3 Monate keine MLD wg. Krankenkasse??

  • Hallo !
    Bei dem Indikationsschlüssel Ly 1 ist nur eine Verordnung von 2x6 ML mit anschließender Pause möglich ( Heilmittelrichtlinien) Ob eine Verordnung nach LY 2 möglich ist muss der HA oder Lymphologe vor Ort entscheiden.

  • Hallo Carmen,


    ich habe auf den Rezepten LY 2 stehen und jetzt wurde bei mir nach 30 Anwendungen, das erste Rezept ausserhalb des Regelfalles zur Krnakenkasse gefaxt zur genehmigung.


    Ich würde mal bei deiner Krankenkasse nachfragen. Drück dir die Daumen :thumbup: vielleicht bringt es was.


    Gruß Rechel

  • Rezept ausserhalb des Regelfalles zur Krankenkasse gefaxt zur genehmigung.


    Was ist damit gemeint? Warum muss man ein Rezept bei der Krankenkasse genehmigen lassen?


    Ich habe aktuell auch ein Problem mit der Ausstellung der MLD Rezepte:


    Mein Hausarzt hat auch immer rum gemacht, dass ich nicht so oft die Rezepte bekommen könnte, sonst stände er mit dem halben Fuß im Gefängnis ... und solche Sachen kamen da als Argumentation.


    Somit habe ich immer zwischen Ihm und dem Lymphologen gewechselt. Die Rezepte lauteten immer MLD 6x45 1-2x die Woche, das ging somit bisher dann auch immer kontinuierlich - jedoch bedeutete das, mit jedem Rezept, welches mir quasi nur 3 Wochen lange reicht, dass ich immer 10 € Rezeptgebühr zu bezahlen hatte. Was sich im Jahr ja dann ganz enorm summiert!!!! Von den generellen Gebühren zum Rezept mal ganz abgesehen!


    Als ich in der Reha in Bad Nauheim war, wurde mir dann gesagt, dass man sich sogar 24 oder sogar 36x45 Min. verschreiben lassen kann.


    Mein Lymphologe meinte nun, dass er max. 10x45 Min. verschreiben könnte. Bei meinem Hausarzt brauche ich erst gar nicht anfragen ...


    Ich habe mir überlegt, bei der DAK nachzufragen, aber dann kam mir in Sinn, dass die DAK sich ja über jeder Einahme von Rezeptgebühr freut ... also wäre ein Rezept mit 36x ja gar nicht in deren Sinne.


    Wie kann ich nun beim Arzt argumentieren .... ????


    Gruss

    8) Tiegerle82 8)

  • Vielleicht hat das mit Wollen nichts zu tun, er möchte die Patientin regelmäßig kontrollieren.Andererseits wissen dass sehr etliche Ärzte nicht, dass sie so viel verordnen können, dass der chronische Patient, der außerhalb des Regelfalles behandelt werden muss, so viele Verordnungen auf einem Rezept haben kann, dass die Kontrolle einmal im Quartal gewährleistet ist. Muss jemand also täglich zur Behandlung, könnten somit bis zu 90 Verordnungen auf einem Rezept stehen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/

  • Aber kontrolliert wird bei mir nichts, außer wenn ich auf einen Termin beim Arzt bestehe, wie z. B. nach der Reha bei meinem Lymphologen. Dann ja. Sonst rufe ich Zwecks Rezept an und hole es lediglich ab, da ist gar nichts mit kontrollieren ...


    Und beim Hausarzt ... der schaut gar nicht, der fragt nicht mal. "Reha? Ah... waren sie dort - gut." So in etwa ...


    Ich denke, ich muss da nochmals zum Arzt und das mit ihm im Detail besprechen. Ich will ja auch nicht, dass er Schwierigkeiten bekommt. Aber jeder muss zur Zeit schauen, wo er bleibt ... und das läppert sich dann schon mit den ganzen Gebühren ...

    8) Tiegerle82 8)

  • Dann hat der Arzt mit Verordnungen kein Ahnung, bzw. seine Helferin, denn wenn er Sie nicht einmal ansieht, weiß er meist auch gar nichts genaueres über die Ausstellung eines Heilmittelrezeptes. Vielleicht bringt dann ein Gespräch mit der Helferin mehr :)

    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. med. F.-J. Schingale
    ärztlicher Leiter Lympho Opt Klinik
    Pommelsbrunn
    Tel. 09154-911200
    http://www.lympho-opt.de/