Abrechnung Kompressionsbandagierung ohne Lymphdrainage

  • Hallo zusammen,


    ich bekomme normalerweise problemlos 3x wöchentlich 1 Std. MLD inkl. Kompressionsbandagierung außerhalb des Regelfalls auf Verordnung LY2a mit Indikationsschlüssel I89.0


    Jetzt brauche ich aufgrund einer beidseitigen Thrombose und Lungenembolie im Juni dieses Jahres nur Kompressionsbandagierung ohne die Lymphdrainage, da die Kontrolluntersuchung ob sich noch eine Thrombose in den Beinen befindet, noch nicht durchgeführt wurde. Leider steht diese Verordnung nicht im Heilmittelkatalog, sondern nur so wie oben angegeben. Die Physiotherapeutin komprimiert nicht solange sie nicht weiß, wie sie es abrechnen kann und die Sachbearbeiterin der KK ist total überfordert und konnte mir auch nicht weiterhelfen.


    Kann mir evtl. einer der Ärzte einen Rat geben, welcher Indikationsschlüssel auf dem Rezept stehen muß, damit "nur" die Kompressionsbandagierung abgerechnet werden kann?


    LG Bonny

  • Hallo Bonny,


    wie du schon richtig erkannt hast gibt es "nur Badagieren" im Heilmittelkatalog nicht. Somit kann es auch nicht von der Physio abgerechnet werden. Ich gebe zu das erscheint in Deinem Fall ziemlich unverständlich, aber es ist trotzdem leider so.
    Somit ist es ziemlich egal was für ein Indikationsschlüßel auf der Verordnung steht. Gemäß der Krankenkasse bzw des Heilmittelkataloges gibt es das schlicht weg nicht... :(


    LG

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie

  • Hallo SteZie,


    vielen Dank für deine Antwort. Ich habe gestern noch mit der Abrechnungsstelle Heilmittel der DAK telefoniert, die mir das gleiche bestätigte. Es ist eine Grauzone, da vom Gesetzgeber die Bandagierung ohne MLD nicht vorgesehen ist.


    Es gibt zwar noch die Möglichkeit die Bandagen durch einen ambulanten Pflegedienst bzw. ambulante Krankenpflege durchführen zu lassen, aber dafür ist Pflegestufe 1 notwendig, die ich nicht habe und eigentlich auch noch nicht haben möchte.


    Ich versuche am Montag nochmals mit der Physiotherapie zu reden, ob sie mich bandagieren, wenn ich es selbst bezahle. Brauche ich dazu ein Privatrezept oder geht das auch so.


    Die Dame am Telefon meinte noch, dass es evtl. eine Einzelfallentscheidung geben könnte, deswegen will ich mich noch mit dem MDK der DAK in Verbindung setzen.


    LG Bonny

  • Hallo Nordseeschaf,


    an diese Möglichkeit hatte ich auch schon gedacht, aber das ist in meinem Fall nicht möglich, da ich ja auf keinen Fall MLD bekommen darf und somit das Rezept auch nicht auf MLD inkl. Bandage ausgestellt werden kann.


    LG Bonny

  • Hallo Bonny,
    eine ambulante Kompressionsbandagierung per Hausbesuch bedarf keiner!!!!!!! Pflegestufe.
    Es handelt sich hier um eine häusliche Behandlungspflege gemäß §92 SGBV, die von der Krankenkasse getragen wird.
    Voraussetzung: med. Notwendigkeit - Behandlung durch ex. Fachkraft


    Verordnet wird dieses nicht per Heilmittelverordnung sondern mit Formular (3-teilig) "Verordnung häuslicher Krankenpflege".


    Auf diesem Formular sind schon die wichtigsten Maßnahmen aufgedruckt - u.a. auch die Rubrik Verbände und hier dann Anlegen von Kompressionsverbänden - was dann angekreuzt wird. Des Weiteren wird eingetragen wie oft täglich und wie oft in der Woche - also in der Regel: 1 x täglich, 7 x wöchentlich.


    Der Zeitraum wie lange die Behandlung läuft, wird oben eingetragen, eine Verordnungsdauer von über 14 Tagen ist zu begründen.


    Diese Verordnung bekommt der Pflegedienst (Du selbst musst auf einer Kopie bestätigen, dass Du die Verbände nicht selbst anlegen kannst und auch niemanden im privaten Umfeld dafür zur Verfügung steht). Der Pflegedienst (nicht Du) reicht die Verordnung zur Genehmigung bei der KK ein, beginnt aber in der Regel schon mit der Behandlung.


    Ich selbst bekomme auf diese Weise bereits seit über 2 jahren täglich meine 3-teilige Kompressionsbestrumpfung angezogen - ohne Pflegestufe -mittlerweile verordnet mein Arzt direkt für 6 Monate.



    Meine Mutter bekamm bereits vor Jahren - als sie noch keine Pflegestufe hatte auf diese Weise fast 1 Jahr die Beine täglich bandagiert - ein Verwandter erst vor Kurzen nach einer OP. Das Krankenhaus hatte auch keine Ahnung, meinte der Hausarzt müsse das machen - dieser verordnete dann aber das Verbinden per Pflegedienst, was problemlos von der KK bezahlt wurde.



    Liebe Grüße

  • Hallo Dahlen,


    vielen Dank für deine Antwort, die hat mir sehr weitergeholfen.


    Ich hoffe, dass dies nicht von KK zu KK verschieden ist, denn bisher haben mir die Sachbearbeiterinnen der DAK alle erklärt, dass ich dafür Pflegestufe 1 benötige.


    LG Bonny

  • Hallo,


    also ich finde den Weg über den Pflegedienst deutlich eleganter und sinnbringender. Aber um Deine Frage zu beantworten: Ja Du bräuchtest ein Privatrezept, wenn Du es selbst zahlen willst.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie

  • Hallo,


    da mich das Thema auch nicht loslässt, habe ich dieses heute mit meiner Therapeutin besprochen.


    Der Abrechnungsschlüssel für Kompressionsbandagierung lautet: 20204 und kann auch allein (ohne Lymphdrainage) abgerechnet werden.


    Sie meint, deine Therapeutin will das nur nicht, weil dabei finanziell nicht viel rumkommt.


    Meine Therapeutin wusste diesen Abrechnungsaschlüssel so gar auswenig - da sie bei Lymphdrainage mit Kompressionsbandagierung stets beide Tätigkeiten einzeln abrechnet.



    z.B. MLD 60 mit Kompressionsbandagierung =Abrechnungs- Schlüssel 20202 für MLD 60, Abrechnungs-Schlüssel 20204 für Kompressionsbandagierung.
    (mit dem Indikationsschlüssel bze. ICD-10-Code hat das nicht zu tun).


    Sie hat aber schon schon mehrfach nur die Bandagierung durchgeführt und nie Probleme mit der Krankenkasse gehabt, diese hat immer gezahlt.



    Liebe Grüße

  • Hi,
    Dahlen hat völlig Recht! Aber ich wusste es auch nicht und hatte in den ganzen Jahren auch keine Anfrage deswegen.
    Es stimmt aber: Bandagierung steht NICHT im HMK hat aber eine Pos-Nr. 20204. und ist somit abrechenbar.
    Es bei einer verordneten MLD (20202) auch noch seperat die BAndagierung abzurechnen finde ich aber grenzwertig, da die MLG gemäß HMK die "evtl erforderliche Bandagierung" mit einschließt. Aber das ist ja hier micht das Thema.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie