Schmerzen bei Zehenkappen Normalzustand?

  • Hallo zusammen,


    ich habe Freitag Zehenkappen Kl. 2 und Strümpfe auch in Kl. 2 als Kompressionsversorgung bei Lipödem und Lymphödem
    bekommen. Seit dem habe ich beim Tragen nur noch schmerzhafte Zehen. Ist das ab jetzt der Normalzustand?
    Ab welchem Stadium werden überhaupt Zehenkappen in Klasse 2 verschrieben? Welchem Druck entspricht das?
    Zusätzlich bekomme ich die Zehenkappen kaum angezogen. Ist das auch normal?
    Kann ich die Zehenkappen auch umtauschen?


    Liebe Grüße


    Mariechen

  • Guten Morgen Mariechen,


    herzlich willkommen hier im Forum.


    Nein, schmerzhafte Zehen sind auf keinen Fall der Normalzustand! KKL 2 als Einstieg ist natürlich erst mal gewöhnungsbedürftig, aber es hört sich für mich so an, als ob sie zu eng sind, vor allem auch weil Du schreibst zu kriegst sie kaum angezogen. Also, zurück ins Sanihaus und zeigen, natürlich werden auch Zehenkappen nachgebessert.


    Wenn Zehenkappen gut angemessen wurden und richtig passen schmerzt gar nichts! Ich trage KKL1 Zehenkappen und KK2 Strümpfe (primäres Lymphödem) und vergesse tagsüber, dass ich die Zehenkappen überhaupt trage, sind mir zur "zweiten Haut" geworden.


    Hast Du vorher schon Rundstrick getragen oder ist das Deine erste Bestrumpfung? Wer hat sie Dir verordnet? Denke Du warst beim Facharzt!?


    Alles Gute & viele Grüße
    Eule

  • Guten Morgen zusammen,


    danke für die Antworten.
    Das ist nicht meine erste Strumpfversorgung. Vorher hatte ich Kniestrümpfe mit geschlossener
    Spitze. Jetzt habe ich den Arzt gewechselt und eine Entstauungstherapie mit Bandagierung hinter
    mir.
    Soll ich jetzt erst mal die Strümpfe bezahlen ( weil privat versichert) und dann werden sie erst nachgebessert oder wie ist das rechtlich?
    Ich hatte nämlich schon mal den Fall, dass die vorherigen Strümpfe am Bein zu lang waren und die Zehen auch noch 2 cm zu lang. Ich habe sie dann beim Sanitätshaus versucht zu reklamieren, da hies es dann nur : das müssen Sie nur richtig zurecht zuppeln, dann geht das schon. Die sind nicht zu lang. Das hies dann, jede Stunde 10 Minuten zurecht zuppeln!
    Ich bin jetzt bei einem neuen Sanitätshaus.
    Viele Grüße


    Mariechen

  • Soll ich jetzt erst mal die Strümpfe bezahlen ( weil privat versichert) und dann werden sie erst nachgebessert oder wie ist das rechtlich?


    Hallo
    warum soll ich was bezahlen was nicht in Ordnung ist ?
    Wie hand haben Sie das bei Ihrer Arbeit sie müssen doch auch einwandfreises abliefern?


    Gruss Wicki

  • hallo zusammen,


    komme gerade von meiner erfolglosen Reklamation der Zehenkappen.
    Es scheint in Deutschland wohl normal zu sein, mit Schmerzen wegen Zehenkappen leben zu sollen.
    Das Sanitätshaus ist nicht bereit, die Zehenkappen nachzumessen noch anzusehen. Ich bekomme sie ja noch nicht einmal mehr angezogen.Ich müsste erst zu meiner Ärztin und das ok bekommen, dass ich wohl nun doch lebenslang mit Schmerzen wegen Zehenkappen rumzulaufen habe. Aber mein Ansprechpartner ist doch wohl als Auftragnehmer für die Anfertigung der Zehenkappen das Sanitätshaus oder nicht? also muss ich mich doch dann wohl folglich wegen Nachbesserung ans Sanitätshaus wenden oder wie ist das rechtlich? Rezepte wegen Zehenkappen gibts bei der Ärztin wohl nur in Klasse 2, Klasse 1 reicht wohl nicht zum Quälen.
    Was soll ich jetzt machen?
    Liebe Grüße


    Mariechen

  • Ich trage Zehenkappen KKL 1 und Hüftstrumpf KKL 3. Zeitweise noch einen Hüftstrumpf KKL 2 darüber.
    Schmerzen treten äußerst selten auf. Wenn dann nur am äußeren Fuß falls der Zehenausschnitt der kleinen Zehe direkt unter dem Strumpfabschluß liegt. Also das sie aufeinander drücken.
    Dieses Problem läßt sich dann ohne weiteres wegzubbeln ;)
    Aber bei deinen stimmt etwas nicht.
    Ob es rechtlich i. O. ist weiß ich nicht. Aber ich würder vor erfolgter Reklamatiion nicht bezahlen.
    Wie das Sanihaus reagiert weißt du ja nun. Haben sie das Geld ist es ganz vorbei.
    So hast du wenigstens noch ein Druckmittel.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    wenn die Kompressionsklasse mit einer Klasse 2 zu stark ist und verändert werden muß,ist tatsächlich die Rücksprache mit der Ärztin notwendig.Wenn diese eine geringe Kompressionsklasse für notwendig erachtet ,wird sie diese verschreiben,wenn nicht ,wird sie Sie evtuell ja auch bei Ihrer Reklamation unterstützen . Die Rückmeldung zur Paßform und Verhalten des Sanitätshauses sollte in jedem Fall erfolgen.
    Das Sanitätshaus muß die Maße und Anfertigung überprüfen ,wie wollen sie sonst überhaupt einen Fehler in der Fertigung ausschließen ?

  • Hallo zusammen,


    nun war ich nochmal beim Arzt, aber keine Kompressionsklassenänderung für die Zehenkappen.
    Es gibt wohl eine Eingewöhnungszeit von 3 -6 Monaten für die Zehenkappen.
    Ich soll die Zehenkappen so tragen wie sie mit Schmerzen und Kribbeln vorhanden sind.
    Schmerzen beim Anziehen sind halt auch normal, die Zehenkappe muss ja bis ganz runter.
    Was soll ich jetzt tun? Würd am liebsten das Sanitätshaus wechseln und mal nen anderes draufschauen lassen, ob das wirklich so richtig ist.(Rechtlich leider nicht möglich).


    Liebe Grüße


    Mariechen