Zuzahlung bei Kompressionsversorgung

  • Liebes Forum,


    im vergangenen Jahr war ich auf Kur in einer Lymphklinik. Dort erhielten wir die Auskunft in einem Vortrag des Sanitätshauses, dass eine Versorgung ein- oder zweiteilig sein kann. Die gesetzliche Zuzahlung würde in beiden Fällen 10€ betragen. Derzeit trage ich eine zweiteilige Versorgung aus AG Strümphen und Bermuda (weil die Str. trotz Haftrand nicht selbsthalten sind).
    Vom Sanihaus bekomme ich zum wiederholten Male eine Zahlungsaufforderung über 20€
    Die letzte Rechnung habe ich mit dem Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" beglichen.
    Ein Telefonat mit meiner KK stellte sich für mich als nicht nachvollziehbar dar. Die Abteilungsleiterin für Hilfsmittel erklärte mir, es würden zwei unterschiedliche Hilfsmittel bereit gestellt. Strümphe, die man ja auch einzeln tragen kann und Bermuda. Also 2x 10€= 20€
    Jetzt bin ich dazu nicht mehr bereit.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir eine Empfehlung geben?

  • Warum ist es nicht nachvollziehbar, was die die Mitarbeiterin der KK gesagt hat? Du hast zwei Hilfsmittel bekommen, Bermuda und Strümpfe. Für jedes ist die Zuzahlung zu entrichten. Da haben Sanitätshaus und KK recht. Wenn du nicht nicht bereit bist, das so zu zahlen, musst du über die Verordnung mit deinem Arzt sprechen, ggf. Strumpfhose? Aber so ist da nix zu machen, denn die Bermuda ist ein Hilfsmittel für sich. Das hat mit zweiteilig nichts zu tun! Der Schlüssel liegt in der Verordnung, das Sanihaus kann da nichts für!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    Die Versorgung kann zwar als Kniestrümpfe oder mit der Bermuda zusammen getragen werden,stellt aber eine Versorgungseinheit dar. Eine mehrteilige Versorgung in einzelne zuzahlungspflichtige Stücke zu zerlegen ist meines Erachtens nicht in Ordnung.
    Es findet ja keine Doppelversorgung statt ,sondern es gibt lediglich eine Teilung der Versorgung um z.B. das Anziehen überhaupt erst zu ermöglichen oder aus anderen medizinischen Gründen.
    Bei Versorgungen mit Zehenkappen ,Kniestrümpfe ,Oberschenlelstulpen und Radler Versorgung statt einer Strumpfhose wäre ja dann einiges zu leisten...


    Armversorgungen sind auch häufig zweiteilig,dort hab ich es übrigens noch nicht erlebt ,daß der Eigenanteil dann bei 20 € lag.


    Also bei der Kasse mal ansprechen.

  • Vielen Dank für eure Antworten.
    Kasimirs Meinung teile ich halt auch, deshalb bleibt die Aussage der KK für mich nicht nachvollziehbar.
    Die Versorgungseinheit wurde ärztlich so verordnet, dass zwei Rezepte verwendet wurden, weil der gesamte Text nicht auf ein Rezept passte. Man kennzeichnete diese Rezepte mit Teil 1 und Teil 2.
    Ich weiß nicht, wie es noch gemacht werden müsste, damit es als eine Versorgungseinheit mit einer gesetzlichen Zuzahlung zu belegen ist.
    Ich werde mich noch einmal auf den Weg zur KK machen, befürchte jedoch eine erneute Abweisung.

  • @ kasimir,


    ich habe eine zweiteilige Armversorgung, Handschuhe und Armstrümpfe und zahle dafür 20 € an Zuzahlung. Was ich bis dato ja auch noch nie in Frage gestellt habe da es für mich logischerweise 2 Teile sind....je 10 €.


    gruß zuckerbuemmel

  • Für eine zweiteilige Versorgung zahle ich 20 Euro, für eine einteilige 10 Euro.


    Immerhin sind das a) wirklich zwei Teile und b) zusammengerechnet wesentlich teurer als eine KSH.


    Ich finde das auch angemessen und ok so. Auf dem Kostenvoranschlag kann man sehen was die Versorgung kostet, eine zweiteilige gerne an die 1100 Euro, eine KSH um die 700 Euro.

  • Da wir in Deutschland sind, in einem Land, in dem auch wirklich alles geregelt und in Richtlinien und Gesetze gepackt wird, wird es doch auch in diesem Falle eine allseits gültige Regelung bzgl Eigenanteil geben.


    Das Argument von Kasimir scheint mir schlüssig.


    Auf mündliche Aussagen würde ich mich nicht stützen, die können je nach Bearbeiter und Wetterlage unterschiedlich ausfallen und man hat nichts in der Hand, um diese Aussagen zu belegen. Deshalb kann ich nur wiederholt raten, sich alles schriftlich unter Angabe der Quelle zuschicken zu lassen.


    Warum wird immer noch so viel herum telefoniert. Es gibt doch die praktische Einrichtung der E-mails. Und schwupp, hat man die schriftliche Aussage.
    Wer schreibt, bleibt. ;)

  • Ich trage Kniestrümpfe, Capri und Armstrümpfe.
    Da das alles nicht auf 1 Rezept passt bekomme ich 3 Rezepte.
    Und es ist wohl so, dass man für jedes Rezept 10.-€ zuzahlen muss. So habe ich immer einen Eigenanteil von 30.-€. ;(
    Hatte früher einen Doc der das auf 2 Rezepte drauf bekam und da habe ich dann 20.-€ zugezahlt.
    Es richtet sich also immer nach der Anzahl der Rezepte weil jedes für sich einzeln gesehen wird. Da nützt es leider auch nix Teil 1 und Teil 2 drauf zu schreiben... :wacko:
    So hat es mir jedenfalls meine KK erklärt und auch das Sanitätshaus

  • Es geht nicht um die Anzahl an Rezepten, sondern um die Hilfsmittel, die verordnet werden. Ein Haftrand beispielsweise gehört zu einer Strumpfverordnung AG. Ist ein Zusatz zum Hilfsmittel. Eine Bermuda ist ein eigenes Hilfsmittel, die Strümpfe ebenfalls. Eine Verordnung der Strümpfe bedingt keine dazugehörige Bermuda. Wenn ihr beispielsweise eine Handgelenksbandage und ein paar Kompressionsstrümpfe bekommen würdet, müsstet ihr ja auch auf beide Hilfsmittel eine Zuzahlung leisten. Hier ist es im Prinzip das gleiche. Es sind zwei verschiedene Hilfsmittel, die beide berechnet werden. Ich finde das logisch.

  • Hallo,


    ich bekomme 1 x pro Jahr 2 Armstrümpfe auf einem Rezept da sich mein Arm nicht verändert.
    Muss dafür 20 Euro zuzahlen. Pro Armstrumpf 10 Euro. Dazu noch 2 Prothesen-BHs. Bei denen muss ich 10 % des Preises zuzahlen.


    Es wäre schon interessant genau zu wissen, wie das richtig gehandhabt wird?


    Wahrscheinlich kommt es auf die KK an?! Denke manchmal aber auch, dass die Sanihäuser nicht alle richtig informiert sind.


    Grüßle
    Amazone

  • Danke für den Austausch. Es scheint tatsächlich viele Varianten zu geben!
    Da es scheinbar keine verbindliche Regelung gibt, kämpft jeder für sich.

  • Ich bekomme zweimal im Jahr eine Verordnung über eine Kompressionsstrumpfhose, diese wird dann aber in der praktischen Umsetzung in Oberschenkelstrümpfe und eine Bermuda geteilt. Die Zuzahlung hat bisher jedes Mal 10 € betragen.


    Gruß
    Susanne

  • Hallo zusammen,
    ich trage einen Oberschenkelstrumpf, eine Zehenkappe und darüber als Doppelversorgung noch zusätzlich eine Strumpfhose.
    Dies gilt bei mir als eine Versorgungseinheit (so trage ich es auch tatsächlich täglich) und die Zuzahlung beträgt deshalb 10 Euro.
    Gruß Gebbihappy