wie viele paar kompressionsstrümpfe darf der arzt im jahr (oder pro quartal) verschreiben?

  • Habe von 2008 bis jetzt ohne Probleme immer 4 Versorgungen bekommen. Jetzt möchte die KK AOK eine Begründung vom DOC haben warum Wechselversorgung Notwendig ist.
    Kann ich nur Kopf schütteln vielleicht sollten die die Gesetze machen mal bei dem Wetter die Strümpfe tragen, Dann wissen sie wie es ist wenn sie vor Scheiß kleben auf der Haut.


    LG Rechel

  • ich bin bei der IKK und laut meinen Arzt habe ich meine erste Strumpfhose bekommen dann durfte ich nach 6 Wochen meine wechselstrumpfversorgung abholen und dann hätte ich alle 6 Monate eine neue holen dürfen allerdings hatte ich alle 4-6 Wochen immer löcher in den rundstrickversorgungen und hatte dadurch problemlos neue Rezepte bekommmen ob das halbe jahr nie abgelaufen war. allerdings musste das auf dem Rezept vermerkt werden.


    jetzt habe ich seit ca 6 Monaten eine feinstrickversorgung und das Problem mit den löchern zum glück nicht mehr

  • Hallo Leute,


    ich habe heute gehört das die AOK - BW nur noch Verodnungen von Spezialisten akzeptiert ( kein HA mehr )


    Ob es für den einen oder anderen Interesannt ist ?! müst ihr schauen, aber ich wollte euch die Info weiter geben.


    Grüße Michaela

  • Hallo,
    kann mich Dr. Martin nur anschließen.
    Am besten wartet man ab der 3. Versorgung im Jahr immer die Zusage der Krankenkasse ab. Das Sanitätshaus schreibt eh einen Kostenvoranschlag, ob vorher oder nachher. Vorher hat halt den entscheidenden Vorteil, dass bei einer Ablehnung noch nichts passiert ist, was der Patient eventuell dann selbst zahlen muss.
    Es macht wenig Sinn hier nach einem Schema zu suchen, da es von Krankenkasse zu Krankenkasse und dann nochmal von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
    Gründe für weitere Versorgungen gibts sicher, z.B. wenn jemand mehr als 10 kg abgenommen hat, oder sich die Kompressionsklasse ändert.
    Aber als Grundsatz gilt SGB 5,§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot:


    (1)
    Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein;
    sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die
    nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht
    beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die
    Krankenkassen nicht bewilligen.
    Das ist das Gesetz.
    Was die Kassenkassen hierunter verstehen, ist wohl sehr unterschiedlich.


    Liebe Grüße


    Susanne

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne Schöpper

  • Der Thread ist schon etwas älter aber ich denke das meine Frage dazu berechtig ist.


    Vor einem jahr hatte ich schon mal naja ärger kann man nicht sagen aber gesagt bekomen von Sanitätshaus wo ich meine Bestrumpfung immer bekomme das ich warscheinlich keine genehmigung erhalte.
    Heute war ich bei der Ärztin die mir die recepte für die Strümpfe immer ausstelt gewesen sie gab mir zwar ein Rezept aber mehr oder wenige unwillig weil sie meint meine Beine sind ja schon so schlang.


    Als ich vorhin mit der Dame von dem Sanitätshaus telefonierte wegen der abmessungstermin sagte mir diese das hier in Gießen mehrere Ärzte zahlen musste weil sie angeblich zu viel bestrupfung rezeptieren
    Was ist da los Wieso macht die AOK so ein aufstand. Hat sich da was geändert.


    Es wurde mir schon seit jahren keine Lympfdranage mehr verschrieben weil eben diese Ärztin das nicht mehr machen darf kann da sie auch schon von der Kasse regres deshalb zahlte

    • Offizieller Beitrag

    @Bessi


    Die Rezepte für Kompressionsstrümpfe (Hilfsmittlverordnungen) belasten die Ärzte-Budgets NICHT,
    (außer es wird ein bestimmtes Produkt/Fabrikat rezeptiert UND das aut-dem-Feld durchgestrichen).


    Flachgetricke Kompression muß bei den meisen Krankenkassen immer genehmigt werden.
    In der Regel werden nur mehr 2 Versorgungen pro Kalenderjahr genehmigt. Für 3te und 4te Versorgung pro Kalenderjahr sollte immer eine Begründung angegeben sein. (ggf: Umfangsmaße verändert, starke Abnutzung wegen aktiver Lebensweise/Fußfehlstellung etc.).


    Lymphdrainage-Rezepte belasten die Budgets der Ärzte und werden deswegen ungerne ausgestellt, da sie Regress-Forderungen and die Praxen zur Folge haben können.
    Nur die Außerhalb-des-Regelfall vorab genehmigten Lymphdrainage-Rezepte belasten das Ärzte-Budget nicht.

  • Hallo Bessi! Du schreibst, Du bekämst seit Jahren keine MLD verschrieben. Heißt das, Du wirst gar nicht behandelt? Wie kommst Du dann über die Runden?

    Gute frage, aber es ist so das ich seit 2012 hier vor Ort keinen Arzt finden konnte der die mir verschreibt. Die Ärztin bei der ich bis jetzt immer geh hat schon vor zirca 4 jahren gesagt das sie mir keine mehr verschreiben darf. Ich sollte die langzeit verordnung bei der Kasse beantragen die Kasse AOK hat es aber abgelehnt. Nur durch die bestrumpfung halte ich die schwelung im schacht. Diese Ärztin sagte mir auch das ich auch andere bekommen könnte, ich sagte ihr nur gestern hatte ich die Strümpge an deshalb sind sie relativ schlang gewesen Normal habe ich hauptsächlich das rechte bein an der wade sehr dick und hart. Auch an dem Linken bei unterhalb der wade bis in denn Fuss wird es dicke.


    Ich hatte 1997 eine schwere Erysipel mit bläschen bildung so das am rechten bein immer noch sehr abgegrenzte stelle rot ist




    Flachgetricke Kompression muß bei den meisen Krankenkassen immer genehmigt werden

    Das weiß ich und das ist das Problem schon letztes jahr haben die sich wie die Böke angestellt und die Damen von sanitätshaus sagte mir am telefon das 3 oder 4 Ärzte schon in regres genomen wurden unter diesen war auch die Ärztin zu der ich heute war. Mich hat es gewundert weil sie sich etwas zurück mit dem recept gehalten hatte und meinte ja die Beine sind ja schon schlank und brächte dann die nicht mehr. Ich habe ihr dann erklärt warum Dann sprach ich eben mit der Frau vom sanitätshaus darüber darauf hat sie mir ja dann gesagt was und warum es wären zu viele verschreibungen gewesen für die bestrumpfung. Ich sag ja es wird immer schlimmer

  • Hallo
    waren sie deswegen schonmal in einer Lymphreha und Ihre Diagnose Lymphödem hat die eine Lymphakutklinik gestellt oder einer der Arztpraxen ..die auf dieser Seite genannt werden?


    Diese Ärztin sagte mir auch das ich auch andere bekommen könnte......das heist was?


    Lg Wicki

  • Diese Ärztin sagte mir auch das ich auch andere bekommen könnte......das heist was?

    So weit ich die Ärztin verstanden habe meinte sie mit naht alo keine flachstrick wie für Lympfödeme.


    Nein in Reha diesbezüglich war ich nie da ich auch keine überweißung bekamm. Da ich aber auch schon sehr früh verrentet bin wegen anderen Behinderung kann ich keine Reha antrag stellen da sie mir nicht genehmigt wird. Die Kliniken die hier per link aufgeführt sind, sind einfach zu weit von mir wohnhaft in Gießen. Die Ärztin ist Haut/Pleblologin/Lymphologin DR. Kozlowska

  • Wenn du verrentet bist, ist nicht mehr die Rentenversicherung zuständig.
    Du mußt den Rehaantrag bei deiner Krankenkasse stellen, die haben auch die dementsprechenden Formulare dort.


    LG Bonny

  • Flachstrick mit naht, da habe cih mich etwas unglücklich ausgedrückt


    Wenn du verrentet bist, ist nicht mehr die Rentenversicherung zuständig.
    Du mußt den Rehaantrag bei deiner Krankenkasse stellen, die haben auch die dementsprechenden Formulare dort.

    Auch die Kasse wird sich weigern und mich auf Rentenversicherung abweissen, das weiß ich leider aus erfahrung. Vor jahren war ich schwer krank und Operiert, um mich erholen zu können hat meine damalige Hausärztin eine Kur für mich beantragt bei der Kasse Diese Kasse hat binnen eine woche abgeschmettert und denn antrag weiter zu der Rentenversicherung abgegeben diese hat aber auch abgelehnt. Deshalb schrieb ich ja keine schanze für mich auf eine reha

  • Hallo


    Wie wäre es mal den Arzt/in zuwechseln ?


    Wenn Sie den Rehaantrag nicht wieder stellen...durch den Hausarzt...wissen Sie nie ob es nicht doch funktioniert hätte.
    Wenn abgelehnt wird dann einfach den Widerspruch einreichen innerhalb von 4 Wochen mit dem einfachen Satz hiermit lege ich Wiederspruch gegen den Bescheid ein.


    Lg Wicki