Guten Tag und vielen Dank für die Aufnahme in das Forum!Ich bin auf der Suche nach einer Apotheke, einem Sanitätshaus unsw. für das Abmessen/Versorgen mit Kompressionsstrümpfen.
Ich vermute in unterschiedlichen Regionen wird es etwas anders gehandhabt, warum das so ist, weiß meine Krankenkasse leider auch nicht.
Viele Sanitätshäuser in München verlangen einen sogenannten Servicezuschlag von ca. 20 Euro zur regulären Zuzahlung pro Verordnung. Auf meine Nachfragen, wofür ich zusätzlich die 20 Euro zahlen soll, wurde mir erklärt, das ist ein Rundumwohlfühlpaket, wenn etwas kaputt geht etc. pp. Das zahlt die GKV nicht. Auf meine Erwiderung, bei Reklamation zahlt meine KK bzw. ich erhalte eine neue Verordnung, wurde nichts mehr gesagt, nur der Servicezuschlag ist bei Ihnen immer fällig .In Apotheken wiederum habe ich noch nie etwas von einem Servicezuschlag gehört, nur habe ich da wieder andere Schwierigkeiten: ich erhalte nie die verordnete Maßkonfektion, man kommt immer zum Schluß , eine normale Konfektion ist bei mir ausreichend. Was es nicht ist, nicht nur meine Füße sind unterschiedlich groß, meine Beine sind unterschiedlich dick. Ich hatte Schmerzen bis kurz vor der Thrombose mit den normalen Konfektionsstrümpfen. Das sagte ich in der Apotheke, die meinten, ich bräuchte neue und ein neues Rezept, da wollten sie mir aber wieder nur Konfektionsstrümpfe bestellen! Meine Erfahrung ist also, in der Apotheke ist das Abmessen eher mangelhaft und man scheut sich, tatsächlich Maßkonfektion zu bestellen, dafür zahle ich keinen Servicezuschlag von 20 Euro. Im Sanitätsfachgeschäft erhalte ich u.U. eine Maßkonfektion mit noch zusätzlich 20 Euro Sericezuschlag , obwohl die KK auch nicht weiß, wofür dieser Zuschlag ist. Ich wende mich daher an dieses Forum: Könnte mir vielleicht einer ein Geschäft, Apotheke, Sanitätshaus in München empfehlen, die sehr korrekt anmessen, tatsächlich eine Maßkonfektion bestellen und bei denen ich nicht diesen Servicezuschlag von 20 Euro bezahlen muß. Wiederholend; dieser Servicezuschlag liegt im Ermessen des Geschäfts, das ist keine Vorgabe von der KK. Vielen Dank im voraus.