Verbraucherrecht bei Kompr. Flachstrickstrümpfen

  • Keine Transparenz vor dem Kaufabschluß/ keine Reklamation möglich bei weniger "Sitz" am Oberschenkel


    Hallo, wie ist es mit normalen Verbraucherrecht bei Kompr. Flachstrickstrümpfen?

    Wo bekommt man wenigstens AGB von stationären Sanitätshäusern? Bei Online -Bestellung YHF (welche Mediven absegnet) erhält man bei der Bestellung die AGB.

    Warum können die Sanitätshäuser um Stuttgart herum oder in Stgt. so tun, als gäb es keine?


    So, das teure Flachstrixkpaar Confidence von Jobst kostete 524 EUR- aber es sitzt nicht so, daß ich abends eine Erleichterung spüren könnte.

    Man könne es einsenden- aber (nach mehr als 1 Woche seit Kauf) Geld gebe es nicht zurück! GegenHerbst bekäme ich ein Musdterpaar, zum Vergleichen und dies kostenlos.


    Freundliche Beratung- die selber machtlos schien?!?

    Es grüßt R. Schmidt

    • Offizieller Beitrag

    Wie oft ist die Kompression getragen und gewaschen worden?

    Während der Gewährleistung ist es möglich, die Kompression zu reklamieren. Sie wird dann eingesendet zum Hersteller nach Wiederholung der Messung und dort neu gefertigt. Unter Umständen mehrmals.


    Wenn es dennoch nicht gelingt, eine passende Kompression zu liefern, hat man die Möglichkeit der Rückabwicklung.


    Hier im Forum bekommst du keine rechtliche Beratung. Dafür sind Rechtsanwälte da. Diesen Service können und wollen wir hier im Forum nicht leisten.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    also als erstes muss ich mal sagen das ich eine Online Bestellung von Kompression als nicht Optimal bezeichnen würde.

    Die AGB´s der Häuser gerade bei Online Bestellung findet man immer auf der Homepage dies ist in Deutschland Pflicht.

    Wenn ich als kaufender Kunde im Sanitätshaus vor Ort die AGB´s einsehen möchte oder eine Kopie ist dies auch Usus diese zu bekommen.


    Geld zurück ist in Deutschland ja auch klar geregelt. Der Hersteller hat bei einem Mangel die Pflicht 3 mal Nachzubessern erst dann wäre eine Rückabwicklung möglich.


    Hier ein Bild zum Thema AGB aus dem Sanitätshaus Kächele die in Ihrem Shop Super Vorbildlich die AGB auf Ihrer Seite haben.


    https://shop.sani-aktuell.de/de/startseite


    • Offizieller Beitrag

    Ich schließe mich an, bei einer Online-Bestellung von Maßanfertigung kann das Sanitätshaus die Maße am Bein nicht prüfen. Selbst wenn das Gesamtgewicht gleich bleibt, können sich einzelne Maße ändern.


    Wenn dies mit einem Mitarbeiter der Herstellerfirma abgesprochen wurde, soll dieser bei einer Reklamation auch namentlich genannt werden.

    Um ein Abmessen - sei es durch Sanitätshausfachkraft, oder Hersteller-Mitarbeiter - werden Sie bei einer Neuanfertigung nicht herumkommen, wie soll auch jemand für den Sitz garantieren, der gar nicht Maß genommen hat?


    Hat von der Herstellerfirma Jobst die Nachbestellung auch befürwortet ?

    Medi und Jobst haben ja abweichende Meßverfahren.


    Einen Hersteller- oder Übermittlungsfehler kann man trotzdem nicht ausschließen.


    Der Hersteller muß in jedem Fall die Strümpfe im Labor prüfen können.

    Wenn keine AGB genannt werden, gilt das deutsche Gewährleistungsrecht, ggf. zusätzlich (wie bei medizinischen Kompressionsstrümpfen) das MPG Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte.

    (Auch bei AGB können diese übrigens nicht umgangen werden)


    Die Reklamationsfrist beträgt 6 Monate (die gesamte Gewährleistungsfrist liegt bei 2 Jahren, aber nach 6 Monaten liegt die Nachweispflicht beim Kunden, in der Praxis müßten Sie also einen zugelassenen Gutachter beauftragen, was sich für ein Paar Kompressionsstrümpfe nicht lohnen dürfte)

  • Hallo , ich musste ein Kompressionskniestrumpf nach Benutzung von 3 Monaten gestern reklamieren. (Also ich habe 3x die Woche den Strumpf an, da ich noch andere Paare habe.Die aber auch schon repariert wurden)

    Die Naht am Ballen ist aufgegangen- meistens ist es immer diese Stelle.

    LG und bleibt gesund!

    • Offizieller Beitrag

    Bei meinen Medi-Flachstrümpfen geht auch öfters die Naht auf. Das wird dann auch ohne Probleme vom SH eingeschickt, aber da die Bearbeitung leider ca. 4 Wochen dauert, bin ich dazu übergegangen, die Naht selber zu nähen.

    Ich weiß, daß ich dadurch die Garantie verliere, aber das nehme ich in Kauf.

    Außer den Nähten hatte ich noch nie einen Schaden.

    • Offizieller Beitrag

    4 Wochen ist eine ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit, das sollte nur mal in den Ferienzeiten oder bei Krankheitswellen vorkommen. Sind sie sicher, daß es im SH sofort weitergeschickt wurde ?


    Setzen Sie am besten schriftlich eine 14 Tages-Frist.

    Der Vermerk mit dem Rücksendedatum darf gerne mit großer Schriftgröße und auffälliger Farbe sein. Die Sachbearbeiter im SH und beim Hersteller haben so viele Vorgänge zu bearbeiten, da ist Übersichtlichkeit nur gut.


    Auch der Reklamationsgrund als Stichpunkt ist hilfreich. Wenn die beanstandete Stelle im Stoff nicht gut zu finden ist, markieren Sie sie gerne mit einem leicht lösbaren Aufkleber NEBEN der Stelle. Falls sie schriftlich reklamieren, vermerken Sie bitte auch Ihren Namen und Tel.-#/E-Mail-Adresse für Rückfragen.


    Wenn Sie mündlich im SH reklamieren übernimmt das i.d.R. das Verkaufspersonal.

    • Offizieller Beitrag

    4 Wochen ist eine ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit

    Leider ist das bei mir die Regel.

    Wenn ich eine neue Versorgung bekomme (das geht sehr schnell, innnerhalb ca. 5 Werktagen), paßt praktisch immer die Beinlänge nicht. Mal zu lang, mal zu kurz.

    Die Reklamation dauert dann jedesmal etwa 4 Wochen.

    An SH liegt es nicht, die Dame dort ist sehr bemüht und schickt immer sofort los.

    Fristsetzung haben wir schon mal versucht, wurde schlichtweg ignoriert. Ich habe mal eine Lymphberaterin von Medi danach gefragt, sie meinte, Reklamationen würden mehrere Abteilungen durchlaufen, das ginge nicht schneller.

    Der Service bei Medi ist in dieser Hinsicht leider nicht gut.