Arbeitgeber über lipödem informieren?

  • Hallo zusammen,


    ich werde demnächst eine neue stelle als einzelhandelskauffrau beginnen.Arbeitsvertrag ist noch nicht unterschrieben, aber die zusage das sie mich nehmen hab ich.


    Meine frage: muss ich meinen zukünftigen arbeitgeber über meine krankheit (lipödem in armen und beinen)informieren?


    Es gibt ja nun arbeiten die ich nicht mehr so gut machen kann, wie knieende tätigkeiten um regale auszuwischen oder dergleichen.langes stehn sowieso.


    Meine angst ist, wenn ich ihm das sagen muss, stellt er mich doch bestimmt nicht mehr ein.


    Hat damit jemand erfahrung?


    lg nela :)

  • Hallo Nela


    Ich gratulier jetzt einfach mal zum neuen Job :D


    Ich habe keine Erfahrung damit. Allerdings finde ich, daß das eine schwierige Situation ist. Normalerweise mußt den Arbeitgeber über Krankheiten, welche nicht ansteckend sind oder ähnliches nicht aufklären. Andererseits wirst Du ja auch Probezeit haben und wenn Du in dieser Zeit Tätigkeiten nicht ausführen kannst, wird man auch nachfragen und kann dann immer noch kündigen.


    Ich hoffe, da kann noch jemand mehr dazu sagen! Und ich wünsche Dir nur das Beste :)

    Liebe Grüße
    Lenerl

  • Hallo!


    Ich habe meinen AG über mein Krankheitsbild informiert. So kann er mir nachher keinen Strick aus irgendetwas diesbzgl. stricken. Ich arbeite allerdings im Büro.


    Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Die muss du schon für dich allein treffen.


    Bei mir hat es sich aus der Situation heraus ergeben. Ich wurde gefragt:"Warum ich Kompressionsstrümpfe trage?"


    Liebe Grüße


    Teddy

  • Danke erstmal für die antworten :)


    ich würde es meinem arbeitgeber ja schon gern sagen, aber ich weiß eben nicht ob sie mich dann noch einstellen.und ich brauch die arbeit.


    vielleicht warte ich erstmal ab und hoffe das sie gut reagieren wenn ich es irgendwann erzähle.


    lg nela

  • Hallo Nela,
    das kann man denke ich nicht so pauschal beantworten.
    Es kommt wohl mit darauf an, wie sehr das Ödem bei Dir ausgeprägt ist und wie weit/ob es Dich einschränkt.
    Ich habe niemandem etwas davon gesagt - allerdings sieht man es mir (bekleidet) auch nicht an.
    Für eine Versicherung ist man wohl verpflichtet, wirklich alles anzugeben an Krankheiten.... aber wieso solltest Du ein Lipödem (sofern es keine krankhaften Ausmaße angenommen hat) einem Arbeitgeber angeben müssen??
    Trägst Du Kompression und bekommst MLD, bewegst Dich ausreichend und achtest auf Deine Ernährung?? Dann wird das Ödem auch nicht quasi "wie von alleine" explodieren und aus Dir über Nacht eine arbeitseingeschränkte/arbeitsunfähige Frau machen.
    Und Kompression tragen auch Menschen mit Varikosis und die tun sich auch schwer mit längerem Stehen bzw. es ist nicht förderlich für die Krampfadern. Jemand mit Krampfadern würde aber auch nicht auf die Idee kommen, seinem Arbeitgeber zu sagen, dass er Varikosis hat - oder???
    Und ab wann müßte man es sagen: Schon wenn "nur" Reiterhosen da sind oder erst, wenn's bis an die Knie geht oder doch erst ab runter bis Waden 8| .....
    Es laufen so viele Frauen mit Lipödem rum, die gar nicht wissen dass sie eins haben und können somit auch gar nichts irgend einem Arbeitgeber sagen.....


    Mach Dich nicht zu verrückt und wart erst mal ab - alles andere verunsichert Dich finde ich nur noch mehr!
    Vielleicht wissen die Doc's ja, wie's offiziell rechtlich aussieht.


    Viel Erfolg und Spaß im neuen Job!
    Viele Grüße
    Erika

  • Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber nicht über alle Krankheiten informiert werden , Ausnahme können Erkrankungen sein die den Arbeitnehmer für diese Stelle nicht einsetzbar machen. Beispie : Schwere Gleichgewichtsstörung und Dachdecker

  • Hallo Nela,


    vielleicht kann man die Antwort am Fragerecht des Arbeitgebers beim Einstellungsgespräch festmachen. Er darf nur Fragen stellen, bei denen ein berechtigtes Interesse besteht im Hinblick auf Krankheiten, die


    1. Ausfallerscheinungen zur Folge haben


    2. auf Grund des zu besetzenden Arbeitsplatzes Gefahren für andere Mitarbeiter verursachen können.


    Beides ist bei Dir nicht der Fall. Eine Pflicht Deinerseits zur Information besteht nicht, allein um nicht zu gefährden, dass Du keinen Arbeitsplatz bekommst. Und knien zum Auswischen von Regalen kommt ja nicht so oft vor, alternativ könntest Du Dich z. B. auf einen Hocker setzen. Auswischen ist ja nicht Deine Haupttätigkeit. (Die Infos kommen übrigens aus einem SEminar Arbeitsrecht)


    Viel Erfolg für Deine neue Stelle!


    tintezza