Zweit Versorgung aus hygienischen Gründen abgelehnt

  • Hallo alle zusammen meine TK hat die 2 Versorgung aus hygienischen Gründen abgelehnt
    Trage seit 6 Jahren Kompressionsstrümpfe mit Zehenkappen und Radlerhose wegen Lymphödem.
    Habe immer alle 6 Monate 2 Versorgungen bekommen eine Normal eine zum Wechseln aus hyg. GRÜNDEN
    JETZT hat die TK die 2 Versorgung abgelehnt.
    Habe da sofort angerufen und nachgefragt wieso als Antwort bekam ich sie würden jetzt stärker kontrollieren und mir würde nur 1 paar pro 6 Monate zustehen. Auch meine Begründung die Strümpfe würden nach dem Waschen morgens nicht trocken sein wurde nicht ein gegangen.
    Bin echt verzweifelt was soll ich jetzt machen?


    Danke für eure Unterstützung :)

  • hallo Heinz,


    hast du veränderungen an den Maßen?


    Es ist Richtig jedes halbe Jahr eine Versorgung.
    Auch habe ich schon davon gehört, das viele eine Wechselversorgung aus Hygienischen Gründen nur bei einer der ersten Versorgungen bekommen.


    Viele Grüße Michaela

  • Hallo Heinz,


    Erfahrungen mit einem Einspruch bei Strümpfen habe ich nicht.


    Aber ich würde Dir raten, dagegen vorzugehen.
    Ich würde die Krankenkasse bitten, einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen, wenn sie weiterhin bei der Ablehnung bleibt. Und dann würde ich gegen diese Ablehnung klagen.
    In der ersten Instanz kann man sich vor dem Sozialgericht selbst vertreten. Es besteht kein Anwaltszwang.
    Meines Wissens besteht nach wie vor Kostenfreiheit vor dem Sozialgericht.
    Hier sind einige Tipps dazu:
    http://www.pflege-durch-angeho…nt-widerspruch-und-klage/



    Hier steht z. B. folgendes:
    Presseportal','http:/www.presseportal.de/pm/23931/2983464 . Der Arzt kann medizinische Kompressionsstrümpfe bei Notwendigkeit bis zu zweimal jährlich verordnen. Bei starker Beanspruchung oder aus hygienischen Gründen ist auch die Verordnung einer Wechselversorgung möglich


    Da bei den Strümpfen es immer heißt, dass sie nach 6 Monaten ihren Zweck nicht mehr erfüllen (wegen Materialermüdung) kann man m. E. nicht verlangen, dass sie länger als 6 Monate getragen werden!
    Würde dann der Träger, der dazu gezwungen würde, nämlich eine Thrombose bekommen, so hätte er allen Grund seine Kasse wegen Schmerzensgeld zu verklagen.
    Auch meine Strümpfe trocknen nicht bis zum nächsten Morgen, wenn ich sie wasche - nicht mal die in Rundstrickqualität.
    Deshalb ist es meines Erachtens immer nötig, dass man eine Wechselversorgung bekommt.


    Wenn es Krankenkassen gibt, die so wirklichkeitsfremd sind, ist es an der Zeit, dass das mal geklärt wird. Ich würde, wenn ich betroffen, natürlich klagen.


    lg
    Gitte



    PS:
    Wie wäre es, wenn eine Liste der Krankenkassen hier geführt würde, die sich weigern, Wechselversorgungen nicht zu bezahlen?
    Diese Liste können dann die Forenmitglieder bei sich bietender Gelegenheit verbreiten und damit eine "Negativ-Reklame" für die Krankenkasse machen.
    Ich denke, dass dies vielleicht die eine oder andere Kasse zum Umschwenken bringen könnte.
    Jedenfalls sollten insoweit alle Träger von Kompressionsstrümpfen zusammen halten.
    <= meine Meinung


    Leider habe ich es nicht verstanden, wie man Zitate einfügen kann, so dass das Zitat oben etwas "verunglückt" ist.

  • Nun ja, noch besser wäre es, wenn genau diese Frage von einem Sozialgericht zugunsten der davon betroffenen Patienten entschieden würde.
    Denn es ist doch ein Witz, wenn ausgerechnet eine Krankenkasse einen Patienten auf diese Art und Weise zwingt, die Strümpfe nie zu waschen! Denn das tut sie damit.
    Ich möchte nicht wissen, welche Krankheiten aus einer so erzwungenen Unhygiene entstehen können ... Ist dies dann billiger für eine Krankenkasse, wenn jemand krank wird, weil er die Strümpfe nie waschen kann?

    2 Mal editiert, zuletzt von Gitte ()

  • Hallo Gitte,


    das kann man nicht Pauschal über eine KK sagen. - das sie Keine Welchsel versorgungen zahlen.
    (immer abhängig von verschiedenen Sachen, Patient, Sachbearbeiter, Notwendigkeit, Diagnosen usw.)


    Ich hatte es auch schon - Wechselversorgung nach jahren das erstemal abgelehnt.
    Erklärung nach gelegt und neue Begründet .... Genehmigt


    Andere haben auch bei dieser KK keine Probleme, wieder andere bekommen immer nur Ohne Wechselversorgung genehmigt.


    Grüße Michaela

  • Hallo Gitte,


    zum Teil verstehe ich was du meinst, mit Klagen wenn du der Ansicht bist es steht dir zu.
    Wenn sich der Aufwand für dich rentiert - ok.


    Aber bei einem Lip- oder Lymph-ödem geht es ja nicht darum das beim Nicht tragen eine Trombose entsteht.


    Zudem woher willst du und der Mittarbeiter den "wissen" das die Situation "gleich" ist.
    Es gibt keine "gleichen" Situationen, selbst wenn es um die gleich Erkrankung geht.


    Ich hatte auch am Anfang nur 1 Paar da immer eins in der Reklamation wa da es Nicht passte.
    und ich habe es auch geschafft meine Strümpfe zu waschen und wieder zu tragen.


    Denn eine andere Möglichkeit hast du nicht. denn z.b. Wenn du sie nicht wächst, rutschen sie und halten nicht mehr. Irgendwann waren beide wieder da und passten auch.
    z.Z Ich trage auch meine alten wenn sie älter sind als 6 Monate als ersatz, wenn ich keine Neuen/Sauberen Neuen habe.


    Dann hab ich ggf. an einem Tag etwas später die Strümpfe erst an gezogen. Irgendwie hat es geklappt. Die Medi 550 z.b. steck in in den trockner (Vorsicht geht nicht mit jeder Versorgung)


    Grüße Michaela

  • Für diejenigen, die in der Luft hängen und/oder keine Kraft haben für Widerspruch oder gar Klage, bliebe noch die pragmatische Lösung: die zwei Paar die pro Jahr bewilligt werden, zusammen verschreiben lassen! Dann hat man immer zwei gleichwertige Versorgungen die man im Wechsel tragen / waschen kann.
    Erprobt und machbar.


    Schönen Sonntag allerseits.
    Grüße
    Eule

  • Bei der Haltbarkeitsdauer von 6 Monaten geht es doch nicht um eine rein zeitliche Begrenzung sondern um die Beanspruchung. Wenn ich ein Paar nur jeden zweiten Tage trage, dann sind die Strümpfe auch ein Jahr lang ok. Ich kenn's nicht anders. Ich krieg im Januar meine zwei Paar und die trag ich dann das ganze Jahr ( Flachstrick-Zehenkappe und -Strümpfe / Lymphödem! ).
    Sicher nicht die optimale Lösung, aber es geht.
    Grüße
    Eule

  • Guten Abend...
    so jetzt geb ich meinen Senf auch noch dazu :P
    Ich trage Flachstrick CCL2 Kniestrümpfe beidseitig und ähnlich wie bei Heinz, geht es bei mir um ein Lymphödem und nicht um eine Thrombose. Ich bin auch gesetzlich Versichert und bekomme standardmäßig alle 6 Monate eine neu Versorgung. Meine Erstversorgung waren 2 Paar.


    Zum Thema waschen und trocknen der Versorgung:
    Erfahrungsgemäß geht das mit Handwäsche recht flott und wenn ich die Versorgung im Handtuch ausdrücke, ist diese auch bis zum nächsten Morgen trocken, ohne zusätzliches heizen oder ähnliches. Man muss sie ja nicht in den kältesten Raum hängen. Naja, ich denke die Technik macht's... 8)
    Sonst wandern meine Strümpfe mit der 30° C Wäsche (ohne Weichspüler) in die Maschine und auch dann sind sie am nächsten Morgen trocken.


    Die Haltbarkeit der Strümpfe wird meines Wissens wie folgt beschrieben:
    Die Strümpfe werden jeden Tag getragen und mit Waschmittel gewaschen werden. Im Waschmittel sind sog. Weichmacher drin (in allen) und die sorgen dafür, dass der Gummianteil aufweicht und porös wird.
    Wenn der Strumpf nur jeden 2.Tag getragen und gewaschen wird, ist die Haltbarkeit auch doppelt so lange gegeben...
    Mit anderen Worten:
    1 Strumpf jeden Tag getragen/gewaschen = 6 Monate haltbar
    1 Strumpf jeden 2.Tag getragen/gewaschen = 12 Monate haltbar
    Und da man alle 6 Monate ein neues Paar bekommt, hat man (so die Denkweise) immer mind. ein Paar zum wechseln. (Das ist nicht meine Ansicht, ich gebe nur wieder wie es mir erklärt wurde...)


    Das die Krankenkassen nicht immer das genehmigen was dem Patienten wirklich helfen würde, ist mit Verlaub ein alter Hut. Und dazu werde ich mich nicht weiter auslassen...


    Gute Nacht :saint:


    PS: Ich komme mit meiner Versorgung soweit klar. Allerdings kann ich nicht beurteilen, wie es sich mit den Radlerhosen verhält...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    die zugesicherten medizinischen Eigenschaften werden von den Herstellern mit der Gewährleistung genannt , diese beträgt bei Strümpfen ein halbes Jahr.
    Sie ist unabhängig vom Tragen oder Waschen.
    Die Eigenschaften sind nach einem halben Jahr sicher nicht plötzlich verloren, aber eben nicht mehr zu garantieren.


    Um eine kontinuierliche Therapie zu gewährleisten und eine Verschlechterung zu vermeiden, sind daher alle halbe Jahr neue Versorgungen notwendig und um diese gemäß der Herstellerangaben täglich! zu waschen ,jeweils auch eine aktuelle Wechselversorgung aus hygienischen Gründen.


    Eine starre Regelung wie viele Versorgungen notwendig sind gibt es nicht , weder in den Leitlinien noch in der Hilfsmittelrichtlinie .


    Eine Mehrfachausstattung ist nur aus medizinischen , hygienischen und sicherheitstechnischen gründen möglich . Die Gründe sollten auf dem Rezept oder hier im Widerspruch benannt werden.
    Ebenso sollte man auf die drohende Verschlechterung hinweisen.

  • Hallo CR1,


    es geht hier nicht um die TK, sondern um diese für meine Begriffe sehr unvernünftige Regelung, dass nur ein Paar Strümpfe pro Halbjahr verordnet werden sollen.
    Daran halten sich nämlich sehr viele Ärzte. Ich bekomme das oft mit, wenn ich beim Arzt bin.
    Aber auch bei meiner Mutter ist es so. Da ist es sogar noch viel blöder. Sie ist in einem Pflegeheim und kann wegen Demenz ihre Strümpfe nicht selbst waschen. Sie muss die Strümpfe etliche Tage hintereinander tragen, weil, wenn sie täglich in die Wäsche gegeben würden, hätte sie bald keine mehr. Wenn man in einem Pflegeheim einen täglichen Wechsel der Strümpfe machen wollte, müsste sie ca. 14 Paare haben. Denn die Wäsche geht freitags zur Waschküche und kommt am nächsten Freitag wieder zurück.
    D. h. wenn ich da versuchen würde, zu erreichen, dass sie 4 Paar pro Jahr bekommt, könnte sie immer noch nicht täglich die Strümpfe wechseln.
    Aber ihre bisherigen Hausärzte waren immer so stur, dass ich niemals erreicht hätte, dass diese mehr als 2 Paar pro Jahr ihr verordnet hätten. Und die Hausärzte sind meiner Meinung nach eine große "Hürde", wenn es um die Verordnung von mehr als 2 Paaren pro Jahr geht.


    Ich weiß nun nicht, wie das in anderen Pflegeheimen ist, wenn ein Bewohner seine Strümpfe selbst nicht waschen kann ...
    Hat vielleicht zu diesem Problem jemand hier einen guten Vorschlag?



    lg
    Gitte

    • Offizieller Beitrag

    Über das Sanitätshaus sollte es Broschüren (Verordnungshilfen) geben, aus denen deutlich hervorgeht, daß diese Hilfsmittel das Buget des Arztes nicht belasten. Auch kann sich der Arzt rückversichern indem er, nach der Begründung für die Wechselversorgung auf dem Rezept "zum KV"(Kostenvoranschlag) vermerkt. Ich halte es allerdings für unwahrscheinlich, daß mehr als 4 Paar pro Jahr von der Krankenkasse übernommen werden.
    z.B.:
    Verordnung Jahresanfang: 2 Paar .....Kompressionsstrümpfe, Wechselpaar aus hygienischen Gründen
    Verordnung nach ca 6 Monaten: 2 Paar......Kompressionsstrümpfe, Wechselpaare aus hyg. Gründen, Pat. kann Strümpfe wegen eingeschränkter Beweglichkeit nicht selbst abends waschen, Pflegeeinrichtung wäscht zentral.


    Der Sachbearbeiter ist auf die Informationen auf dem Rezept angewiesen. (Rezept darf auch 2-Seitig sein.) Selbst wenn Sie die Lage mit dem Hilfsmittelkompetenzzentrum der Krankenkasse telefonisch klären, benötigt der Sachbearbeiter die Begründung schriftlich vom verordnenden Arzt, weil er seinerseits seine Hilfsmittelbewilligungen zumindest stichprobenartig rechtfertigen muß.

  • Hallo,


    mal etwas positives :thumbup: zur Versorgung zum berichten. Ich habe im Januar meine 1/2 jährlichen Strümpfe bekommen. ( Rundstrick AD ) Jetzt habe ich mir noch eine Wechselversorgung aus hygienischen Gründen verordnen lassen.
    Ist ohne Probleme von meinem HA aufgeschrieben worden.


    Zusatz : ich bin in der TK und nie Probleme.

    Gruß Karina

    Einmal editiert, zuletzt von karina455 ()

  • Hallo,


    leider ist es so, dass die Hilfmittelrichtlinien tatsächlich nur eine Versorgung alle 6 Monate vorsehen. Nur bei der Erstversorgung steht dem Patienten eine Wechselversorgung zu. Sie haben letztlich nur die MÖglichkeit über Veränderungen der medizinischen Indikation, Veränderungen der Versorgung (z.B. eine andere Art von Versorgung) oder besonderen Verschleiss (z.B. starke Abnutzung in Arbeitsschuhen) zu argumentieren. Ansonsten ist es leider so, dass die Kontrollen und einschränkungen in diesem Bereich sehr zugenommen haben.
    Aber vielleicht trifft ja etwas von den genannten Ausnahmen auf Sie zu?

    Mit freundlichen Grüßen,


    PD Dr. Stefanie Reich-Schupke
    Hautarztpraxis am Stadtpark, Bochum
    http://www.haut.nrw/