Wie lange dauert ein Gutachten vom MDK

  • Hallo,


    ich bin Neu in diesem Forum angemeldet und wollte mich mal kurz vorstellen und hab auch gleich ne Frage zum MDK! Ich habe im Januar 2011 meinen Antrag zur Liposuktion bei meiner KK abgegeben. War dann erstmal 5 Wochen in Indien im Urlaub und hatte jetzt durch meine Urlaubszeit meinen MDK Termin erst im April bekommen. Mein Antrag beinhaltete Alles was ich an Befunden von mir zur Verfügung hatte, von Kniearthrose bis hin zu Bandscheibenvorfällen, Atteste über mein Lipödem insgesamt 7Stck, Attest von meiner MLD Therapeutin, und Kostenvoranschlag für Lipos ca 6 cm dicker Ordner! Jetzt war ich also bei dem MDK, die Ärztin meinte nach meiner Begutachtung, mit Fotos machen und Tasten, ich hätte ja gar keine Knoten im Gewebe?! Und: das Gutachten dauert, sie will sich Alle Befunde durchlesen und das kann dauern....


    Meine Frage an Euch: WIE LANGE KANN DAS DAUERN?? Ich bin ziemlich ungeduldig... ist jetzt auch schon 2 Wochen her....es kam bisher nix! Muss dazu sagen, ich bekomme ein Exemplar in die Praxis geschickt in der ich arbeite.. also an die Hausärztin ;) so kann ich schon mal gucken, was die meiner KK so mitteilen ;-))


    Ich hoffe sehr auf eine Kostenübernahme der Kasse...


    Liebe Grüße Tanja

    Liebe Grüße, Anatefka

  • .... dann gilt wohl wie bei anderen Anträgen an die KK der § 14 SGB IX - Zuständigkeitserklärung - Prämisse hierfür ist das die Liposuktion unter den Rehabilitationsbedarf fällt, das weiss ich nicht genau, müsstest Du herausfinden . Konkret hätte - meiner Auffassung nach - die Gutachterin zwei Wochen Zeit zur Gutachtenerstellung. § 14 SGB IX Abs. 5 S 2 ff. sagt "...Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung...." Ist das Gutachten erstellt, dann § 14 SGB IX Abs. 2 S. 4 "... Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen...." Also dann auf in den Dschungel ;( :rolleyes: :) Ich weise beim Gespräch mit den KK mit einem Lächeln auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen hin und wir - die Patienten und ich - leben damit ganz gut.

    A smile is the prettiest thing you can wear :)

  • Hallo zusammen,


    der MDK hat "in der Regel" eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen.
    Wenn aber z.B. Rückfragen zu Befundberichten oder ähnlichem besteht, oder auch eine große Fallakte ;), oder Urlaubszeit ist... :whistling:
    Kann dies länger Dauern. Erfahrungsgemäß 4-6 Wochen wenn "nur" Rückfragen bestehen.
    (dem Arzt an den die Rückfrage geht, bekommt auch nochma ne Bearbeitungszeit von 14 Tagen eingeräumt, mit Erinnerung von 14 Tagen.........)
    Nicht immer erhält der Versicherte oder die KK eine Zwischennachricht zum Stand der Dinge.


    Unter Rehabedarf fällt das glaube ich nicht. (NUB??)


    Bin gespannt wie lange es dauert!


    LG

  • Hallo,



    vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen,
    Heute kamen- mein an die Kasse eingereichter Aktenordner -Kostenvoranschlag mit meinem Anschreiben an die Kasse, Alle Befunde usw.... (die Kasse hatte meine Unterlagen an den MDK geschickt) vom MDK zurück zu mir!? Ich hatte vor 2 Wochen meinen Begutachtungstermin dort, ich dachte die Kasse braucht die Unterlagen auch noch um einen Entschluss zu fassen? Oder interessiert sich die Kasse gar nicht für meine Befunde, sondern geht nur vom Gutachten des MDK s aus?


    Und was heißt das jetzt?


    Falls ich einen Widerspruch einlegen will/muss, dann muss ich doch die Befunde wieder an die Kasse schicken, oder??????


    Die Kopie des Gutachtens - welches an die HÄ geschickt werden sollte, ist bisher noch nicht eingetroffen!

    Liebe Grüße, Anatefka

  • Hallo Anatefka,


    nun bin ich verwirrt ;)


    Du hast vom MDK den Ordner zurückbekommen und das Gutachten? Oder nur den Ordner?


    Wenn der Ordner Originale enthalten hat, bekommt immer der Versicherte diese zurück. MDK (und wenn der Kasse bekannt), machen sich dann Kopien.


    Wenn nur der Ordner kam, und kein Gutachten dabei war, ist dies an die Kasse gegangen. Ev. dort mal nachfragen?


    Falls ein Widerspruch notwendig wird, sind wieder alle Unterlagen, bzw. je nach dem welche Begründung aufgeführt wurde warum die Ablehnung erfolgte, einzureichen :(



    LG


    LG

  • Hallo Canuma,


    ja, an mich privat kam nur der dicke Ordner mit meinen Unterlagen! Aber auch mein Anschreiben mit der Bitte um Kostenübernahme der geplanten Lipos das ich für meine Kasse verfasst hatte ?!
    Ohne das Gutachten, das war mir schon klar, dass ich keins bekomme! Ein Exemplar geht davon an die Kasse und eins an meine Hausärztin, bei der ich ja zufällig arbeite 8)
    Ich dachte, den Ordner bekommt halt die Kasse zurück um evtl. noch mal einen Blick hineinzuwerfen.... falls vorab noch nicht getan?!


    Denn es waren ja lauter Kopien, für die Kasse..... na ja.... vielleicht kommt das Gutachten ja Morgen in die Praxis ?
    und dann hoffentlich bald die Zusage der Kasse...... ich träume schon wieder :D

    Liebe Grüße, Anatefka

  • Hallo Anatefka,


    ahh, ok, nun habe ichs verstanden.
    Ja, das Gutachten geht an die Kasse und nach Absprache an den Arzt. (Der MDK hat wahrscheinlich einfach alles wieder "Eingetütet" und deine Unterlagen an dich zurückgeschickt)
    Das ist nicht gleich eine Zusage oder Ablehnung.
    Du müsstest dann in den nächsten Tagen ein Brief von deiner Kasse bekommen, dort steht dann "ja" oder "nein" drin, mit Begründung, und als Anhang sollte das MDK Gutachten sein.


    Bin gespannt :)


    Zu den Reaktionszeiten des MDKs habe ich leider heute nichts wirkliches gefunden. Das ist von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich, immerhin das ;)
    Hilfsmittel 14 tage, Pflege 5 wochen (SGB 9), Rehabilitation 14 tage.....


    LG

  • Hallo, ich habe heute Post vom MDK bekommen. Die wollen noch Unterlagen von mir. Unter anderem soll ich noch ein Formular ausfüllen. Habt ihr vielleicht einen Tipp, was ich reinschreiben soll und was nicht?


    Gruß Tanja