Langzeitverodnung von MLD

  • Sobald die Verordnungen außerhalb des Regelfalles sind kann mehr verordnet werden (Unabhängig von einer Befreiung auf die Genhemigung bzw den Genehmigungsverzicht). Und ja umgerechnet wird die Zuzahlung dann geringer.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
    Ziegler Physiotherapie

  • Hallo Tanja,


    du zahlst Pro Rezept 10,- plus anteilmäsig für die Male die du hingehst.


    bsp. von deinem Betrag her


    6 x mal MLD = 29,46


    10,- Pro rezept
    19,46 für 6x mal MLD = 3,24333 pro mal MLD



    24 Rezept


    10,- Pro Rezept
    xx,- für 24x mal MLD bsp. 3,24333 ( wäre wenn ers der selbe betrag wäre 77,83)


    Grüße Michaela

  • Hallo zusammen,
    nach 23 Jahren 2-3x/Woche MLD war ich es leid, spätestens alle 5 Wochen bei meinem Arzt "auf der Matte zu stehen" und um eine neue Verordnung zu bitten. Also habe ich meiner KK einen formlosen "Antrag auf langfristige Kostenübernahme MLD" geschickt und die neue Verordnung in Kopie beigefügt.
    Bereits 10 Tage später hatte ich den schriftlichen Genehmigungsverzicht im Briefkasten. Ein kurzer Anruf bei der KK hat mir bestätigt, dass dieses Schreiben nun "lebenslang" Gültigkeit hat, ganz unabhängig davon, bei welchem Arzt ich in Behandlung bin. Eine Kopie des Schreibens habe ich umgehend meinem behandelnden (Haut-)Arzt gegeben, um so die Angst vor Regress direkt zu entkräften.
    Nun hoffe ich, dass ich in Zukunft keine undankbaren Diskussionen mehr mit irgendwelchen verunsicherten Ärzten führen muss, die mir die Verordnung der MLD verweigern, aus Angst ihr Budget zu überziehen, oder die meine Behandlung aus "Kostengründen" gar ganz verweigern.
    Auf alle Fälle finde ich die Möglichkeit einer dauerhaften Kostenübernahme MLD eine echte Verbesserung! :thumbup:

  • dass dieses Schreiben nun "lebenslang" Gültigkeit hat, ganz unabhängig davon, bei welchem Arzt ich in Behandlung bin. Eine Kopie des Schreibens habe ich umgehend meinem behandelnden (Haut-)Arzt gegeben, um so die Angst vor Regress direkt zu entkräften.


    Die Angst vor Regress wird die Bestätigung der langfristigen Kostenübernahme für MLD nicht nehmen, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Bei einem Regress zählt die Menge an Verordnungen, die ein Arzt ausstellt und nicht die Verordnungen bei e i n e m Patienten.


    Das Einzige, was vor Regress schützen kann, ist die lückenlose, intensivste Dokumentation des Krankeitsverlaufs.
    Vor allem Fotos vom Verlauf, Umfangmessungen als auch schriftliche Berichte von Therapeuten bekommen immer mehr Bedeutung. Hilfreich auch, wenn Patienten ein Ödemtagebuch führen. Mittlerweile haben alle Strumpfhersteller kleine Heftchen heraus gegeben, in denen der Patient selbst auch tätig werden kann und den Verlauf dokumentieren kann.


    Das alles hilft, um die Notwendigkeit der Therapie zu belegen und Strafmaßnahmen verhindern zu können.

  • Bisher habe ich noch keine Schwierigkeiten mit meinen Verordnungen gehabt.
    Mein Arzt ist ganz glücklich, endlich etwas Schriftliches von der TKK in seinen Unterlagen vorliegen zu haben, und die Physiopraxen (ich habe gerade gewechselt) war auch ganz glücklich. Wer weiß, vielleicht wird das ja auch durch meine Zuzahlungsbefreiung unterstützt :rolleyes:


    Jedenfalls war die Aussage der KK, dass dieser Genehmigungsverzicht so lange seine Gültigkeit behält, wie ich dort Mitglied bin.
    Als Begründung wurden sowohl die Diagnosen chron. Lymphödem (primär) und Flüssigkeitsretentionssyndrom, als auch der Schlüssel Ly2a bzw. Ly3a auf der MLD-Verordnung genannt. Ganz offensichtlich gibt es beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine entsprechende Liste dazu.


    frühsommerlicher Grüße
    annebeate

  • Hallo,


    um mal ein bißchen Licht ins Dunkel zu bringen:
    Annebeate spricht von einem Genehmigungsverzicht (!); Nicht von einer Genehmigung.
    Ja die Tchniker (und ein paar andere KK) verzichten komplett auf die Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalles. Aber das ist nicht neues. Ob es den Arzt vor Regress schützt weiß ich nicht. Es bedeutet primär mal nur, das Anne nicht jedes Rezept genehmigen lassen muss nicht mehr und nicht weniger.
    Für die Physio Praxis macht es eigentlich auch keinen Unterschied, denn wenn ein Arzt ein formal korrektes Rezept ausstellt, ist dieses für den Physio abrechenbar und wird auf jeden Fall bezahlt.
    Da dies eine Allgemeine Regelung der Techniker (und anderer KK) ist gilt es natürlch so lange man dort versichert ist, bzw die Techniker diese Regelung nicht ändert (wo von nicht auszugehen ist). Es ist also kein Verzicht im speziellen Fall, sondern gilt für alle TK Versicherten.
    Mit der Befreiung von der Zuzahlng hat dies nichts zu tun. Hier ist ja lediglich die vom Gesetzgeber vor gegebene "Belastungsgrenze" des Einzelnen erreicht.


    Und nochmal:
    Das der behandelnde Arzt eine 24ger Verordnung verschreiben kann, hat nichts mit der Genehmigung zu tun. Eine 24ger Verordnung kann ausgestellt werden, so bald der Regelfall ausgeschöpft ist.

    Mit freundlichen Grüßen


    Stephen Ziegler; leitender Physioth.
    Praxis Ziegler - Physiotherapie
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