Behindertenstatus bei prim. Lymphödem Stadium 2 eines Beines

  • Hallo


    was ist der Grund warum man Ihnen das nahegelegt hat...welche Erwartungen haben Sie.
    Wieviel man an Behinderung für ein primäres Lymphödem bekommt weis ich nicht.


    Lg Wicki

  • Hallo Uli29,
    Soviel ich weis ist es sehr schwer deswegen % zu bekommen. Es steht auch hier eine Änderung der Richtlinien an. Aber wenn Du noch keine Prozente hast solltest Du es auf jeden Fall versuchen. Schon bei 30% kann man eine Gleichstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen, da hast Du zumindest auch Kündigungsschutz und andere Hilfen.
    Ich weis ja nicht wie groß die Firma ist in der Du arbeitest aber vielleicht habt Ihr ja auch eine Vertrauensperson für Schwerbehinderte, die kann Dir beim Antrag helfen.
    LG Dodo

  • Hallo!
    Von einer Bekannten weiß ich,dass trotz Widerspruchs nur 20% ihr im Stadium 3 zuerkannt wurden. Obwohl auch noch Einschränkungen durch Abnutzungserscheinungen in der Schulter dazu kommen.

    Mit freundlichen Grüßen Hovifan :)

  • Hallo, Anhaltspunkte dafür findet man in der "Versorgungsmedizinverordnung" (Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, S. 69 - kann man sich im Internet runterladen):


    "Lymphödem


    an einer Gliedmaße
    ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer
    Kompressionsbandage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10


    mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach
    Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40


    mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der
    betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70


    bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße . . . . . . . . . . 80


    Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu
    berücksichtigen."


    Dort findet man auch Orientierungswerte für andere Behinderungen.


    Viele Grüße

  • Hallo Uli,


    hier ist der Link dazu (als pdf) zum Download
    http://www.bmas.de/SharedDocs/…orgundsmed-verordnung.pdf


    hier direkt zum rein schauen.
    http://www.bmas.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFile


    Wichtig - Versorgunsmedizinische Grundsätze (seit 2009) bis davor galt ein anderer "Katalog" und es wurden einige änderungen vorgenommen.


    Vieleicht sind die Einschränkungen nicht ausreichend für einen Schwerbehinderntenausweis.
    aber ggf. dann für eine Gleichstellung.


    Wenn du andere Erkrankungen/Behinderungen auch noch hast - kannst du diese mit angeben.
    Dann werden diese ggf. mit ein gerechnet.


    Grüße Michaela

  • Hallo Uli29,
    Ich habe im Dezember ein Schwerbehindertenausweis beantragt. Ich habe Lipödem an allen 4 Extremitäten und dachte mir Versuch es mal. Wurde abgelehnt, ich habe Widerspruch eingelegt, den Bericht meiner Psychologin mit eingeschickt, dazu noch jeden Arzt angegeben wo ich in Behandlung bin. Habe fast ein halbes Jahr auf eine Antwort gewartet bekam Recht. 50% auf das geschädigte Lymphsystem die Depression ( wegen des Lipödem) und Tinnitus. Ein Versuch kann also nicht schaden und wie und wo man versichert ist spielt keine Rolle.
    Gruß Red Dragon

  • Hi Uli,
    Vertrauensperson heißt so, weil Du Ihr/ Ihm vertrauen können solltest und es besteht Schweigepflicht!!!! Ich bin bei uns im Betrieb Stellvwrtreterin und konnte schon manchen Kollegen helfen. Vielleicht kann man sich auch außerhalb treffen damit es Niemand sieht, das machen wir auch ab und zu so.
    Zusammen gerechnet wird leider nicht mehr, aber es ist immer gut im Antrag alles anzugeben was man noch schlimmes hat. Und immer die Ärzte mit angeben. Die VersmedGrundsätze , wie oben von Andren schon erwähnt, sind ein guter Ansatz. Ach ja und ich würde evt. bis Januar warten, da haben die Versorgungsämter wieder Budget:-)
    Allerdings weis ich nicht wie weit die Novelle vom Bundesteilhabegesetz ist und ob diese sich ggf. negativ auswirkt. Könnte ich nächste Woche in Erfahrung bringen.
    Also Versuch macht klug :)
    Ich hab übrigens ne Gleichstellung ( wegen anderer Sachen) und die gibt mir zumindest ein wenig mehr Sicherheit.
    LG Dodo

  • Hallo Uli,
    ich habe schon seit 56 Jahren ein primäres Lymphödem in den Beinen, habe deswegen auch einen GdB50 bekommen, allerdings zusammen mit häufig rezidivierenden Erysipelen und, bedingt durch eine nicht 100% geglückte Ödem-Resektion am linken Fuß, eine Einschränkung der Bewegungstauglichkeit des Fußes.
    Ich selbst bin seit vielen Jahren Schwerbehindertenvertrauensmann in einem großen Konzern und habe dort schon ein paar Mal für Kollegen einen Antrag auf Anerkennung der SB-Eigenschaft beim Versorgungsamt gestellt. Bis auf eine Ausnahme (ebenfalls GdB 50) meist ein Gdb 20-30. Hier ist es auch gleichgültig, ob es sich um ein primäres oder sekundäres Lymphödem handelt, letztendlich zählt nur die Einschränkung im Alltag.
    Wie oben berichtet, kann man sich auch bei der Agentur für Arbeit bei einem GdB 30-40 gleichstellen lassen, allerdings nur, wenn der Arbeitsplatz behinderungsbedingt in Gefahr ist. (So die offizielle Verlautbarung; wie es letztlich entschieden wird hängt oft vom Sachbearbeiter in der Agentur ab!)
    VG
    Fritz

  • Hallo Uli,
    vom Prinzip her richtig: man bekommt (meist!) ein Schreiben vom Versorgungsamt, dass der Antrag gestellt wurde, aber man bekommt auch irgendwann (zwischen 1-6 Monaten) einen offiziellen Bescheid, wie hoch der GdB ist. Dies ist das entscheidende Schreiben.
    Wenn man nun allmählich sieht, dass der Arbeitsplatz tatsächlich behinderungsbedingt bedroht ist, sollt man schnellstmöglich den Gleichstellungsantrag stellen. Auch hier ist der Eingangsstempel/die Eingangsbestätigung sehr wichtig, denn wenn z.B. der Arbeitgeber 1-3 Wochen nach dem Antrag tatsächlich kündigen sollte, hätte der Antrag schon keinen Sinn mehr. Es gilt: Zwischen Gleichstellungsantrag (aber auch Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft!) und Kündigung müssen mindestens 3 Wochen liegen!


    Dieter: Wenn beide Beine vom Ödem betroffen sind, wie stellt denn das Versorgungsamt bzw auch der behandelnde Arzt fest, wie die groß die Umfangsvermehrung an einem Bein ist. (Umfangsvermehrung gegenüber welchem Maß, wenn das andere Bein doch durch das Ödem genauso dick ist. Es gibt doch dann gar keinen "Normalzustand" als Referenzpunkt! Ich habe mir diese Frage schon oft gestellt, denn bei mir ist das linke Bein durch die Lymphödemresektion erst mal dünner als das rechte Bein (auch vielleicht durch weniger Muskelaufbau über die letzten 50 Jahre), das rechte Bein fängt nun erst an die ersten Dellen bei Druck zu erzeugen, ist ansonsten kaum ödemisiert, allerdings um ein paar Zentimeter dicker als das linke Bein! Ganz schön kompliziert und dem Versorgungsamt kaum verständlich zu machen.
    Die VersMedV sprich übrigens immer nur von einem Lymphödem an einer Gliedmaße, nie von beiden Gliedmaßen! Ich denke hier sollte mal das zuständige Amt/Ministerium mal für Nachbesserung sorgen.
    Das Versorgungsamt hat sich mir gegenüber über diesen Sachverhalt noch nie geäußert.


    Viele grüße


    Fritz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Fritz,


    das Versorgungsamt entscheidet nur nach der Aktenlage. Die einzelnen Grade der Behinderung werden auch nicht addiert. Bei mehreren Behinderungen zählt die Behinderung, die am meisten beeinträchtigt.
    Das Ödemvolumen kann auch bei beidseitigem Ödem festgestellt werden, da liegt dann die Entscheidungsfindung des Versorgungsamts.


    Viele Grüße


    Dieter