Kassenleistung bei flachgestrickten Kniestrümpfen

  • Meine enthalten Baumwolle und würden im Trockner einlaufen, meine Rundgestrickten früher durften sogar laut Pflegeetikett bei niedriger Temperatur in den Trockner.

  • Hallo Uli,


    ich steck meine Medi 550 immer in Pflegeleicht Program.
    die Umdrehungszahl stell ich Manuell auf 800 und das bei 30°C
    In Trockner kommt meine Versorgung ebenfals bei Pflegeleicht.


    Grüße Michaela

  • Hallo
    Meine Strumpfhosen werden auch in der Maschine bei 40° gewaschen und auch geschleudert, allerdings in einem Wäschenetz. Dazu verwende ich Babywaschmittel oder für sehr empfindliches Gewebe, bzw. Haut. Habe in den 2 Jahren, in denen ich die Strümpfe habe, noch keine Veränderung festgestellt.
    Ich finde, sie trocknen eh ziemlich schnell und im Sommer liebe ich die noch feuchten Strumpfhosen, da haben sie zusätzlich noch einen kühlenden Effekt.


    LG

  • Hallo Zusammen,


    ich habe die letzten 2,5 Jahre auch immer 2x 2 Paar flachgestrickte Kompressionsstrümpfe (also 4 Paar im Jahr) genehmigt bekommen. Beim letzten mal wurden mir diese aber abgelehnt, mit der Begründung das die Krankenkasse nur 2 Paar im Jahr genehmigen darf. Selbst ein ausführlicher Widerspruch hat nichts gebracht. Telefonisch wurde ich dann nochmal kontaktiert, weil ich meinen Widerspruch nicht zurück nehmen wollte, dass ich vor Gericht gehen müsste und das ich mir doch selber welche dazu kaufen soll... X(

    Bei welcher Krankenkasse seid ihr denn, wenn ihr problemlos 4 Paar im Jahr bekommt? Wenn das jetzt jedes mal solche Probleme gibt, dann muss ich wohl über einen Wechsel nachdenken...


    Viele Grüße

  • Bloß nicht aufgeben,denn dann versuchen sie auch weiterhin dir alles mögliche nicht zu genehmigen,

    erhalte deinen Widerspruch aufrecht,dann geht es vor den Widerspruchsausschuß, verlange dort persönlich gehört zu werden ( und nimm ein altes Paar für Anschaungszwecke mit) und immer ganz genau schildern,warum man nicht mit einem Paar auskommt,also alles was Uli29 geschrieben hat.

  • Hallo....wir von der Vorarlberger GKK bekommen auch nur 2 Paar Strümpfe pro Jahr genehmigt. Und müssen noch einiges an Selbstkostenbehalt dazuzahlen.

    Der Artikel von Uli 29 gibt ganz genau mein Empfinden wider! Ich wollte mal sehen, wie es denen geht mit 2 P. Strümpfen, die

    man Tag für Tag tragen muss! Jeden Tag auch der Stress mit der Wascherei, ganz zu schweigen vom Urlaub. Man hat nicht überall die Möglichkeit, die Strümpfe täglich zu waschen.

  • Die neue Leitlinie "S2k Leitlinie Diagnostik und Therapie der Lymphödeme" führt dazu auf Seite 39 aus:


    "Bei mittelgradiger Beanspruchung der medizinischen Kompressionsstrümpfe/-versorgungen soll ein wirksamer Kompressionsdruck für die Dauer von etwa 6 Monaten gewährleistet sein. ...

    Aus hygienischen Gründen ist eine Wechselversorgung notwendig."


    Quelle: http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/058-001.html


    Die alte Fassung der Leitlinie konnte man noch so interpretieren, dass eine Wechselversorgung nur beim ersten Rezept gegeben werden soll.

    In der neuen (s. o.) ist das nicht mehr so formuliert. Es könnte aber gut sein, dass das bei den Kassen(mitarbeitern) noch nicht bekannt ist.


    Für mich heißt diese neue Formulierung: Nach 6 Monaten braucht man neue Strümpfe, weil sonst der Druck nicht mehr gewärleistet ist (also 2 x im Jahr).

    Und jedes Mal ist eine "Wechselversorgung aus hygienischen Gründen" notwendig (so sollte es auch auf dem Rezept stehen).


    Im Widerspruchsverfahren würde ich mich auf die neu gefasste Leitlinie beziehen und eine Wechselversorgung aus hygienischen Gründen einfordern.

    (und die Seite 39 der Leitlinie mitbringen).


    Viel Erfolg!!

  • Danke für eure Antworten. Leider habe ich den Widerspruch vor kurzem zurück genommen, da ich ehrlich gesagt nicht die Kraft und den Mut hatte weiter zu kämpfen und da im Oktober die 12 Monate seit der letzten Versorgung rum sind. Ich hoffe das ich nächste Woche meine neue Versorgung plus Wechselversorgung wieder ohne Probleme bekomme... In einem halben Jahr werde ich es aber erneut versuchen und dann auch mit dem Hinweis von dir Jadzia, auf die neuen Leitlinien. Vielen Dank dafür :thumbup: Weißt du, oder einer von euch anderen, ob die Krankenkassen an diese Leitlinien gebunden sind?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zusammen,

    Es gibt entgegen der Kassenmeinung keine starren Fristen zur Versorgung mit flachgestrickten Kompressionsversorgungen.

    Eine Zweifachausstattung ist laut Hilfsmittelrichtlinie ( diese regelt dieses gesetzlich verbindlich) aus medizinischen und Hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen möglich.

    Die Gründe einer Mehrfachausstattung müssen auf dem Rezept auch so benannt werden, also

    Wechselversorgung aus hygienischen Gründen.

    Nur eine Wechselversorgung ermöglicht eigenen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Strümpfe, mit der täglich notwendigen Wäsche .


    Die Gewährleistung des Strumpfherstellers beträgt 6 Monate und sichert die zugesagten Eigenschaften des Produktes zu.

    Werden ältere Versorgungen getragen im Wechsel mit der aktuellen, um zu Waschen und zu Trocknen, droht eine Verschlechterung des Ödembefundes , wenn der benötigte Druck nicht mehr gewährleistet ist.

    Die Abwendung einer drohenden Verschlechterung kann ,mit auf das Rezept geschrieben werden.

    Ein Widerspruch mit Hinweis auf die gesetzlich bindende Hilfmittelrichtlinie lohnt sich .

    Außerdem ist ein vollständiges Rezept mit den oben genannten Hinweisen notwendig, um eine Kostenzusage zu erreichen.

  • Laut des neuen Sachbearbeiters bei meiner Krankenkasse, ist eine Leitlinie kein Gesetz.

    Die Krankenkasse kann...MUSS sich aber folglich nicht daran halten.

    Eine Versorgung aus hygienischen Gründen gibt es nicht, meint er! Nur bei Maßänderung!

    Und deshalb gibt es nur eine Versorgung pro Halbjahr, basta!

  • Laut des neuen Sachbearbeiters bei meiner Krankenkasse, ist eine Leitlinie kein Gesetz.

    Die Krankenkasse kann...MUSS sich aber folglich nicht daran halten.

    Eine Versorgung aus hygienischen Gründen gibt es nicht, meint er! Nur bei Maßänderung!

    Und deshalb gibt es nur eine Versorgung pro Halbjahr, basta!

    Hallo Bummi,

    natürlich ist die Leitlinie kein Gesetz. Und dennoch gibt es Regelungen der Krankenkassen, die sich auf medizinische Leitlinien beziehen. Der Reihe nach:


    1. Hilfsmittelrichtlinie (zuletzt geändert am 24.11.2016)

    Quelle: https://www.gkv-spitzenverband…nien_und_empfehlungen.jsp

    §1 Ziel der Richtlinie, Absatz (1):

    Die "... Richtlinie dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln."


    § 6 Allgemeine Versorgungsgrundsätze, Absatz (8):

    Eine Mehrfachausstattung mit Hilfsmitteln kann nur dann verordnet werden, wenn dies aus medizinischen, hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen notwendig oder aufgrund der besonderen Beanspruchung durch die oder den Versicherten Zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Als Mehrfachausstattung sind funktionsgleiche Mittel anzusehen. Hinweise dazu ergeben sich aus dem Hilfsmittelverzeichnis."


    2. Hilfsmittelverzeichnis

    Quelle: https://hilfsmittel.gkv-spitze…_input.action?gruppeId=17


    Die Produktgruppe 17 umfasst hier die "Hilfsmittel zur Kompressionstherapie". Unter Indikationen steht hier:

    "MEDIZINISCHE KOMPRESSIONSSTRÜMPFE/BEIN

    Verordnung von Kompressionsstrümpfen gemäß der Leitlinie "Medizinische Kompressionsstrümpfe" der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie unter Berücksichtigung der notwendigen Kompressionsklassen, Größen und Strumpflängen gemäß RAL-GZ 387/1 und 387/2.

    Für die Versorgung lymphatischer Patienten ist auch die Leitlinie "Diagnostik und Therapie der Gliedmaßenlymphödeme" AWMF-Leitlinien-Register Nr. 058/001 zu beachten."


    3. Noch mal der Link für die Leitlinie

    http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/058-001.html


    Liebe Bummi, wie Du siehst, ist das ein kompliziertes Regelungsgeflecht, bei dem auch Krankenkassenmitarbeiter sicher so ihre Schwierigkeiten haben können, weil diese Details bestimmt nicht zu den täglichen Routineaufgaben gehören.


    Falls Du nicht schon vor Frust die Energie dafür verloren hast, könntest Du Dich erneut an Deine Krankenkasse wenden.

    Du könntest sie darauf hinweisen, dass die laut § 6 Absatz 8 sehr wohl eine Mehrfachausstattung aus hygienischen Gründen möglich ist und dass sich die Verbindlichkeit der Leitlinie aus dem Hilfsmittelverzeichnis (Indikationen der Produktgruppe 17) ergibt.


    Ich wünsche dir viel Erfolg!