Widerspruch Ablehnung Jobst Relax

  • Meine Krankenkasse hat den Jobst Relax Nachtstrumpf abgelehnt!

    Ich habe widersprochen und die Krankenkasse hat den medizinischen Dienst eingeschaltet,

    Der medizinische Dienst hat wie folgt argumentiert:

    Eine nächtliche Kompressionsversorgung ist angezeigt, es muss aber nicht der Jobst Relax sein, es kann auch ein anderer nach Maß flachgestrickter Strumpf der Kompressionsklasse 1 mit Handteil sein, der dem HiMi-Verzeichnis entspricht.

    Also Flachstrick KKL1 wird bezahlt, Jobst Relax aber nicht

    Wie kann ich denn da jetzt argumentieren, ich dachte immer Kompressionstrümpfe egal welche Kompressionsklasse soll man nicht unaufhörlich tragen!?

    Meinen Armstrumpf und den Handschuh KKL2 trage ich ohnehin vom Aufstehen bis ins Zubettgehen konsequent.

    Liege ich da falsch? Ich fühle mich jetzt einigermaßen hilflos...

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Antonia,

    hast Du schon mal negative Erfahrungen gemacht beim Tragen der Armstrümpfe? Hast Du eine Hauterkrankung oder besonders empfindliche Haut . Hast Du häufiger Erysipele? Schwitzt Du nachts stark ?

    Das wären alles Argumente für den Jobst Relax der laut Hersteller besonders atmungsaktiv, hautfreundlich, gepolstert, leicht anzuziehen und massierend.

    Die Argumente deutlich schildern und ggf. durch ein ärztliche Stellungnahme untermauern. Bitte schildere auch dein konsequentes Trageverhalten .


    Gegebenenfalls kann auch ein zweiter Kostenvoranschlag über ein von der Kasse vorgeschlagenen Armstrumpf helfen . Bitte dann dran denken , dass weil es eine Nachtversorgung ist auch Komfortzonen und Polster notwendig werden und ggf weitere Zusätze hinzukommen könnten.

    Sollte das Tragen, dann nicht wie gewünscht klappen, als Wechselversorgung nochmals Jobst Relax einreichen.


    Die fehlende Hilfsmittelnummer schließt eine Kostenzusage nicht aus, auch wenn die Kasse es manchmal anders darstellt.

    Bitte lass Dich von Deinem Sanitätshaus hierzu beraten.

    Viel Erfolg

  • Liebe kasimir,

    Danke für deine ausführliche Antwort, das ist doch schon mal ein Ansatz, den ich nicht bedacht habe.

    Schweißausbrüche bekomme ich allerdings Nachts regelmäßig als Folge der Antihormontherapie...

    Ich habe mir bislang mit alten ausgeleierten Armstrümfen beholfen, aber das habe ich - bzw. mein Arm- nicht vertragen, da bekomme ich in der Ellenbeuge und an den Haftbändern total rote gereizte Haut, ich muss im Sommr sowieso darauf achten, dass ich da keine offenen Stellen bekomme.

    Danke!!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Antonia,

    wichtig wäre, dass dein behandelnder Arzt ausdrücklich auf diese Versorgung Hinweis gibt. Und auch es begründet.

    Meine Krankenkasse hat den Jobst Relax Nachtstrumpf abgelehnt!

    Ich habe widersprochen und die Krankenkasse hat den medizinischen Dienst eingeschaltet,

    Die Ärzte des medizinischen Dienstes sind meistens keine Fachärzte der Lymphologie .Die Erfahrung damit haben sie meisten auch nicht. Ich war schon bei einem Diabetologen zu Begutachtung.

  • Hallo Arika,

    danke für den Hinweis, leider das ist alles schon passiert, interessiert den MDK nicht.

    Auf meinen Widerspruch wurde wie folgt geantwortet:

    ich zitiere wörtlich aus dem Gutachten:

    Eine nächtliche Kompressionsversorgung ist angezeigt, es muss aber nicht der Jobst Relax sein, es kann auch ein anderer nach Maß flachgestrickter Strumpf der Kompressionsklasse 1 mit Handteil sein, der dem HiMi-Verzeichnis entspricht.

    Um Kosten gehts also nicht, sondern anscheinend nur darum, dass der Jobst Relax keine Hilfsmittelnummer hat!

    ich habe sogar Studien zitiert, in denen die Wirksamkeit des Relax belegt wird.

    Na ja , ich gebe ( noch) nicht auf und werde wie von kasimir empfohlen auf der besseren Verträglichkeit bezüglich der Haut im Sommer etc. pp.

    herumhacken;). Ich melde mich, sobald ich einen für mich hoffentlich positiven Bescheid erhalten habe.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens ist Flachstrick nachts kontraindiziert und schadet!


    Ich würde mir überlegen, zeitnah einen auf Krankenversicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.

    Deine Rechtsschutzversicherung wird dir jemand nennen.


    Die Reaktion des MDK ist nicht zu verstehen. Ein weiterer Vorteil des Jobst relax Nachtstrumpf ist ja noch, dass er sehr viel länger hält und dass man keine Wechselversorgung benötigt.


    Bedenken solltest du aber, dass du ihn vermutlich nachts mit einem Flachstrick Handschuh in kkl1 kombinieren werden musst. Der Jobst relax hat keine Lösung für die Hand/den Fuß. Er endet einfach.

  • Hallo Uli,

    danke für Deinen Rat, jetzt habe ich doch noch, dank dem Forum hier, einige neue Argumente und schreibe gleich morgen eine Begründung warum ich meinen Widerspruch aufrechterhalte.

    Und dann schaun mer mal!

  • So, ich habe den Widerspruch aufrechterhalten und der Krankenkasse nochmals erläutert, dass eine nächtliche durchgeschwitzte Flachstrickversorung kontraproduktiv ist, der Zustand meiner Haut durch Medikamente sowieso miserabel ist, die Haut zu Ekzemen und offenen Stellen neigt und eine andauernde Neutropenie zusätzlich Erysipele begünstigt. Erysipele dann wieder zum Pausieren der Therapie zwingen...

    Danke kasimir, Uli und arika!

  • Seit meinem letzten Eintrag ist einige Zeit vergangen und getan hat sich ...nix, null, niente. Die Krankenkasse stellt sich tot und ist, vorsichtig ausgedrückt unkooperativ. Dort nachzuhaken habe ich mir bisher erspart. Ich habe aktuell mit schlimmen Schmerzen im Bereich der Rippen und der Schulter des betroffenen Rumpfquadranten zu tun, kämpfe mit den Nebenwirkungen meiner Therapie und den Folgen meiner Covid19 Erkrankung und mein Nervenkostüm ist sehr fadenscheinig. Sono und MRT Anfang Juni waren unauffällig, woher die üblen Beschwerden kommen, who knows... Die Monate gehen ins Land, mein Rehaantrag für eine stationäre Entstauung liegt bei meinem Hausarzt, der bereits drei Wochen im Urlaub ist und danach wahrscheinlich sooo überlastet sein wird, dass ich bis Weihnachten von dem Antrag nichts sehen werde. Mein Lymphödem verschlimmert sich stetig obwohl ich dreimal die Woche bandagiert werde, meine Kompression mehr als 12 Stunden täglich trage, Gymnastik mache usw. Ich stecke gefühlt im Hamsterrad fest. Hat irgendjemand eine Empfehlung?

    Danke fürs Lesen🙂!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Antonia,

    Laut Gesetz haben die Krankenkassen drei Wochen Zeit, einen Leistungsantrag zu bearbeiten. Holen sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ( MDK ) ein, sind es fünf Wochen.

    Unabhängige kostenfreie Beratung bietet die

    Unabhängige Patientenberatung in Berlin

    Tel.0800 0117722

    Herzliche Grüße

  • Ich hab das schon so gemacht:

    Meinen Teil selbst ausgefüllt, mit dem (Haus-)Arzt einen langen Termin vereinbart zwecks ausfüllen des Antrags (nur Teil des Arztes) damit die Aussagen auch zu einander passen. Fertig.ODER

    Meinen Teil mit Hilfe eines Versichertenältesten ausgefüllt, mit dem (Haus-)Arzt einen langen Termin vereinbart zwecks ausfüllen des Antrags (nur Teil des Arztes) damit die Aussagen auch zu einander passen. Fertig.

    Träger war in beiden Fällen die DRV Bund.


    Ich habe für mich festgestellt, dass es einfacher ist, wenn ich meinen Teil schon ausgefüllt habe, weil ich dann Fragen vom Arzt besser beantworten kann. Das ging dann echt flott.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eben so mein Teil in dem Reha-Antrag ausgefüllt und ein Zettel für den Arzt vorbereitet, wo ich meine Diagnosen und Beschwerden aufgeschrieben habe. Und die Maßnahmen, die vor Ort unternommen worden sind. Am besten alles aufschreiben. Kurz und verständlich. Dann hat der Arzt alles übersichtlich und kann schnell ausfüllen.


    Viel Glück. Und bitte gib nicht auf!! Sei selbst aktiv! Dann wird es bestimmt klappen.

  • Danke für alle Rückmeldungen, das Lymphödem ist ja leider nur eine Nebenbaustelle und der Rehaantrag wiederum nur ein Teil davon, Ich kann mich definitiv nicht in dem Maße um alles selbst kümmern, wie ich es mir wünschen würde.


    Ich habe soeben mit der Krankenkasse bezüglich des Jobst-Relax telefoniert.

    Die Krankenkasse hat ja den MDK eingeschaltet und den Relax abgelehnt, ich habe daraufhin der TK ein Schreiben zukommen lassen , dass ich meinen Widerspruch aufrechterhalte und habe einen Arztbrief von Dr. Martin beigelegt, der dies nochmal begründet. das war Anfang Mai.

    Die Krankenkasse hat mir daraufhin heute auf Nachfrage telefonisch mitgeteilt, dass dies am Bescheid nichts ändert, sondern die Aufrechterhaltung des Widerspruchs rein verwaltungstechnisch dazu dient kassenintern zu prüfen ob ein klagefähiger Beschluss vorliegt, den ich brauche um klagen zu können. Es gibt anscheinend keine gesetzliche Frist innerhalb der dies erfolgen muss. Kann das alles wahr sein, oder werde ich da veräppelt und war bisher zu doof, das zu merken?


    Update:

    kasimir, suuper Tip mit der Patientenberatung!


    Ich habe da angerufen. Ich war wirklich sehr doof zu glauben, was mir die Herren von der Krankenkasse erzählt haben. Nichts als Lügen, Abwiegelungen und vermeintliches Unwissen! Schade, eigentlich möchte ich davon ausgehen, dass das stimmt was mein Gegenüber äußert und das eine Krankenkasse nicht wie ein privatrechtliches versicherungsunternehmen agiert.

    Entgegen der Behauptungen der Mitarbeiter der TK muss ich nicht auf einen klagefähigen Beschluss warten, sondern kann jederzeit beim Sozialgericht klagen!

    Es gibt sehr wohl einen Zeitraum, in dem die Krankenkasse üblicherweise den Vorgang bearbeitet haben muss, nach drei Monaten kann ich eine Beschwerde wegen Untätigkeit beim BAS einreichen, ich habe einen Anspruch auf einen Zwischenbescheid und auf die Information, wann die Sitzung

    des Widerspruchsausschusses stattfindet, und die Krankenkasse kann (nicht muss) mir den Jobst Relax genehmigen (die Herren haben bedauert, dass sie das nicht dürfen!)

    Das alles haben zwei Mitarbeiter der Hilfsmittelabteilung der TK nacheinander vehement bestritten.X(

    Und: mit Krankenkassen sollte man immer schriftlich kommunizieren! Das Telefongespräch durfte ich auch nicht aufnehmen.


    So, wenn ich das jetzt mit diversen Schreiben ans Sozialgericht und die TK wieder ins Rollen gebracht habe, werde ich mich meinem Rehaantrag widmen.

    Schöne Grüße und Danke für die Ermutigungen und hilfreichen Tipps.:thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    So, wenn ich das jetzt mit diversen Schreiben ans Sozialgericht und die TK wieder ins Rollen gebracht habe, werde ich mich meinem Rehaantrag widmen.

    Schöne Grüße und Danke für die Ermutigungen und hilfreichen Tipps. :thumbup:

    Hartnäckig bleiben, es kostet sicher Kraft aber hier im Forum wurde bereits oft berichtet, am Ball bleiben lohnt sich.

    Wir wünschen viel Erfolg.