Während meines Aufenthalts in der Földiklinik habe ich Ende September 2016 die Erstversorgung und vier Wochen später (wie von der Krankenkasse verlangt) eine Wechselversorgung bekommen.
Nun hat meine Krankenkasse (Gutachter) die beantragte Versorgung abgelehnt, mit der Begründung, dass jede Versorgung ein halbes Jahr hält...und ich somit erst wieder im August Anspruch auf eine neue Versorgung hätte.
Meines Wissens hat man doch nach einem halben Jahr Anspruch auf eine neue Versorgung...und nicht erst nach einem Jahr, oder?
Meiner Meinung nach lässt die Kompressionswirkung der jetzigen Versorgung auch nach, da sie ja den Gegendruck halten muss.