mein Rücken nicht aus.


    Die Veranlassung für den Rentenantrag kam zum Teil vom Jobcenter (bin seit zwei Jahren arbeitslos und seit 1 Jahr Harz 4), zum Anderen von meinem Frauenarzt. Den Antrag habe ich mit Hilfe einer Rentenberaterin der Rentenversicherung gestellt.


    Mir fällt das alles sehr schwer, für alles muss ich kämpfen und dazu fehlt mir oft die Kraft.... :(

    Liebe Grüsse
    Heike

  • Hallo Heike,


    ich hoffe das du die 3 aus 5 Regel erfüllst.
    Denn sonst bringt es dir nichts dagegen vor zu gehen, da man sonst zwar ggf. erkennt das du Erwebsunfähig bist es aber vom Finanziellen her schwer wird.


    Du kannst auch auf eine Begutachtung hinweisen, oder auch eine Weiter wenn du bisher schon bei einem Gutachter warst.


    Grüße Michaela

  • hallo Aiafan,


    das bedeutet das du in den letzten 5 Jahren min. 3 Jahre lang Pflichtbeiträge ein gezahlt hast.


    Zitat


    http://www.deutsche-rentenvers…rwerbsminderung_node.html


    Erfüllung der Mindestversicherungszeiten


    Sie sind mindestens fünf Jahre versichert und haben in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bezahlt. Wichtig für Familien: Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten.


    Zitat

    http://www.deutsche-rentenvers…netz_fuer_alle_faelle.pdf seite 8

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung

    Die besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen vorweisen können.


    Grüße Michaela

  • Hallo Heike,


    ja, leider muß man immerzu kämpfen...und ich verstehe, dass du da müde und frustriert bist.


    Kann dir wirklich auch nur raten, geh zu einem Anwalt (gerade wenn du eh eine Rechtsschutzversicherung hast) ansonsten bei Hartz 4 kannst du dir sicher auch einen Beratungsschein vom Gericht holen. Mir half der VDK, weiß nicht, wie ich es ohne die geschafft hätte.


    Auf Grund deiner Krebsdiagnose und deiner Probleme mit deinen Beinen ist deine Psyche auch angeschlagen? Wenn ja, sollte auch sie nicht ohne Erwähnung bleiben beim Widerspruch.


    Liebe Grüße und alles Gute Leah

  • Hallo Heike,


    wenn du Hartz-IV bekommst und die Veranlassung einen Rentenantrag zu stellen vom Jobcenter kam, mußt du auf jeden Fall in Widerspruch gehen. Ich habe das Ganze mit meinem Mann durch, bei dem auch zuerst eine Ablehnung kam, die Erwerbsminderungsrente aber dann genehmigt wurde.


    LG Bonny

  • Es ist lieb von euch dass Ihr mit Mut macht!! Eigentlich gehöre ich nicht zu den Menschen die so schnell aufgeben, aber seit der Krebsdiagnose ist mir schnell alles zu viel...


    @ Michaela
    Die 3 aus 5 Regel erfülle ich. Ist ja schonmal was... ;) ;)


    Ansonsten habe ich jetzt erstmal geschrieben dass die Diagnose so nicht korrekt ist und vorallem die Probleme mit dem Ödem nochmals beschrieben. Auch auf solche Dinge wie Müdigkeit und Konzentrationsschwäche habe ich hingewiesen. Mal abwarten was kommt....


    Ich werde aber mit dem VdK Kontakt aufnehmen, mal schaun ob das klappt dass die mir dort helfen, auch wenn die Angelenheit ja schon läuft!


    Nochmal ganz lieben Dank für Eure Hilfe und fürs Mut machen!!

    Liebe Grüsse
    Heike