Wechselversorgung nur zu Anfang möglich?

  • Ist es richtig, das eine Wechselversorgung nur zu Anfang, bei Diagnosestellung oder extremer Maßveränderung ausgestellt und bewilligt wird?
    Ich weiss, das jedes halbe Jahr eine Verordnung für 1 Paar Kompressionsstrümpfe oder Strumpfhose ausgestellt wird. Zu Anfang hatte ich andere Marken als Jobst, allerdings Druckstellen dort wo sich Falten bildeten. Dachte mir das muß so sein. Bis mir eine freundliche Dame aus meinem Sani-Haus sagte das sei nicht richtig. Und empfahl mir Jobst! Jetzt habe ich zwar schon etliche Paare an Strümpfen (auch welche die trotz Flicken (danke Anja) kaputt sind), allerdings nur !2! Paar von Jobst. Natürlich habe ich Angst, das diese entsprechend schnell vorne an den Zehen kaputt gehen, da ich an den Zehen einen kleinen Makel habe: die Zehnägel stehen etwas hoch. Trotz regelmäßigen abfeilens bzw rundfeilens der vorderen Kanten sind die Strümpfe dort entsprechend gefährdet.
    Gruß und schönen Sonntag Waldfee2

  • Hallo Waldfee2,


    ich weiss, dass die Verordnung einer Wechselversorgung vom Arzt abhängt. Bei meinem ersten Phlebologen bekam ich 2 Verordnungen pro Halbjahr, also 4 Strumpfhosen/Jahr. Meine jetzige Ärztin verschreibt nur 1 Strumpfhose/Halbjahr, sie sagt, dass sie nicht mehr verordnen kann( oder will?).


    Ich wünsche Dir einen schönen Sonntag


    Maria1

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Waldfee2 und Maria,


    mein Hausarzt verschreibt alle 6 Monate ein paar Kompressionsstümpfe mit Zehenkappen und dazu eine Wechselversorgung aus hygienischen Gründen. Das steht euch auch zu!
    Die KK genehmig dieses Rezept jedesmal ohne Beanstandung. Mir wurde auch schon auf Anfrage angedeutet, daß bei größeren Änderungen im Umfang die Sechsmonatsfrist nicht eingehalten werden muss.


    Viele Grüße


    Dieter

  • Ich habe meinen Hausarzt wegen dieser Wechselversorgung aus hygienischen Gründen angesprochen. Er weiß sowas nicht. Gut ist auch mein Hausarzt gewesen und nicht Spezialisiert in dem Thema. Wo find ich da etwas wo das drin steht?
    Gibt es da irgendeinen " § " oder irgendwas anderes?
    Das man die Ärzte auch damit mal konfrontieren kann?

    • Offizieller Beitrag

    "zur Wechselversorgung aus hygienischen Gründen" ist die Begründung. Hab noch kurz mit dem Sanitätshaus meines Vertrauens telefoniert, und die haben mir das bestätigt.


    Sie haben mir auch gesagt, dass Nachversorgung und Wechselversorgung aus hygienischen Gründen auch auf einem Rezept stehen kann.


    LG

  • es gibt keine Vorschriften die einen Arzt zwingen können mehr als einen Strumpf zu verschreiben. Es gibt aber ein Budget das der Arzt einzuhalten hat. Je nachdem wie viele pat und wie krank diese pat sind kann der Arzt dieses Budget ausschöpfen. Ist es ausgeschöpft darf er nur noch in sehr extremen Ausnahmefällen etwas anordnen. Das ist der Hauptgrund warum viele pat nicht so versorgt werden wie es oftmals besser wäre.


    Weiss jemand was so ein Strumpf als selbstzahler kostet?

  • @ mic
    Danke dir, das ist nämlich das anscheinend warum sich alle bei mir quer stellen, weil sie kein BOCK haben :D
    Nein keine Ahnung ich kann ja noch weiter suchen, aber ich weiß nicht mehr wo, nur damit ich auf ein Rezept zwei Paare bekomme statt nur eins

    • Offizieller Beitrag

    Hatte gerade ein Gespräch mit meiner Krankenkasse (AOK). Die sagen, dass es keine allgemeinen Bestimmungen gibt. Die Erstattung von Nachversorgung und Wechselversorgung ist Ermessenssache der jeweilegen Krankenkasse.


    Weiters haben sie mir bestätigt, dass Patienten IMMER eine Wechselversorgung zur Nachversorgung (alle 6 Monate) dazubekommen sollten (Hygiene).


    Also: Krankenkasse kontaktieren, sich das alles bestätigen lassen (am besten schriftlich) und dann dem Hausaurzt vorlegen. Dann sollte es eigentlich funktionieren :thumbup:


    LG

  • ok aber da weiß ich wenigstens was ich als nächstes tun kann. Wenn mein Hausarzt oder Hautarzt da nicht mit macht, das ich zur KK gehe. Danke wirklich sehr für die vielen hilfreichen Informationen.

  • Sehr geehrte Frau Z.,
    vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihren gewünschten Antrag auf Befreiung der Zuzahlung senden wir Ihnen gerne zu. Eine Wechselversorgung mit Kompressionsstrümpfen aus hygienischen Gründen ist möglich und kann von Ihrem Arzt verordnet werden. Bitte senden Sie dieses Rezept an die Anschrift
    BAHN-BKK
    KC Hilfsmittel
    Engelstr. 55
    48123 Münster

  • das freut mich sehr für dich. (mal unbekannterweise drückt:-))


    Ich hab mir im netz gerade strrümpfe der klasse 3 bestellt. mein Arzt meinte ja k2 reichte aus aber hier wir ja immer auf mehr Kompression nach tvt gesetzt.
    die sollen gut 80 euros kosten. also erschwinglich....mal sehn was die taugen.:-)


    alles gute.

  • ich hoffe zumindest das ich das als Erfolg sehen kann, das wenn ich denen das Rezept schicke das ich dann ne Genehmigung bekomme :D
    Ich weiß es ja nicht, weil ich brauch das Rezept ja selber um es einzu lösen :D ich hab eigentlich keine Ahnung was die damit vor haben :D