Heilmittelversorgung Lymphödem
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Das sind ja richtig gute Nachrichten!
Hoffentlich eine Front weniger, an der man um eine bedarfsgerechte Versorgung kämpfen muss.
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Noch ein Hinweis
: Nach Pressemitteilung noch nicht gültig. Nach " Nicht Beanstandung" durch das BGesMin Veröffentlichung im Bundesanzeiger -- ab dann Gültigkeit -
Dr. Martin war ich da zu voreilig ?
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es fehlt nur noch das letzte o.k. bzw. kein Widerspruch aus dem BMG
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Das ist eine gute Meldung für alle Betroffenen.
Viele Grüße
DieterW
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Hallo,
heißt das jetzt das mein Arzt, wenn das Letzte ok gegeben wird, die MLD bei Stadium II ausserhalb des Regelfalls ohne Angst auf Regressforderungen verordnen kann?
Gruß Kapi
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Meine Langfristverordnung wurde vom medizinischen Dienst der Krankenkasse abgelehnt!
Keine Ahnung, was ich jetzt tun soll!
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Die neuen Regeln sind s.o. noch nicht gültig !
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Ich war heute bei meinem Phlebologen und wollte mir ein neues Rezept zur MLD holen.
Nach einigem Hin und Her habe ich zwar eins erhalten, aber nur unter der Voraussetzung danach eine 12 wöchige Pause zu machen. Danach würde ich wieder ein Rezept erhalten.
Ich erhalte seit 2011 regelmäßig die Rezepte, ausserhalb des Regelfalles, und noch nie war die Rede von einer 12 wöchigen Pause.
Auf meinem Rezept steht:
Lymphödem der oberen und unteren Extremitäten Stadium II
Lipödem, Stadium IIIHat jemand ähnliche Erfahrung gemacht?
Gruß Kapi
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Hallo,
ich habe ein Lymphödem/ Lipödem Stadium 2 und mir wurde vor kurzem auch ein Rezept für MLD ausgestellt, aber es wurde nichts gesagt wegen einer Pause. Also wie bisher durchgehend MLD - keine Änderung zum letzten Jahr.
Lg
Susanne -
Hallo Kapi!
Nachdem meine Krankenkasse den Antrag auf Langfristverordnung der Lymphdrainage abgelehnt hat, habe ich einen Widerspruch geschrieben, sonst hätte ich nach diesem Rezept auch eine 12-wöchige Pause machen müssen.
Zur Begründung des Widerspruchs führte ich z.B. an:
Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet
Lymphödeme ab Stadium II gelten künftig als Diagnosen, bei denen von vornherein von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist und ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen entfällt. Bislang ist dies nur für Patientinnen und Patienten mit Lymphödemen des Stadiums III (Elephantiasis) vorgesehen. Am 16. März 2017 beschloss der
G-BA eine entsprechende Ergänzung der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie. Mit der Diagnose-Codierung des ICD-10-GM 2017 war es dem G-BA erstmals möglich, eine differenzierte und stadienbezogene Abbildung des Lymphödems vorzunehmen.
Der Beschluss liegt dem BMG zur Prüfung vor und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Pressemitteilung vom 16. März 2017: Lymphödeme ab Stadium II als Diagnosen für langfristigen Heilmittelbedarf gelistet
Beschluss vom 16. März 2017: Heilmittel-Richtlinie - Anpassung der ICD-Klassifikation und Delegation an den Unterausschuss Veranlasste LeistungenHeute bekam ich einen Anruf der Krankenkasse (Abteilungsleiter Heilmittel), dass der Antrag nun doch genehmigt wird und ich den Widerspruch zurücknehmen soll, da eh in Kürze die Änderung in Kraft treten dürfte.
Allerdings hat er sich kürzlich bei verschiedenen Gelegenheiten (Lymphnetzwerk, Gespräche mit Fachärzten) selbst über das Lymphödem und Lymphdrainage informiert und versteht nun die Notwendigkeit!
Vielleicht hilft Dir das ja weiter und Du kannst dies eventuell bei Deinem Phlebologen bzw. der Krankenkasse anbringen!
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Hallo,
du kannst mit einer Kopie deiner letzten Verordnung der Lymphdrainage außerhalb des Regelfalles einen formlosen Antrag bei deiner Krankenkasse stelle. Der Arzt braucht dazu keinen Bericht schreiben.
Wenn die KK das dann bewilligt, kann dein Arzt dir die Lymphdrainage ohne Angst vor Regressforderungen verschreiben. habe ich auch so gemacht, seitdem bekomme ich 2x 60 Minuten in der Woche verschrieben.Hoffe es hilft dir weiter und viel Erfolg
Liebe Grüße
Susanne -
Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Damit habt Ihr mir sehr geholfen.
LG Kapi
Soeben habe ich mit einer Bekannten aus der Reha gesprochen, sie läßt sich Ihre Rezepte von zwei Ärzten aufschreiben. Ein Quartal der Phlebologe und das nächste Quartal schreibt ihr der Hausarzt das Rezept immer im Wechsel.
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Wie die Pressemitteilung berichtet : ... der Beschluss liegt dem BGM vor und wird bei " Nichtbeanstandung " im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit rechtskräftig.
Leider habe ich keine " Wikileaksquelle " im BGM und weiss auch nicht wie schnell das BGM in diesen Fällen arbeitet. Somit müssen wir alle warten .... -
..ergänzend möchte ich noch auf den Text der Regelung verweisen die von Lymphödemen und ihrer Stadieneinteilung spricht . Dies kann nicht 1zu1 auf das Lipödem übertragen werden. Beim Lipo-Lymphödem ist der Grad des Lymphödems besonders relevant
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Die am 16.03.2017 geänderte Heilmittelrichtlinie wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht:
Link funktionierte nicht wurde daher gelöscht (Administrator)
"Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft."
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"Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft."
Herr Dr. Martin ist das jetzt richtig ?
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So verstehe ich den Text auch
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Danke..