Zuzahlung bei Mehrteiliger Versorgung

  • Hallo Zusammen,


    Wer kann mir berichten, wie hoch die Zuzahlung bei mehrteiliger Versorgung (Flachstrick Kniestrümpfe+Bermuda) sein darf? Meine Krankenkasse hat mir 20 € angerechnet. Ist das ok so?


    Grüsse Elke ?(

  • Hallöchen,


    hab gerade aktuelle Zuzahlungsrechnung vorliegen. Doppelversorgung 2x Kniestrümpfe 20€ und 2x Capri 20€; also gesamt 40€ :cursing: . Anziehhilfe Zuzahlung 5€.


    Laut Schreiben meiner Krankenkasse ist für jedes Hilfsmittel ein Eigenanteil von 10% zu leisten, jedoch mindestens 5€ und maximal 10€ pro Versorgungsfall und Indikation. Was auch immer das heißen mag ;(


    Liebe Grüße


    Elechen 8o

  • Hallo,


    ich habe für meine Schenkelstrümpfe + Bermudas nur 10 Euro zugezahlt, auf dem Rezept stand aber auch gleich, Strümpfe und Bermudas als eine Versorgungseinheit (oder so ähnlich). Für die Armstrümpfe wurden dann noch einmal 10 Euro fällig.


    Viele Grüße


    Andrea

  • Hallo




    Auch ich musste, jetzt nicht mehr, da ich befreit bin, 20 Euro zuzahlen für eine Bestrumpfungseinheit. Es wurden berechnet: 10 Euro für Strumpfhose und 10 Euro für Zehenkappen.






    Gruß Jens

  • Hallo Elke,


    mir wurde das so erklärt, das man 10,00 Euro pro Rezept zuzahlen muss, und weil bei den Flachstrickversorgungen immer soviel beistehen muss (Haftband, Klasse, mit Zehenkappe, offen, zu, etc....., passt das einfach auf diese Kleinen Rezepte vom Platz her nicht drauf. Und deswegen schreibt mir der Arzt die Zehenkappen auf ein Extra Rezept. Ich habe da schon viel herumformuliert mit der Arzthelferin, aber wenn die Pflichtangaben mit draufstehen, sprengt das immer den Rahmen, den so ein kleines rosa Rezept hergibt.


    Alles Gute
    Bruni

  • Danke für die Auskunft,


    Es liegt wohl im Ermessen der Krankenkasse, wie hoch Sie hier abrechen. Ich werde auf alle Fälle Einspruch einlegen.. Ob es hilft werde ich berichten.


    Danke für Eure Antworten


    Elke

  • Hallo,


    ich habe für meinen Armstrumpf und Handschuh immer 20,- Euro bezahlt. Wenn ich mir einen 1-teiligen Armstrumpf (inkl. Handschuh) machen lasse, bezahle ich nur 10,- Euro. Und das ist jeweils immer nur 1 Rezept.

  • Grüss Gott, ihr Lieben! Habe aktuell erstmals zweiteilig verordnet bekommen: Caprihosen und Kniestrümpfe, KKL3, Flachstrickware. Aufgrund Eurer Anregung habe ich bei meiner Krankenkasse (TK) nachgefragt, statt ursprünglich "zweiteilig=2x10Euro Zuzahlung" muß ich jetzt nur 1 x 10 Euro bezahlen mit der Begründung,"zweiteilige Komplettversorgung". Ausschlaggebend war der Hinweis, meine Caprihose endet nicht wie die Radlerhose kurz unterhalb des Knies, sondern reicht über die ganze Wade bis kurz über die Knöchel. Die freundliche Beraterin wies mich dann (wegen geschilderter Probleme) noch darauf hin, dass ich (Lipo-Lymphödem) bei Bedarf nicht nur, wie allgemein üblich und angenommen, pro Halbjahr eine Versorgung bekommen kann, sondern wirklich soviele, wie ich benötige und für die mir der Arzt ein Rezept ausstellt. Nachfragen ist also gut - danke für Eure Hinweise!

  • Hallo,


    habe gerade mit einem Vertreter von Jobst gesprochen. Die Zuzahlung berträgt min.5 EUR und max. 10 EUR pro Einheit. Das bedeutet für eine etwaige Versorgung, bestehend aus Zehenkappen und Strümpfen oder Handschuh und Armstrumpf oder Kniestrümpfen und Bermuda(lang) und sonstiger Kombinationen als eine Versorgungseinheit wird max. 10 EUR fällig. Wird aber Strumpf und Zehenkappe einzeln verordnet kostet das doppelt. Wird aber der Nachweis erbracht, dass diese Kombination nur als eine Einheit zu tragen ist , ist eine Zuzahlung von 10 EUR zu zahlen. Die Zuzahlung wird in der Regel im Sanitätsfachhandel verrechnet. ---- so die Infos von einem Mitarbeiter der Firma Jobst-----

  • Hallo,


    ob das jetzt 100% ist weiß ich nicht .


    Es ist die Aussage eines Vertreters. Ich meine aber das stimmt so, denn er schult auch diesbezüglich Sanitätsfachhandel. Ob die kassen berechtigt sind irgendwelche Forderungen ( Kosten ) direkt vom Pat. zu verlangen weiß ich nicht. Das scheint aber häufig so der Fall zu sein. Ob das rechtens ok. ist, hat mir bis jetzt keiner beantworten können oder wollen.


    Die Zuhzahlung im Fachhandel bei CVI- Strumpfversorgungen kann manchmal höher liegen. Da wird oft zwischen einfachen und qualitativ hochwertigeren sowie farbig modischen Strümpfen entschieden. Da gibt es richtig teure Strümpfe. Das würde für das Sanitätshaus ein Minusgeschäft bedeuten. Somit können sie in dem Fall höhere Zuzahlungen verlangen. - so auch hier die Info ( Jobst ) -


    MfG G. Weise

  • Hallo,
    auch ich habe eine Rechnung für meine zweiteilige Versorgung bekommen. Bermuda 10,- € und pro Kniestrumpf 5,- €. Gesamt also 20,-€. :thumbdown:
    Laut Sanitätshaus hat diese Zuzahlung die KK entschieden.


    LG Susi

  • hallo Ihr Lieben,


    In Österreich wären jetzt 10 % von den Gesamtkosten jetzt fällig. Das heißt bei einer zweiteiligen Versorgung (bermuda + Strümpfe) ca. 300.-- € Eigenanteil !


    10 % von Jedem Teil. Bei einer Doppelversorgung können es 1000,--€ werden!!!!!!!!


    Seit froh, daß ihr im richtigen Land lebt!!! Ich konnte noch KEINE Medizinische Lymphatische Versorgung so machen wie es fachlich richtig wäre. Die meisten haben das nötige Kapital nicht! Da kannste nämlich dein Konto plündern nur um eine Versorgung zu bezahlen.Und in einem halben Jahr noch mal daselbe. Keine Sonderbehandlung - keine Sondergenemigung.!!!


    Es werden 411.--€ bezahlt, fertig.Es gibt nicht mehr. Der Rest ist Selbstbehalt. 8|
    :huh: Liebe Grüße Petra

  • Ich musste für meine Kniestrümpfe und Leggings nur insg. 10 Euro zahlen. Gilt ja als eine Versorgung.
    Werde das mir aber nicht mehr verschreiben. Es ist viel anstrengender und zeitintensiver mit der Anzieherei!

    VG
    Darkangel

  • Hallo Manuela,


    eine Doppelversorgung kostet keine 3000.00 € .
    Wenn Du in Österreich z.B. eine Capri mit Strümpfen bis Knie : 850.00 €
    (Kassenaneitl 411.-- € - 10 % Selbstbehalt) Kassenanteil 369,90 €
    ___________
    Patient 480,10 € für die erste Versogung


    Wechselversorgung 850,-- € zahlt der Kunde Komplett wird nicht erstattet
    ______________


    Kosten für eine halbjährliche Versorgung 1330,10 €



    muß der Patient selber bezahlen (im Vergleich zu Deutschland Eigenanteil 10,--€)


    In einem halben Jahr das selbe nochmal : wäre die Jahresversorgung NUR Strümpfe 2660,10 €. (als Beispiel)
    Und jetzt kommen noch die Kosten dazu : Selbstbehalte beim -Arzt , Therapeut MDL , Medikament, Reha !!!!!!!!!!!


    Summa sumarum : 5 ooo.--€ bis 8ooo,-- Im Jahr können zusammenkommen. Keine Abschreibung bei der Steuer möglich. NUR bei Lymphatischer Behandlung nach unseren Standard´s !!!!!!!!!!!!


    Vieleicht kannst Du jetzt verstehen warum ich das nicht Verstehe.........Uns Deutschen geht es gut !!!!!


    Die Österreicher zahlen zwar weniger in die Krankenkasse ein, aber die Kosten sind höher !
    Du kannst davon ausgehen, daß die Österreicher nicht wegen den Zahlungen maulen -- sie können es sich dann halt nicht leisten !!!!


    Und auch dort muß gespart werden. Die Krankenkassen haben auch mit Minus zu kämpfen.
    Un wenn dann in der Zeitung steht, daß die Deutschen Krankenkassen bei den Österreichern mit 20 Millionen Euro
    in der Kreide sind (Verletzte Urlauber ),...................(Kein Komentar) :S


    Liebe Grüße Petra :rolleyes:

  • Hallo Petra,


    danke für Deine Erläuterung :) .
    Das es uns diesbezüglich in Deutschland gut geht stimmt. Ich sage das einigen Patienten auch oft, wenn diese maulen,daß sie ihre gesetzliche Zuzahlung leisten müssen. Ich habe oft das Gefühl, daß doch bitte alles kostenlos sein sollte. In Zukunft werde ich dann mal das Beispiel mit Österreich anbringen ;) .


    VG und einen schönen Tag
    Manuela

  • hallo,
    ich hab da auch mal eine frage, wenn wir schon über österreich reden,
    ich bekomme jetzt meine nächste versorgung, flachstrickstrumphose und würde mir gerne auf eigene kosten noch ein paar strumpfhosen dazukaufen, da die dinger im winter ja schwer trockenzubringen sind bis zum morgen, mit wieviel muß ich da an kosten für ein zusätzliches paar strumpfhosen zirka rechnen?
    und weiß jemand von euch, ob die private krankenversicher diese kosten übernimmt?
    danke für eine kurze info & lg aus österreich
    Sabine

  • Zum Thema Zuzahlung:
    es gilt das Ursachenprizip.
    Wird eine geteilte Versorgung verordnet (Bermuda und AG Strümpfe, oder Capri und AD-Strümpfe, Zehenkappe, Handschuh und Armstrumpf) bei gleicher Diagnose,
    darf nur einmal ges. Zuzahlung abgezogen werden.
    Wenn der Arzt Beinbestrumpfung und Armbestrumpfung, als eine Versorgungseinheit, bei gleicher Diagnose verordnet , dürfet eigentlich auch nur ein mal die Zuzahlung abgezogen werden.
    ges. Zuzahlung mind. 10%, mind. 5 EUR max. 10 EUR.


    Liebe Grüße

  • was mir noch einfällt....
    diese "tolle" Reglversogungsmenge....bei meiner KK 2 Paar Hosen pro Jahr....*hust* lächerlich wenn man die Bestrumpfung täglich trägt.
    Ich bin zur Kasse gedüst :>
    Nicht in das Kundencenter, die reden immer nur schön, sonder zu dem zuständigen Hilfsmittelteam.
    Habe da vorher angerufen und mir gleich nen Termin beim Teamleiter geholt.
    und siehe da...es geht. Es war ein sehr gutes und langes Gespräch.
    Ich bekomme nun mind. 3 Versorgungen und bei Bedarf soll ich mich einfach telefonisch melden dann kann auch eine 4. Versorgung haben :)
    LG