Guten Morgen an alle Forumnutzer,
kann mir bitte jemand schreiben wo und wie ich ein größeres Rezept für Lymphdrainage bekomme? Derzeit bekomme ich immer 10 Behandlungen für 60 Minuten Lymphdrainage/ 2mal Wöchentlich.Im Forum hab ich schon gelesen, dass es auch größere Verordnungseinheiten gibt. Meine Krankenkasse sowie mein Arzt wissen nichts davon Ich würde mich über Infos sehr freuen, da ich alle 5 Wochen ca.30Km zurücklegen muß um ein Rezept zu bekommen.
Vielen Dank und eine schöne Woche
Krina
Rezept für Lymphdrainage
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Hallo Krina,
ich bekomme immer 20 Stück für drei Monate aufgeschrieben. Der DOC kann bei 2mal in der Woche 24 Stück aufschreiben, das reicht dann für drei Monate. Ich habe mich mit meiner KG Praxis auf 20 geeinigt, so gibt es keine Probleme mit der KK ( AOK) wenn dann mal ein Termin aus irgend welchen Gründen nicht geht. Denn alle drei Monate sollte der DOC schon mal sich die Beine anschauen laut KK.
So spare ich aber schon mal 10 Euro bei der Zuzahlung.
Es wurde halt nur die 10 gegen 20 auf dem Rezept geändert und ich bin ausserhalb des Regelfalles muß ich dazu sagen.
LG Regina
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Die Verordnung muss "außerhalb des Regelfalls" ausgestellt werden.
Grundsätzlich kann sowohl der Facharzt als auch der Hausarzt so ein Rezept mit 20 Behandlungen ausstellen. -
Die Verordnung muss "außerhalb des Regelfalls" ausgestellt werden.
Grundsätzlich kann sowohl der Facharzt als auch der Hausarzt so ein Rezept mit 20 Behandlungen ausstellen....jup, und wenn als chronisch kranker schon diagnostiziert ist, brauch die Krankenkasse oft ein wenig bis MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ebenfalls informiert ist.
Prinzipiell wird immer am Anfang des Jahres ein 6er-Rezept ausgestellt bis 6x so ein Rezept (d.h. 36xMLD + KP) im gleichen Jahr erreicht wird. So war es mal zumindest.
Ich werde immer mit einem 24er Rezept für 60min inkl Kompressionsbehandlung ausgestattet und hab ein 6er nie in Händen gehalten.
Fakt ist:
Arzt muss sich mit auskennen siehe Datenbank
http://www.lymphnetzwerk.de/service/datenbank.html
Ansonsten wird sich eher gescheut so große Rezepte auszustellen...vergesse leider immer ob oder ob nicht es vom ärztlichen Budget abgeht.d.h. als chronisch kranker muss man planvoll taktisch vorgehen und nicht erst am Ende des Jahres die unerledigten Sachen hervorkramen.
Viele Grüße
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soweit ich weiß, fällt "außerhalb des Regelfalls" zwar nicht ins Budget, ist aber trotzdem nicht vor Regress gefeit...
man korrigiere mich, wenn ich mich irre!! -
Schwierig wird es wenn der Arzt zwar Problem los 20 ger Rezepte ausstellt ( hält 10 Wochen )
Aber die Abrechnungstelle der Kassen, die Abrechnung verweigern, mit der Aussage es dürften nur 10 Stück drauf stehen, Obwohl es auserhalb des Regelfals ist und obwohl bisher 20 ger Rezepte Problem los Bezahlt wurden. Somit 10 MLD bezahlt haben und die weiteren geleisteten 10 MLD nicht bez.
Grüße Michaela
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Hallo,
mein Arzt wurde von der KK angeschrieben, daß er problemlos ein Rezept für 24 Behandlungen ausstellen kann.
Viele Grüße
Dieter
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Wenn das die KK schriftlich gemacht hat, dann ist das Budget in diesem Fall nicht betroffen, sehr gut!
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Bei mir war es auch so. Zuerst hat mir mein Arzt immer 6 MLD aufgeschrieben und als das Budget ausgeschöpft war, sind wir auf die Sache mit dem "außerhalb des Regelfalls" umgestiegen. Und da kann der Arzt dir mehr MLDs aufschreiben.
Aber mal ne Frage....ich hab bei der KK nachgefragt, ob ich mich nicht von den Gebühren befreien lassen kann. Denn ehrlich gesagt geht das ja schon ins Geld! Aber man brauchts halt! Hilft ja nix! Und da sagten sie mir, das geht erst wenn ich die ganzen Rechnungen von einem Jahr gesammelt hab. Da ich ja über so nen Mindestsatz kommen muss. War das bei euch auch so? Oder seid ihr nicht befreit.
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Hallo
Es bringt nur wohl nicht viel wenn die KK zwar 20 Rezepte erlaubt, aber die KV bei der Abrechnung es dem Therapeuten zurückschickt, bzw einfach nur die Häfte des Geldes überweist
Bei vielen Kassen kannst du dir deinen Betrag denn du zuzahlen must ausrechnen zulassen, wenn es möglich ist kannst du dann ggf. den Betrag auf einmal bez. und erhälst sofort die Befreiung für das ganze Jahr. (kann aber recht hoch sein, da es 2% bez. - 1% des Jährlichen Brutte einkommen ist )
Grüße Michaela
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Es ist nicht die KV sondern auch die KK, die die Rezepte überprüft.
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Hallo Dr. Schingale
Ich habe die erfahrung gemacht das es Abrechnungsstelle ist ( sollte KV sein - kann mich aber auch Irren ) und sie wollen sie nicht mit 20 bez. Obwohl schon lang auserhalb des Regelfals. ( und sie haben auch schon mal die 20ger Problem los bez.).
Begründung war, das nur 10 auf einem Rezept stehen dürfen.
Ich find es aber aufwendig *nur* 10 auf einem Rezept zu haben. und mein Arzt ist der selben ansicht im ist es auch lieber wenn Mehr drauf steht. Nur was soll man machen wenn sie es ablehnen.
Grüße Michaela
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es kann auch die Abrechnungsstelle des Physiotherapeuten sein. Steht irgendein Fehler drauf? sonst gibt es keinen Grund, wenn außerhalb des Regelfalles und die sonstige Form vollständig ausgefüllt ist.
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Hallo Dr. Schingale
ja es war die Abrechnungstelle der Physio, Nein sonst wurde nichts bemängelt nur das 20 statt 10 drauf standen. Daher nicht mehr als 10 Stück bezahlt werden.
Was kann ich / meine Physio dagegen tun? Sie soll jetzt das Rezept auf 10 ändern lassen, und dann laut aussage meiner Physio soll ich nur noch 10ner bringen.
Vielen Dank Michaela
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Empfohlen hatten wir das schon mehrfach hier im Forum, aber ob das jemand erhalten hat wissen wir nicht.
Bzgl. 20 MLD auf einem Rezept: der Therapeut mnöchte bitte nach dem rechtlichen Hintergrund fragen, weshalb nur 10 MLD auf der Verordnung stehen sollen.Das ist einzig und allein seine Abrechnungsstelle, die offensichtlich über die gesetzlichen Regelungen nicht informiert ist. -
Ich habe von meine Physiotherpeut eine Zeitschrift bekommen. Darin steht ein Artikel über Langzeitverordnung für MLD und zwar heißt es dort :
Gemäß §8Abs.5 der am 1.juli 2011 in kraft gedretener Heilmittelrichtlienien haben die Patienten mit besonders schweren u. dauerhaften Erkrankungen die Möglichkeit sich die Verordnung von Heilmittel lanfristig von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen .In der Praxis wurde diese Reglung doch häufig unterschiedlich ausgelegt. Darum wurde am 1. jan.2012 mit dem GKV Versorgungsstrukturgesetz ein gesetzlicher Anspruch auf Langzeitverordung für Heilmittel- wozu auch die MLD dazu gehört - festgelegt.
Weiter steht drin das man bei der KK eine Antrag auf genehmigung einer Langzeitverordung der MLD fü r 1 Jahr oder länger stellen kann.Dabei sollte die Begründung eines Arztes sein.
hat das schon irgend jemand gemacht . Oder hat jemand ERfahrung damit . Was sagen sie Dr .Schingale dazu ?
Dies habe ich auch gemacht nach dem mir meine Hautärztin mir das gesagt hatte Sie hatte aber mir keine richtige begründung gegeben man man hatte mir abgelehnt. Also ich bekomme kein Recept mehr ausgefühlt. Habe letzte woche noch mit diese Ärztin gesprochen sie erklärte mir das sie nicht bereit wäre weil sie sonst die kosten übernehmen müsste. Bei Krebskranken ist es kein Problem sagte sie mir. Ich habe mal einen sehr schweren verlauf von Erysipel, war fast eine Blutvergiftung gewesen seit dem habe ich ständig geschwollene beine. Die Hausärztin hat da jahre nie drauf reagiert, bin dann wieder vor 4 jahren wegen erysipel stationär gewesen diese verlief nicht schwer aber die schwelung an denn beinen wurde dadurch noch schlimmer.Ein Physiotherpeutin sagte mir dann das das mit dem Lymphen zu tun hat, darauf ging ich zu diese oben genannte Hautärztin sie hatte das gleiche auch sofort erkannt das war vor 2 Jahren. Bis eben vor kurzen habe ich immer fü 6 mal ein Recept bekommen. Im Januar dann immer für ein Quartal aber ich musste beim jedem neuen Recept ein Protokol von der Physiotherpeutin ausgefühlt abliefern dieses hat die Krankenkasse so gewolt
Wie das weiter bei mir gehen wird weiß ich nicht wiederspruch habe ich nicht abgegeben ich denke kaum das ich da erfolg hätte ohne ärztliche begründung. So hatte die Krankenkasse als begründung für die ablehnung geschrieben:
lhren Antrag für eine Langfristgenehmigung haben wir erhalten. Bei dem angegebenen Krankheitsbild besteht meist eine dauerhafte funktionelle und strukturelle, meist auch schwere Schädigungen, die einen Behandlungsbedarf mit Heilmitteln über einen längeren Zeitraum verursachen können. ln der Regel besteht allerdings ein wechselnder Krankheitsstatus, so dass kein über mindestens 1 Jahr gleichbleibender Therapiebedarf mit gleichen Heilmitteln besteht. Aufgrund der uns vorliegenden Unterlagen besteht bei lhnen kein gleichbleibender Therapiebedarf. Eine Langfristgenehmigung können wir daher nicht erteilen. Durch die Ablehnung der Langfristgenehmigung entsehen lhnen keine Nachteile. Bei dem angegebenen lndikationsschlüssel LY2 verzichtet die AOK Hessen auf die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens. Sie können sich mit einer Verordnung direkt mit lhrem Therapeuten in Verbindung setzten und Behandlungstermine vereinbaren. Eine lnformation für lhren behandelnden Arzt haben wir diesem Schreiben beigefügt.
Bitte legen Sie diese bei lhrem nächsten Arztbesuch vor. Für weitere Fragen stehen wir lhnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitskasse in Hessen -
Hallo Bessi,
wenn ich das richtig lese, brauchst du für die Lymphdrainage auserhalb des Regelfalls, das ist LY2, keine weitere Gehnehmigung von deiner Krankenkasse und deine Ärztin kann weiterhin Rezepte mit diesem Indikationsschlüssel ausstellen.
Viele Grüße
Dieter
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Hallo Bessi,
wenn ich das richtig lese, brauchst du für die Lymphdrainage auserhalb des Regelfalls, das ist LY2, keine weitere Gehnehmigung von deiner Krankenkasse und deine Ärztin kann weiterhin Rezepte mit diesem Indikationsschlüssel ausstellen.
Ja, so meint die Krankenkasse, aber die Ärztin verweigert es weil die verschreibungen dann auf ihre kosten gehen würden. Also Budget ausgeschöpft
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Sie hatte ja schon richtig immer verschrieben also auserhalb der regel.
Ihre intention war ja so das ich bis 3 mal die Woche ein MDL haben könnte was bis jetzt nur eine in der Woche genehmig bekamm deshalb diese Langfristgenehmigung sollte ich stellen, wie man sieht ging das in die Hosen
Sie sagte es wäre das ganze wiedersprüchlich eine seits sagt die Krankenkasse ihr OK und dann doch nicht
Das ich es brauche ist mir klar seit dem habe ich kein Erysipel mehr bekommen und möchte es auch nicht mehr das es sich sowas einstellt
Da ich auch mit dem Herzen probleme habe Rhytmusstörungen und Herzschrittmacherträgerin.
Ehrlich verstehe ich das ganze genauso wenig wie du
Hier noch mal auch ein schreiben von der Kasse an die Ärztin
Bei der Beurteilung des langfristigen Behandlungsbedarfs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir
die Kosten für Manuelle Lymphdrainage im Rahmen einer Langfristgenehmigung nach $ 32 Abs. 1a SGB
V i. V. m. $ I Abs. 5 der Heilmittelrichtlinie nicht übernehmen können.
Als behandelnder Arzt können Sie bei weiterhin vorliegender medizinischer Notwendigkeit die Heilmittelbehandlung nach der geltenden Heilmittelrichtlinie verordnen.Bei dem angegebenen lndikationsschlüssel LY2 verzichtet die AOK Hessen auf ein Genehmigungsverfahren.
Die verordneten Leistungen können direkt beim Therapeuten in Anspruch genommen werden.
Für weitere Fragen stehen wir lhnen gerne zur Verfügung. -
Hallo Bessi,
in dem Schreiben steht doch alles drin was wichtig ist!
Da gibt es keine Regressforderung seitens der Krankenkasse, da für LY2 bereits eine pauschale Kostenzusage ausgesprochen wurde. Das steht doch in dem Schreiben drinn, da braucht es keine separate Genehmigung mehr.
Viele Grüße
Dieter