Hallo zusammen,
ich bekomme normalerweise problemlos 3x wöchentlich 1 Std. MLD inkl. Kompressionsbandagierung außerhalb des Regelfalls auf Verordnung LY2a mit Indikationsschlüssel I89.0
Jetzt brauche ich aufgrund einer beidseitigen Thrombose und Lungenembolie im Juni dieses Jahres nur Kompressionsbandagierung ohne die Lymphdrainage, da die Kontrolluntersuchung ob sich noch eine Thrombose in den Beinen befindet, noch nicht durchgeführt wurde. Leider steht diese Verordnung nicht im Heilmittelkatalog, sondern nur so wie oben angegeben. Die Physiotherapeutin komprimiert nicht solange sie nicht weiß, wie sie es abrechnen kann und die Sachbearbeiterin der KK ist total überfordert und konnte mir auch nicht weiterhelfen.
Kann mir evtl. einer der Ärzte einen Rat geben, welcher Indikationsschlüssel auf dem Rezept stehen muß, damit "nur" die Kompressionsbandagierung abgerechnet werden kann?
LG Bonny