Schwerbehinderung betrifft Steffunny ja ebenfalls.
Gehe doch bitte mal auf die gdb -Tabelle auf das Lymphödem und lese es dir durch.
Die Schwerbehinderung aufgrund eines Lymphoedems hat nun nichts mit den Erysipelen zu tun.
Knackpunkt ist die Beeinträchtigung aufgrund des Lymphoedems.
Weiterhin ist es wichtig, welche Bedeutung das Lymphödem für deine Berufstätigkeit hat. Menschen mit sitzender Tätigkeit können schon durch das Lymphödem in Bedrängnis kommen.
Mit einem gdb von 20 bist du nicht geschützt.
Mit einem gdb von 30 könntest du einen Gleichstellungsantrag stellen. Wenn dieser gewährt wird, hättest du einen verbesserten Kündigungsschutz.
Mit einem gdb von 50 hättest du alle Vorteile einer Schwerbehinderung.
Bitte lass dich beraten!
Du könntest jetzt einen Verschlechterungsantrag stellen.
Mir hat damals die Rechtsanwältin des VdK sehr geholfen!!!