Neues 2.instanzliches Gerichtsurteil zu Liposuktion

  • Hier ein aktuelles Urteil des LSG Rheinland-Pfalz

    Urteil Fettabsaugung: Kein Anspruch auf Liposuktion bei Lipödem



    Das LSG Rheinland-Pfalz hat durch Urteil (L 5 KR 228/13) entschieden, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einem Lip- oder Lymphödem mit Fettvermehrung an den Gliedmaßen leiden, keinen Anspruch gegen ihre Krankenkasse auf eine ambulante oder stationäre Fettabsaugung (Liposuktion) haben.


    Aus den Urteilsgründen


    Für die ambulante Behandlung steht dies schon länger fest, weil es sich bei der Liposuktion um eine neue Behandlungsmethode handelt, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) noch keine Empfehlung abgegeben hat. Gleiches gilt nach dem Grundsatzurteil des LandesSozialgerichts (LSG) auch, wenn die Liposuktion stationär im Krankenhaus durchgeführt werden soll.
    Auch bei stationärer Behandlung bestehe ein Leistungsanspruch der Versicherten nur, wenn die Behandlung dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entspreche. Das sei bei der Liposuktionsbehandlung nicht der Fall.


    Stand der medizinischen Erkenntnisse


    Derzeit gebe es keine gesicherten medizinischen Erkenntnisse über Qualität und Wirksamkeit der Liposuktion zur Behandlung von Lip- und Lymphödemen. Das ergebe sich insbesondere aus einem Grundsatzgutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) aus dem Jahr 2011 und sei jüngst in einem Aktualisierungsgutachten des MDK vom Januar 2015 bestätigt worden.
    Hiernach ist die Liposuktion zur Therapie von Lip- und Lymphödemen derzeit noch in der wissenschaftlichen Diskussion. Es stehe nicht fest, dass die Behandlungsmethode den Kriterien der evidenzbasierten Medizin entspreche. Hierzu seien weitere randomisierte Studien erforderlich.
    Aus dem jüngsten Aktualisierungsgutachten des MDK vom Januar 2015 ergebe sich, dass es auch derzeit an aussagekräftigen Studien fehle. Die vorhandenen Studien wiesen erhebliche methodische und inhaltliche Mängel auf und berichteten unzureichend über Langzeitergebnisse und Nebenwirkungen der Therapie. Aus den Empfehlungen in einschlägigen Leitlinien ergebe sich nichts anderes.
    Gericht:
    Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.02.2015 - L 5 KR 228/13
    LSG RLP, PM
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  • Hallo,das ist ja wieder niederschmetternd. Weiss gar nicht, was ich sagen soll. Hatte Hoffnung; dass was anderes rauskommt. Wie geht es jetzt weiter? Was können wir als Betroffene nun tun?


    Mein Wiederspruch läuft. Und meine KK möchte, dass ich eine Reha mache. Den Antrag habe ich beim Rententräger auch abgegeben. Abwarten!!!!!


    Gruß Tanja

  • Letztlich wird die Frage entweder durch einen Beschluss des Gem. Bundesauschusses ( Prüfauftrag an das Inst. f. Qualitätss. in der Med. 5- 2014) oder ein Urteil des Bundessozialgerichtes für für Pat. und KK entschieden

  • Wie will man jemals etwas wissenschaftlich nachweisen, wenn man die Liposuktion erst gar nicht im gewissen Umfang bei gesetzlich krankenversicherten Patienten durchführt? Oder werden dann nur die Selbstzahler erforscht?!


    Die Methode (nasse Absaugmethode) existiert schon seit 20 Jahren. Hier hat man schon längst Zeit gehabt, das wissenschaftlich 10.000fach auszuwerten. Ich kann nur noch den Kopf darüber schütteln, was hier für eine scheinheilige Diskussion geführt wird und für lebenslange Reha-Phasen, Kompressionversorgung und MLD Geld in Unmengen rausgeworfen wird. Den Leuten wird am Ende nur halbherzig geholfen. Ich versteh´s nicht was die da treiben.

  • So können wir das nicht sehen.
    laut einigen Nachfragen und Nachuntersuchungen haben nur 32-38% der Patientinnen ein gutes Ergebnis. Bei den Übrigen sind weiter MLD und das Tragen der Kompression erforderlich. Was kann die Kasse also sparen? Die Ergebnisse sind zumindest nicht so, dass hier ein überwiegend positives Ergebnis erzielt werden kann. Das trifft im Übrigen auch auf die 10.000 Operationen seit 20 Jahren zu, bei denen das Fett am Bauch und an den Flanken abgesaugt wurde. Auch das ist wieder gekommen, so dass bei etlichen Patienten diese Operationen mehrfach durchgeführt wurden. Operationen an Lipödemen werden erst seit gut 10 Jahren intensiver durchgeführt , so dass wir genügend Frauen gesehn haben- und das kann auch Dr. Martin und Prof. Schmeller bestätigen, die ca 3 Jahre nach der Liposuktion wieder nach und nach dicke Beine bekommen haben.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Sparen werden die Krankenkassen sicherlich nichts, wenn die Liposuktionen in den Leistungskatalag aufgenommen werden. Aber seien wir mal ehrlich, wer wäre nicht froh, drei Jahre lang mal mit Beinen rumrennen zu dürfen, die weniger dick sind als die jetzigen sind. Mir wäre es persönlich egal, auch weiterhin in einer Kompressionsstrumpfhose rumzurennen, 1- 2 mal die Woche zur MLD zu gehen und mich abends in den Lymphomaten zu legen. Nach knapp 20 Jahren gewöhnt man sich daran. Klar kann es sein, dass der Umfang der Beine wieder zunimmt, aber das wird ja von Mensch zu Mensch anders sein. Weiterhin dürften Alkoholiker dann auch keine Entziehungskur machen, da besteht ja auch eine entsprechende Wahrscheinlichkeit der "Rückfälligkeit", und die sind für ihre Krankheit selbst verantwortlich, was ja bei Lipödem-Patienten nicht der Fall ist.

  • Hm, ich bin jetzt im fünften Jahr nach meinen Lipos und merke auch eine bis jetzt leichte Verschlechterung. Aber grundsätzlich geht es mir noch sehr gut. Es sind ja nicht nur die Kosten für die MLD oder die Kompression, welche die Krankenkasse trotzdem haben. Es werden ja manche 'Folgeerkrankungen' die man nicht automatisch dem Lipödem zurechnet gespart. In meinem Fall kann ich sagen, dass ich seit den OPs keine Sehnenentzündung im Fuß mehr habe, keine Schleimbeutelentzündungen im Knie und auch nicht mehr hingefallen oder umgeknickt bin. Noch ist dies bei mir der Fall und so bleibe ich im Augenblick vorsichtig optimistisch, dass ich dieses Ergebnis auch länger halten kann.

  • Kritisch bleiben klingt gut, aber wie viele Patienten haben reel eine Chance eine Liposuktion genehmigt zu bekommen, trotz der Gerichtsurteile. Ich hatte meinen Ersttermin in der Klinik und warte nun auf die Berichte, mit denen ich zur KK gehen soll um einen Antrag zu stellen! Aber gibt es denn da überhaupt ein Fünkchen Hoffnung?

  • Ich sehe schon, das wird wohl alles nicht so einfach! Ich warte jetzt erst mal den Arztbericht ab und dann suche ich mir erst mal eine Filiale meiner Krankenkasse. Hier bei uns in der Nähe ist nur ein Büro, welches ein paar Stunden in der Woche auf hat. Normalerweise mache ich alles online. Aber das???
    Also werde ich wohl nach Flensburg oder so fahren. Ich halte hier alle auf dem Laufenden :)
    Sorry übrigens, dass ich "gedutzt" hatte. War das so gewohnt aus Foren.

  • Das macht man so im Forum " Du" hast recht. :) Ich muß mich da auch umstellen.

    Das musst DU selbstverständlich nicht ;) ich finde nach wie vor das entscheidet jeder selbst. Ich bin allerdings sehr geläutert, seit ich hier in Nordfriesland wohne, wo jeder, jeden dutzt. Aber selbst da nehme ich mir das Recht raus, selbst zu entscheiden,wen ich dutzen mag :D