GdB bei Lip-Lymphödem

  • Hallo!


    Ich bin gerade dabei für eine Freundin den Erstantrag nach SGB IX - zur Feststellung des Grades der Schwerbehinderung zu verfassen.
    (ich war lange Jahre die Schwerbehindertenbeauftragte in meiner Dienststelle)


    Es gibt einen ärztlichen Begutachterkatalog nach dem die Behörde die GdB vergibt - da sind die einzelnen Krankheiten gestaffelt nach den Schweregraden und besonderer Augenmerk liegt da auf der Formulierung!


    Vor Antragstellung ist es ratsam sich den Schwerbehindertenbeauftragten der für einen zuständig ist, zu konsulitieren und besonders wichtig sind die Ärzte dabei - die muss man von Anfang an mit ins Boot holen und "impfen" - sorry, ist aber so.
    In meinen Schulungen habe ich eines gelernt, dort in den Ämtern sitzen keine Ärzte, da sitzen Hanseln wie Du und Ich und die können kein Ärztebefunddeutsch, das mit Begriffen gespickt ist, die erst nachgeschlagen werden müssen.
    Das ist einer der Fehler, der gemacht wird - der zweite besteht darin, dass man nicht richtig formuliert - die Damen und Herren, die den Antrag auf den Tisch bekommen, nehmen ihre Tabellen mit spezifischen Formulierungen wo Unterschiede bestehen bereits zwischen "Einschränkungen", "mäßige Einschränkungen", "erhebliche Einschränkungen", "sehr erhebliche Einschränkungen" - da stecken die Prozentzahlen des GdB bereits drin!
    Wenn der Arzt bei starken Beschwerden z.B. nur schreibt hat "Einschränkungen" und nicht "erhebliche Einschränkungen" ist das u.U. ein Unterschied von 30 zu 70 % des GdB.
    Der VdK (Verband der Kriegsopfer) ist da sehr hilfreich, die kennen sich sehr gut aus (ich habe die meisten Schulungen von VdK-Dozenten bekommen).
    Es würde jetzt zu umfangreich, das alles bis ins Kleinste zu erörtern - ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es ganz normale Normalos sind, die zum größten Teil über die Anträge entscheiden und diese haben Richtvorgaben an die sie sich halten müssen - darum mein unverbindlicher Rat:
    1. vor jedem Neuantrag und vor Erhöhungsanträgen zuerst den Hausarzt konsultieren und sich Rückendeckung verschaffen
    2. immer eine höhere GdB beantragen - man bekommt nie, das was man möchte, hat aber die Chance, wenn man etwas höheres beantragt, das zu bekommen, was einem zusteht und was man haben wollte - aber die Begrpndung muss sitzen und der Arzt muss dahinterstehen
    3. den Beauftragten der Schwerbehinderten im Arbeitsbereich konsultieren - der hat die nötige Literatur oder sich an den VdK wenden oder den Beauftragten für Schwerbehinderte der Stadt/Gemeinde mit ins Boot nehmen
    4. die Formulierungen genau abstimmen mit dem Hausarzt, der immer als erster angeschrieben wird, weil man davon ausgeht, dass die Fachärzte ihre Befunde dorthin mitteilen
    5. ganz deutlich darstellen, was man im Verhältnis zu einem "gesunden" Menschen "nicht" kann und das bis zum Poposäubern - niemals schreiben, was man "noch" kann!
    6. sich jemanden suchen, der helfen kann und vor allem an alle, die Schwerbehinderung irgendwie als "Makel" ansehen:
    Jeder Mensch der eine Erkrankung hat, die länger als 6 Monate andauert ist chronisch krank und jeder chronisch Kranke hat nach dem Sozialgesetzbuch IX das Recht auf die Festestellung der Schwerbehinderung und die damit verbundenen gesetzlichen Regelungen.
    Wenn die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch eine chronische Krankheit beeinträchtigt ist - liegt eine Schwerbehinderung vor und man sollte die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, den geschenkt bekommt man nichts.
    7. immer den Antrag so formulieren, dass bei 50 % GbB ein "unbefristeter Ausweis" beantragt wird - das ist wichtig!


    Höchtsmöglicher Grad der Behinderung (GdB) bei:


    Lymphödem
    80-100 % GdB zwei Extremitäten schwergradig ödematisiert mit erheblicher Leistungseinschränkung


    Lipödem
    60-80 % zwei Extremitäten schwergradig verdickt mit erheblicher
    Leistungseinschränkung


    PS: Bei mehreren zu bewertenden Erkrankungen zählt immer nur der höchste Grad, der für die einzelne Krankheit ermittelt wurde, da wird nicht zusammengezählt 20% hierfür + 30% dafür - nein, wenn 40% GdB das höchste ist, bleibt es dabei


    Ich hoffe ich konnte für die, die es noch vorhaben ein wenig Licht ins Dunkel bringen und Scherzinfarkt wünsche ich viel Glück und die richtigen Leute an ihrer Seite!


    mit feundlichen Grüßen Dragonia

  • Hallo Dragonia


    einiges kann ich so nicht bestätigen, eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor. Darunter ist es eine "Behinderung".


    Desweiteren kannst du nicht sagen das man nie das bekommt was man beantragt hat. - falsch- wenn man die Einschränkungen hat, ist es durch aus möglich geleich das zu erhalten was man beantragt hat.


    Es ist gut wenn der Hausarzt vorher bescheid weis, aber man kann auch GLEICH alle Arztbriefe ( von Fachärzten ) mit schicken, dann werden die oft garnicht neu angefordert.


    Desweiteren kannst du nicht sagen das sofort ab einem GdB von 50 ein *unbefristet* beantragt werden soll. Es kommt darauf an ob es möglichkeiten gibt das sich die Behinderung / Schwerbehinderung im laufe der Zeit wieder Bessern kann. NICHT jeder hat die möglichkeit ein *unbefristet* zu erhalten.


    Auch kann der gesamt GdB höher sein als der höchste einzelne. Es gibt bestimmt vorraussetzungen wenn er sich dadurch erhöht. Richtig ist das es nicht einfach zusammen gerechnet wird.


    Grüße Michaela


    PS: ich muss noch etwas anfügen. Wenn du die Neuen Versorgungsmedizinische Grundsätze von 2009 nimmst dort steht zum Lymphödem folgendes:


    Lymphödem


    an einer Gliedmaße


    ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer


    Kompressionsbandage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 – 10


    mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach


    Funktionseinschränkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 – 40


    mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der


    betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 70


    bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße . . . . . . . . . . 80


    Entstellungen bei sehr ausgeprägten Formen sind ggf. zusätzlich zu


    berücksichtigen.




    Zum Lipödem garnichts.


    nach zulesen hier: http://www.bmas.de/DE/Service/…-gutachtertaetigkeit.html dann download und über suchfunkion leicht zu finden.

    3 Mal editiert, zuletzt von Michaela ()

  • Hallo Dragonia


    einiges kann ich so nicht bestätigen, eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor. Darunter ist es eine "Behinderung".

    Regelungen des ab 01.07.2001 geltenden Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)



    § 2 - Behinderung




    (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige
    Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger
    als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand
    abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
    beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die
    Beeinträchtigung zu erwarten ist.



    (2) Menschen sind im Sinne des
    Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von
    wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen
    Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des §
    73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.



    (3)
    Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte
    Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber
    wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2
    vorliegen, w
    enn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung
    einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder
    nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).



    Zitat:
    Desweiteren kannst du nicht sagen das man nie das bekommt was man beantragt hat. - falsch- wenn man die Einschränkungen hat, ist es durch aus möglich geleich das zu erhalten was man beantragt hat. -


    Ist nur bedingt richtig - doch nach meiner Erfahrung steht dieses
    Ergebnis in einem ungeraden Verhältnis - einer leider viel zu großen
    Antragstellerzahl geht es leider nicht so ...


    Zitat:
    Es ist gut wenn der Hausarzt vorher Bescheid weis, aber man kann auch GLEICH alle Arztbriefe ( von Fachärzten ) mit schicken, dann werden die oft garnicht neu angefordert.


    Desweiteren kannst du nicht sagen das sofort ab einem GdB von 50 ein *unbefristet* beantragt werden soll. Es kommt darauf an ob es möglichkeiten gibt das sich die Behinderung / Schwerbehinderung im laufe der Zeit wieder Bessern kann. NICHT jeder hat die möglichkeit ein *unbefristet* zu erhalten.


    Ist bedingt richtig - ich muss dazu sagen, ich bin selber schwerbehindert mit der Pflegestufe II und habe für meine Kollegen und Freunde mehr als einen Antrag erfolgreich durchgebracht - mein Schulungsmaterial ist noch vorhanden - ich kann es gerne hier zeigen und ich bin selber bis zu meiner Pflegebedürftigkeit im öffentlichen Dienst tätig gewesen - Ämter und ihre Mitarbeiter sind mir aus über 25 Jahren Berufserfahrung wärmstens bekannt - vielleicht sehe ich darum manches aus einem anderen Blickwinkel ... Bei einer Behinderung - die keine Prognose auf Besserung hat - ist das völlig legitim - ab 50 % ist ein unbefristeter Ausweisantrag völlig in Ordnung - kommen noch Merkzeichen hinzu - sowieso -
    inwieweit dem Antrag entsprochen werden wird - abwarten ....
    Frage:
    - wieviele Antragsteller haben deine Informationen?
    - wieviele haben tatsächlich Befunde zu Hause?
    - wieviele kennen den ärztlichen Begutachterkatalog?
    - wieviele sind nach Ablehnungen entmutigt?
    - wieviele werden von den Ärzten nicht wirklich unterstütz?


    Zitat:
    Auch kann der gesamt GdB höher sein als der höchste einzelne. Es gibt bestimmt vorraussetzungen wenn er sich dadurch erhöht. Richtig ist das es nicht einfach zusammen gerechnet wird.


    Auch das ist für bestimmte Erkrankungen, aber nicht generell richtig - man muss immer das Gesamtbild aller ineinandergreifender Erkrankungen in die Waagschale werfen - ich sagte aber auch, dass ich nicht in die Tiefe gehen wollte weil das den Rahmen hier sprengen würde. Alles, was ich geschrieben habe sind Erfahrungswerte - andere haben andere Erfahrungen - kommt ggf. auch darauf an, wo man lebt und welchen Bezug man zu der Problematik hat - ich lebe in Thüringen, meine Freundin in Rheinland Pfalz und die andere in Hessen ... Ich möchte nur eines, dass der Antrag Erfolg hat und ich helfen konnte - nicht mehr und nicht weniger! Und ich versuche dahingehend zu unterstützen, dass der Hilfesuchende das gleich beim Erstantrag durchbringt, was er beantragt hat.


    Aber das alles nur solange meine Gesundheit es zulässt - wenn ich nicht kann, dann geht es nicht.


    Ich wollte mich auch nicht hier ins Licht stellen - also hoffe ich auf Verständnis - mfG Dragonia


    Ich bin für weiterbringende Infos immer offen!!!!!!!

  • Hallo Dragonia * übrigens dein Nick gefällt mir ;) )


    Ja du schreibst es: ab GdB 50 Schwerbehindert, drunter kann man sich gleichstellen lassen, aber eine gleichstellung bezieht sich auf die "Arbeitswelt" du bekommst dadurch ein Teil der Nachteilsausgleiche wie in ein Schwerbehidnerter z.bsp. Kündigungschutz.


    Klar sind die meisten entmutigt, wenn es nicht so klappt. Daher kann ich deine ausführung ja verstehen. Wollte auch nur damit aussagen das wenn mehrere Erkankungen zusammen kommen, man auch einen höheren GdB haben kann als der höchste einzelne. Vondaher sollte man Aller Erkrankungen an geben die man hat, möglich das sich der gesamt GdB verändert.


    Wenn eine Behinderung *die Prognose hat das es nicht Besser wird* ist das mit dem Unbefristet ja voll kommen koreckt, aber viele haben diese Prognose nicht. Sondern es wird sehr häufig davon ausgegangen das sich ein gewisser zustand verändert.


    Also mir geht es wie dir, nur darum zu helfen, aber es gibt halt sooooo viele verschiedene aspeckte die man nicht Pauschal sagen kann.


    In manchen anträgen für einen SBA hast du beim erst antrag garnicht die möglichkeit ein GdB - und / oder Merkzeichen selbst hinzuschreiben.


    Wichtig ist das man die Anträge Bundesweit abgeben kann, also einen Antrag aus Bayern - mit der möglichkeit das G anzukreuzen. Darf ich genauso in Hamburg abgeben, wenn ich dort Wohne usw.


    Grüße Michaela


  • Schön, dass wir in manchen Punkten übereinstimmen - ich danke für deine Antworten :P :) :)
    PS: Ich liebe Drachen und ich bin eine Hobbykünstlerin - Dragon - Drache

  • ...für eure Tipps. Die hätte ich vor Antragstellung gut gebrauchen können, obwohl ich mich selber schon sehr gut informiert hatte.
    Ich habe nun Klage beim Sozialgericht eingereicht. Den Rest übernimmt meine ANwältin.


    Ich hatte ja auch haarklein angegeben, was ich alles NICHT kann (siehe Startposting) und wenn das nicht ausreicht, dann weiss ich auch nicht mehr weiter....Aber mit GdB 30 für Lipolymphödem muss ich mich aus meiner Sicht und der meines Therapeuten nun wirklich nicht zufrieden geben

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Das ist die richtige Einstellung - viel zu viele geben einfach auf - manchmal ist es, als ob Angst vor Behörden mit im Spiel sei -
    Scherzinfarkt - ein ürigens geiler Nick, wenn ich das mal so salopp sagen darf, kämpfe um dein Recht und gib niemals auf!
    Wenn du diesen gewinnst, dann auch den nächsten usw. also niemals aufgeben, denn in den zuständigen Behörden sitzen auch nur kleine Mitarbeiter und Sachbearbeiter, die sich an ihre Vorschriften halten müssen - doch da gibt es immer Spielraum, den man einräumen kann, aber oft nicht will, dabei ist es eigentlich egal, welches Amt mit sozialen Aufgaben man nimmt - sei es das Jobcenter, das Sozialamt, das ehemalige Integrationsamt oder die Ämter für Soziales - immer wenn man eine Leistung haben möchte, die einem zusteht, dann muss man Nachweisführung betreiben und Dokumente vorlegen und und und .... Ich bin selber über 25 Jahre in einem Amt gewesen und darum lasse ich mir von keinem mehr etwas vormachen - oft trifft man dann, wenn man tiefer stöbert auf Unkenntsnisse in der Auslegung aktueller Verordnungen und Gesetze - oder man hat den Eindruck, dass es gar nicht gewollt ist, dass man etwas erfährt oder eine konstruktive Info erhält - eigentlich ist das frustrierend und erniedrigend - ich kann mich einfach des Eindruckes nicht erwähren, dass vieles gewollt ist.
    Darum niemals aufgeben und kämpfen!
    Übrigens bin ich auch gerade dabei meine weit überholten 60 % mit Merkzeichen "G" in 86 % mit Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert, mit ständiger Begleitperson, Befreiung von der GEZ - Ich habe zudem die Pflegestufe II - mal sehen, was aus meinem persönlichen Antrag werden wird.


    Liebe Grüße Dragonia

  • In manchen anträgen für einen SBA hast du beim erst antrag garnicht die möglichkeit ein GdB - und / oder Merkzeichen selbst hinzuschreiben.

    Dann schreibst du da, wo die zu beantragenden Beinträchtigungen hin sollen - in diese Zeile siehe Anlage ...und dann machst du zu jeder Krankheit, die du in den Antrag hinein haben möchtest eine separate Anlage in etwa so:



    Anlage1


    Lymphödem


    80-100 % zwei Extremitäten schwergradig ödematisiert mit erheblicher Leistungseinschränkung


    beantragt werden 85 %


    Nach meinem Kenntnisstand ist mein Lymphödem ist eine Ansammlung von Flüssigkeit und Proteinen in meinem Gewebe. Es entsteht, wenn im Interstitium mehr Flüssigkeit anfällt, als durch das Lymphgefäßsystem abtransportiert werden kann.


    Das chronische Lymphödem ist aufgrund seiner Progredienz und hohen Neigung zu Folgeerkrankungen (Erysipele etc.) therapiepflichtig.


    Im Gegensatz zu allen anderen Ödemen ist das Lymphödem eine Diagnose und kein Symptom einer das Ödem auslösenden Grunderkrankung.


    Das Lymphödem ist eine chronisch-entzündliche Erkrankung, die an allen äußeren Körpergebieten (Kopf,Hals, Extremitäten, Brust, Rumpf, Genital) auftreten kann.


    Aus dieser Erkrankung resultieren meine allgemeinen Einschränkungen:


    Vorsicht vor Verletzungen



    • Neue Schuhe vorsichtig eintragen – was immer mit erheblichen Schmerzen verbunden ist und zu Druckstellen an den Füßen führt – hier ist
      für mich als Diabetikerin das Alarmsignal auf rot
    • Ich kann hochhackiges Schuhwerk und keinen einschneidenden
    • Pumpsabschluß tragen
    • Ich kann niemals außerhalb der Wohnung barfuß gehen
    • Ich muss immer Vorsicht bei der Fußpflege walten lassen, denn es darf nicht in den Nagelfalz geschnitten werden
    • keine Kosmetika verwenden wegen der Reizgefahr
    • ich muss immer aufpassen, dass mir keine Injektionen (weder in die Haut noch in die Muskeln oder in ein Gelenk) in die betroffenen
      Extremitäten geben werden – in einem Notfall habe ich darauf keinenEinfluss mehr
    • ich kann mir keine Akupunkturbehandlung; keine Blutegelbehandlung geben lassen – d.h. alternative Therapien zur Schmerzbehandlung sind für mich nicht anwendbar
    • Wie soll ich bei der Urlaubsplanung insektenverseuchte Gebiete meiden? Diese Informationen sind nicht immer zu bekommen und auch nicht immer richtig – außerdem muss ich ohnehin aufpassen, dass ich keinen Insektenstich abbekomme
    • Ich muss mich bei kalter Witterung vor Frostschäden schützen – allerdings ist das insofern fast aussichtslos, als dass ich keine festsitzenden Stiefel oder dicke Winterschuhe anziehen kann – sollte ich hineinkommen, komme ich nach ganz kurzer Zeit nicht mehr heraus.


    Einschränkungen bei der Kleidung



    • Bei der Unterwäsche darf ich keine Slips mit Abschlußrändern, denn die können sichtbare Rillen hinterlassen und einschneiden.
    • Ich bin 36 und muss Unterwäsche mit Bein bevorzugen, wie meine Oma,
    • Ich darf keine engen Gürtel tragen.


    Einschränkungen während des Tages


    • Ich muss immer den vom Arzt verordneten Kompressionsstrumpf (Kompressionsstrumpfhose) tragen, doch wie ich da hineinkomme, das interessiert keinen Doktor – ich muss selber zusehen, ob es funktioniert oder nicht – denn Hilfe habe ich keine
    • Ich darf nicht mit überschlagenen Beinen sitzen.


    Einschränkungen während der Nachtruhe


    • Ich soll die ödematöse Bein hochlagern (Fußende des Bettes hochstellen) – schön und gut, doch wenn das Bett nicht verstellbar ist – meine Ehe leidet bereits unter meiner Krankheit – spontane sexuelle Aktivitäten gibt es nicht mehr, mit meiner Krankheit kommt es kaum mehr zu sexuellen Kontakten mit meinem Mann – ich bin offensichtlich abstoßend geworden – die Ehe leidet sehr darunter und es sind auch schon begründete Trennungsängste vorhanden.


    Einschränkungen in der Ernährung



    • Ich bin Diabetikerin (vererbte Diabetis Typ II)und versuche ständig
    • mein Normalgewicht zu erreichen und zu halten
    • Es ist schön und gut, wenn gesagt wird, dass ich Übergewicht durch eine ausgewogene Ernährung (Vollkornprodukte, Fleisch, Gemüse, frisches Obst, Müsli) bekämpfen soll –ich muss schon eine reduzierte Ernährung einhalten, wenn ich nicht auf Insulin gesetzt werden will
    • Ich darf nur Nahrung zu mir nehmen, die kochsalzarm ist – das hat zur Folge, dass mein Essen nicht mehr von der Familie angenommen wird –trotz nachsalzens


    Einschränkungen beim Sport


    • Ich darf nur ruhiges Schwimmen, Spazierengehen und Radfahren sind anwenden – allerdings habe ich kein Rad und wohne auf einem Dorf – ein beschwimmbares Gewässer gibt es dort nicht und nach einem kurzen Sparziergang finde ich meine Schuhe unter den Ödemen nicht mehr wieder
    • Ich muss Sportarten mit ruckartigen Bewegungen ("stop and go") des Betroffenen Beines/Armes (z.B. Tennis, Fußball, Rudern,
      Bergsteigen, Skifahren) vermeiden – also auch Zumba – eben alles, was mir Lebensqualität bringen würde, ist für mich nicht mehr machbar
    • Ich soll Quetschungen, Prellungen, Blutergüsse vermeiden – das ist selbst bei einem gesunden Menschen ein sehr frommer Wunsch, denn der Zufall ist nicht vermeidbar


    Einschränkungen in Freizeit/Reisen


    • keine Sauna
    • kein Sonnenbaden, keine Solarien, keine Infrarotbestrahlung, keine heißen Bäder
    • keine knetenden Massagen der ödematösen Körperteile


    das bedeutet letztendlich – im Zusammenspiel mit den vorhergehenden Punkten – ich kann keinen Urlaub mehr machen und bleibe in meinen 4 Wänden – was ich ohnehin schon seit langer Zeit durch die Krankheit zu machen gezwungen bin –ich führe ein Leben in Isolation



    Schwangerschaft


    • Bei der Familienplanung muss ich den Gefäßspezialisten konsultieren – mit 36 ist eine Schwangerschaft nicht ausgeschlossen, zumal
      ich keinen normalen Zyklus habe und die verschiedenen Pillensorten zur Verhütung nicht vertrage – mein Mann fasst mich ja ohnehin seit der Ausprägung der Krankheit kaum mehr an ….er hat schon von Trennunggesprochen, weil er die Erkrankung verkraftet und weil wir
      kein normales Leben mehr führen können -


    Ich muss sofort den Arzt aufsuchen - nur gibt es hier keinen vor Ort -:


    • wenn ich eine Fußpilzerkrankung feststellen sollte – wie sieht der übrigens aus? – oder Einrisse zwischen den Zehen, gelbe brüchige Nägel
      bekomme und im Fall einer bakteriellen Infektion beziehungsweise einesinfektiösen Schubes (Fieber, Rötung, Schüttelfrost) bekomme


    Wichtig: das darf ich nicht



    Diuretika sind nicht indiziert, da sie die Eiweißkonzentration im Gewebe und damit die Ödematose erhöht.


    Einschränkungen bei ärztliche Eingriffen, welche an der betroffenen Extremität unbedingt vermieden werden müssen


    Keine ->



    · Wärme- und Kältebehandlung, Alkoholumschläge, Zinkleimverband


    · Anstrengende, schmerzende Krankengymnastik


    · invasive diagnostische Verfahren:


    Lymphographie, Phlebographie, Arteriographie ohne klare klinische Fragestellung

    · Probeexzision (Gewebe, Lymphknoten)


    Ausnahme: onkologische Fragestellung!


    · Ozontherapie



    Meine Prognose


    Eine komplette Heilung von Lymphödemen ist nicht möglich.


    Je länger das Lymphödem besteht, desto geringer sind seine Behandlungschancen –meines begann vor 12 Jahren nach der Schwangerschaft.


    Das ist aus dem Antrag für meine Freundin


    MfG Dragonia

    Einmal editiert, zuletzt von Dragonia ()

  • Dragonia, damit hast nicht nur mir sondern sicherlich vielen hier geholfen.


    Ich selbst habe bisher (2010) 30% auf meine Ödeme erhalten, insgesamt 40% (mit maskenpflichtiger Schlafapnoe und chronischer Refluxösophagitis nach Fundoplicatio-OP).


    Jetzt war ich 4 Wochen zur Reha in Bad Nauheim - neueste Diagnose: beide Oberschenkel massive Lipödeme, beide Unterschenkel: inzwischen Lymphödem Stadium 3 mit Lymphbläschen und Papillomatose, inzwischen schwere Gehbehinderung (es wurde 2011Rollator verordnet),aufgrund der inzwischen stark geschädigten Haut hatte ich dort Probleme überhaupt bandagiert zu werden, Schwimmen, der einzige Sport, den ich aufgrund meiner körperlichen Einschränkungen noch einigermaßen ausüben könnte, wurde streng verboten.


    Desweiteren leide ich noch an einer Steatohepatitis und Glaukom beidseitig, Adipositas, behandlungsbedürftigem Blutdruck, was alles seinerzeit vom Versorgungsamt nicht anerkannt wurde.Im Abschlussgespräch riet man mir dringend, einen Verschlechterungsantrag mit G zu stellen, entlassen wurde ich arbeitsunfähig.Jetzt warte ich noch auf den Abschlussbericht und dann möchte ich dne Antrag stellen.Beim Rehas-Abschlussgespräch riet man mir dringend einen Verschlechterungsantrag mit G zu stellen (mit den Prozenten hielt man sich aber zurück).


    Jetzt warte ich noch auf den endgültigen Abschlussbericht und dann will ich den Antrag stellen.beim Abschlussgespräch wurde mir dringend geraten, einen Verschlechterungsantrag mit Gzu stellen (mit den Prozenten hielt man sich zurück)


    Entlassen wurde ich als nicht arbeitsfähig.

  • Das MErkzeichen "G" wie gehbehindert beduetet im klartext folgendes:


    Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.


    Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen. Dies bedeutet, dass die Gehfähigkeit in etwa der eines einseitig Unterschenkelamputierten entsprechen muß.


    Diese Voraussetzungen können auch bei entsprechend schweren inneren Leiden (z.B. Herzleiden, Lungenfunktionseinschränkung) sowie hirnorganischen Anfällen oder schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit (durch Seh-,Hör- oder geistige Behinderung) vorliegen.


    Du musst somit mindestens einen GdB von 50 % erreichen um das MErkzeichen G zu bekommen!!!


    Vergünstigungen:


    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können bei der Regionalstelle des ZBFS eine Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen. Eine Wertmarke mit Gültigkeit von einem Jahr kostet 60 €, mit Gültigkeit von einem halben Jahr 30 €. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist. Diesen Monat kann der schwerbehinderte Mensch bestimmen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue Wertmarke erworben werden.


    Während der Gültigkeitsdauer der Wertmarke besteht eine Freifahrtberechtigung u.a. in allen Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und in vielen Bussen in ganz Deutschland. In den Zügen des Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG (= rote Züge der DB Regio AG) kann die Freifahrtberechtigung ebenfalls bundesweit in Anspruch genommen werden.


    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G oder Gl haben ein Wahlrecht zwischen Freifahrt und Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Sie müssen sich daher für eine der beiden Vergünstigungen entscheiden. hier findest du alle Informationen zum SGBIX und Merkzeichen:


    Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke


    oder


    Kraftfahrzeugsteuerermäßigung


    Ansatz der tatsächlichen Kosten oder 0,30 €/km für Fahren zur Arbeitsstätte mit dem Kfz als Werbungskosten


    Abzugsbetrag für Privatfahrten bei GdB 70: 3.000 km x 0,30 € = 900 €


    Mehrbedarfserhöhung bei der Sozialhilfe von 17 % bei Alter ab 65 oder voller Erwerbsminderung


    Preisnachlass beim Neuwagenkauf bei vielen Händlern

  • Wow gratuliere! Ich habe immernoch keinen Bescheid grrrrrrrrr. Am 11.6. hatte ich die Klage eingereicht....


    Inzwischenw ar ich bei einem Gutachter vom RV wegen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben". Tja, was soll ich sagen...Ein arrogantes Ar... hoch ³ !


    Beispiel: Komme rein mit einer Gehhilfe.
    Er: Frau Scherzinfarkt, wie lange gehen sie denn schon mit der Gehhilfe?
    Ich: Seit 2008.
    Er: Na dafür sieht die Gummierung unten aber noch Top aus
    Ich Krücke umgedreht und ihm den abgelatschten Gummipröppel unter die Nase gehalten (zu 1/3 weg)
    Er nix mehr gesagt...
    Dann stellte er mir diverse Fragen und sobald ich zu einer Antwort ansetzte, fiel er mir ins Wort.
    Das schlimmste war eigentlich, dass er immer auf meinem Knie rumritt und mit KEINEM Wort auf die Lymphödeme eingegangen ist. Er war der Meinung, mit dem Knie könne ich ja gut im Sitzen arbeiten ALS FRISEURIN! Und was ist mit den Ödemen??? Ich kann nie länger als 10 Min auf der Stelle stehen. <Trotz Kompression werden meine U-Schenkel und Füße dick, ich komme aus den Schuhen kaum raus, habe Schmerzen, Füße und Beine werden kochend heiss...DAS ALLES HAT ER NICHT BERÜCKSICHTIGT!!!!
    Nun warte ich auf den Bescheid vom RV und ich weiss schon, was drinstehen wird.....Kann man das Gutachten zur Einsicht verlangen? Dann geh ich damit wieder zum Anwalt

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Ich bin beim Rentenversicherer Hannover-Braunschweig

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Hippolein,


    leider können das imemr nur Menschen nachfühlen, die das Problem selber kennen. Meistens wird ja sofort gesagt, Sie sind zu fett, das kommt nur vom übergewicht. nun habe ich bereits 50 kg abgenommen, die beine sind aber unverändert. im gegenteil. ja und nun? da bekommt man nur ein schulterzucken als antwort. ich bin das alles megaaaaaaaaaaa leid und momentan hat sich mein allgemeinzustand aufgrund dieser ganzen kämpfe wieder verschlechtert :(

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute endlich mal etwas Positives zu berichten. Ich habe die Klage gewonnen und einen GdB 60 plus Merkzeichen G zugesprochen bekommen. Ich freu mich so! :thumbup:

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup: