GdB Beantragen ab wann....?

  • Hallo,
    mir wurde jetzt schon von mehreren Leuten, unter anderem auch von einem Arzt geraten, beim Amt für soziale Angelegenheiten einen Antrag auf GdB zu stellen. Habe Lipödem(Stadium I) an beiden Beinen, stets Schmerzen und muss nun 2-3 x pro Woche zur Lymphdrainage etc.


    Hat jemand Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen?


    Katinka

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar!"

  • uns wurde das in der Reha auch nahegelegt. Dort gab es auch die Möglichkeit, das Formular auszufüllen. Das habe ich gemacht, weggeschickt, allerdings bis jetzt noch nichtsgehört. Meinem Arzt habe ich das nach der Reha auch gesagt und der hat das auch beführwortet.
    Ich habe Lipödem Stadium II

  • hallo
    ich habe im januar die anträge rausgeschickt.
    habe dann im juli den bescheid bekommen 20%...
    bin gleich in widerspruch gegangen,zum einen habe ich ein lipo-lymphödem std 3,
    zum anderen wurde das nur aus akteneinciht entschieden also nicht mal vorstellen beim MDK.
    dann haben die lediglich bei meinem hausarzt und im krankenhaus (dort wurde ich mehrfach wegen eines narbenbruchs am bauch operiert)infos angefordet,also weder in der klinik wo ich die krampfadern entfernen lies(da hatte ich auch schon l-l-ö) noch bei meinem behandelden phlebologen.
    nun warte ich auf post von denen...

  • Ich habe Lipolymphödem Stufe III. Habe GdB 30 bekommen, was natürlich nix ist. Dann Widerspruch mit Anwältin, wieder abgelehnt, da auch nur nach Aktenlage beurteilt wurde, und nun Klage vorm Sozialgericht. Seit Anfang Juni warte ich auf einen Bescheid...Denke mal das wird dieses Jahr nix mehr

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Danke euch für die Antworten, ich werde auf jeden Fall mal den Antrag stellen, schon allein wegen des Schutzes während der Antragstellung. Gehe auch davon aus dass ich nicht viel bekommen werde aber man weiß ja nie was da noch kommt. Mir wurde dies von meinem Arbeitgeber nahegelegt.
    Momentan wird in der Verwaltung über eine Umsetzung zu einem anderen Arbeitsbereich (von sitzend zu laufend) entschieden,dies soll schnellstmöglich geschehen da ich nur unter Schmerzen arbeiten kann, spielt dann ggf. Auch eine Rolle bei dem Antrag.

    "Man sieht nur mit dem Herzen gut, das wesentliche ist für die Augen unsichtbar!"

  • Ja dann würde ich das an deiner Stelle auch machen. Aber wenn du "nur" GdB 30 bekommst, hilft dir das leider auch nicht viel weiter :(

    hinfallen-aufstehen-Krone richten-weitergehen :thumbup:

  • Hallo Katinka


    wenn du noch ander Erkrankungen / Behinderungen hast, solltest du diese auch mit aufführen.
    Wichtig ist NICHT nur die Diagnose, sondern vorallem die Auswirkungen (Funktionseinschränkungen)


    Ab einem GdB von 30 kann man sich Beruflich einen Schwerbehinderten gleichstellen lassen.


    Grüße Michaela

  • Hallo Enibas


    Vorteile hast du garkeine. Du hast eventuell anspruch auf die Sogenannten Nachteilsausgleiche.


    Oder meintest du wenn man sich einem Schwerbehinderten gleichstellen läst?
    Da hast du ein Sonderkündigungschutz usw.


    Grüße Michaela

  • Hallo Enibas,


    Nachteilsausgleiche sind u.a. abhängig von eventuellen Merkzeichen.
    - Freifahrt im Nahverkehr und / oder Steuerbefreiung beim Auto
    - Als Schüler / Student oder in der Ausbildung kannst du Prüfungserleichterung bekommen ( aber nur wenn die Schwerbehinderung sich auch auf die Prüfung auswirkt)
    - ggf. Reduzierter Eintritt bei Kino , Freizeitparks, Museum
    usw.


    Das Nenntman dann alles Nachteilsausgleiche.


    Grüße Michaela

  • Hallo Enibas


    Nein, ich bin aber seit vieeln Jahren Aktiv in der Selbsthilfe tätig.
    Da eigent man sich so einiges an, besonders wenn man zb.- SBA - Wiederspruch usw.selbst durch hat.
    Ich bin sozusagen "nur" Interessierter Laie. Helfe aber gern sofern es für mich möglich ist.


    Grüße Michaela

  • @ michaela


    du sagtst da was von nachteilsausgleichen?!


    wie oder was funktioniert das...


    ich hab anerkannte 30% - war ltzte woche beim med. dienst allerdings wegen was anderem und der hat mich angesprochen ob ich schon % hab und ich sagte 30 und es kam nur ich soll mich beim arbeitsamt gleichstellen lassen auf 50%...


    aber was genau iss das da mit den nachtweilsausgleich? weil so was mit fahren im öffentlichen verkehr und so sagten die uns damals in der reha geht nur bei 50% und Merkzeichen G.


    lg

    ich bin ich... die einen kennen mich, die anderen können mich :love:

  • Hallo Galiri,


    Richtig, Freiefahrt im Öffentlichen nahverkehr ist u.a. an deine SBA mit min GdB 50 und an das merkzeichen G gekoppelt.


    nachteilsausgleiche hast du mit einem GdB 30 erst dann wenn du dich woe vorgeschlagen Gleichstellen läst. Dann gilst du zum teil als Schwerbehindert.
    Dies ist u.a. dann machbar wenn du auf grund deiner Behinderung probleme hast den Job zu behalten bzw. einen zu bekommen.
    Dann wäre auch das Integrationsamt / der Integrationsfachdienst für dich zuständig. Dort müste dann besprochen werden in wie weit die etwas machen können.
    Wichtig ist dabei zu wissen das dein Arbeitgeber dann von dem GdB erfährt. - sofern er das nicht eh schon weis.


    NICHT zustehen dir dann die 5 Tage mehr Urlaub usw. die gibt es nachwievor er ab einem GdB von 50 ( dem Schwerbehindertenausweis)


    Grüße Michaela

  • @ michaela


    ich danke dir sehr für deine antwort... also gehts dann morgen mal zum amt zum gleichstellen... :)

    ich bin ich... die einen kennen mich, die anderen können mich :love:

  • Hallo Galiri


    du kannst dir den Antrag schrift / mündlich oder wie auch immer einreichen. siehe
    http://www.arbeitsagentur.de/n…g/Gleichstellung-Nav.html


    was ich vergessen hatte es ist wohl auch an eine Bestimmte Anzahl von Arbeitsstd. in der Woche gekoppelt.
    Aber das werden die dir schon sagen wie es in deinem Fall dann der Fall ist.


    da gibt es soviele einzelheiten ?? die kann man nicht pauschal alle mit ein schließen.


    Ich bitte aber nicht zu vergessen, das ich keine Person vom Fach bin. sondern "nur" Interesiierter Laie.


    grüße Michaela

  • Hallo,


    das ist ja alles Neuland für mich. Darum stellt sich mir die Frage ob denn auch mein Arbeitgeber was davon hätte, wenn ich (nur mal angenommen) GdB 30 hätte und mich dann versuche gleichstellen zu lassen? Kann mir das jemand beantworten?


    Gruß
    Maren